Rahmenvereinbarung für den Kauf und die Lieferung von Löschdecken für PKWs und E-Bikes sowie Ladetaschen für E-Bike Akkus
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für den Kauf und die Lieferung von Löschdecken für PKWs und E-Bikes sowie Ladetaschen für E-Bike Akkus
Rahmenvereinbarung für den Kauf und die Lieferung von Löschdecken für PKWs und E-Bikes sowie Ladetaschen für E-Bike Akkus für die Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung.
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgenden Höchstmengen für die zu liefernden Waren in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Folgende Höchstmengen wurden je Los für den Gesamtzeitraum (4 Jahre) ermittelt:
Los 1 Löschdecken PKW 1.000 wiederverwendbar - 800 Stück,
Los 2 Löschdecken PKW 1.000 einmal - 800 Stück,
Los 3 Löschdecken PKW 1.500 wiederverwendbar - 1.600 Stück,
Los 4 Löschdecke E-Bike - 160 Stück und
Los 5 Akku-Ladetasche 160 Stück.
Bei Erreichen einer Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Löschdecken PKW 1.000 wv
Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung.
Rahmenvereinbarung für den Kauf und die Lieferung von Löschdecken für PKWs und E-Bikes sowie Ladetaschen für E-Bike Akkus für die Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung.
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgende Höchstmenge für die zu liefernden Waren in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Folgende Höchstmenge wurden je Los für den Gesamtzeitraum (4 Jahre) ermittelt:
Los 1 Löschdecke PKW bis 1.000° wiederverwendbar - 800 Stück.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 3x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 30.09.2026) hinaus erfolgt nicht.
Löschdecken PKW 1.000 einmal
Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung.
Rahmenvereinbarung für den Kauf und die Lieferung von Löschdecken für PKWs und E-Bikes sowie Ladetaschen für E-Bike Akkus für die Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung.
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgende Höchstmenge für die zu liefernden Waren in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Folgende Höchstmenge wurden je Los für den Gesamtzeitraum (4 Jahre) ermittelt:
Los 2 Löschdecke PKW bis 1.000° Einmalgebrauch - 800 Stück.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 3x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 30.09.2026) hinaus erfolgt nicht.
Löschdecken PKW 1.500 wv
Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung.
Rahmenvereinbarung für den Kauf und die Lieferung von Löschdecken für PKWs und E-Bikes sowie Ladetaschen für E-Bike Akkus für die Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein sowie für sonstige Träger der öffentlichen Verwaltung.
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgende Höchstmenge für die zu liefernden Waren in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Folgende Höchstmenge wurden je Los für den Gesamtzeitraum (4 Jahre) ermittelt:
Los 3 Löschdecke PKW bis 1.500° wiederverwendbar - 1.600 Stück.
Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 3x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 30.09.2026) hinaus erfolgt nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
3. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
3 a. ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
4. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 und maximal 5 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 – 2021) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Der Auftraggeber plant je Leistungsverzeichnis / Los bis zu drei Zuschläge zu erteilen.
Die Zuschläge werden nur an unterschiedliche Produkte erteilt. Sollten für ein Produkt mehrere Angebote eingehen, erhält nur der wirtschaftlichste Bieter den Zuschlag.
Es werden max. drei Bieter den Zuschlag je Los erhalten, welche anhand der Wertung (Zuschlagskriterien) die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bieter (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform und / oder E-Mail ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform und / oder E-Mail eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung: Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-GM-22-0324000-4122.2) bis spätestens 05. Juli 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z. H. Herr Ralf Krätschmann (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
5. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
6. Ausgefülltes Preisblatt (einzig die Preisangaben im LV sind maßgebend).
7. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.
8. Eigenerklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
9. Einreichung des ausfüllten Leistungsverzeichnisses pro Los xlsx-Format.
10. Ausgefüllte Abfrage Lieferzeit gem. 8.1 der Leistungsbeschreibung im xlsx-Format.
11. Eintragung der Produktgewichte gem. 7.1 der Leistungsbeschreibung zu den Losen 1 – 4.
12. Eigenerklärung gem. Punkt 8.2 der Leistungsbeschreibung zur Wiederverwendbarkeit und Reinigung.
13. Eigenerklärung ökologische Maßnahmen gem. Punkt 8.3 der Leistungsbeschreibung.
14. Eigenerklärung zur CO2 Kompensation gem. Punkt 8.4 der Leistungsbeschreibung.
15. Datenblätter und Zertifikate gem. Punkt 8.5 Leistungsbeschreibung
16. ausgefüllte Formblatt „Sanktionen Russland“.
.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]