Rahmenvereinbarung für die Belieferung mit warmem Mittagessen an Kindertagesstätten im Stadtgebiet L Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Belieferung mit warmem Mittagessen an Kindertagesstätten im Stadtgebiet L
Belieferung mit warmen Mittagessen an das "Kinderhaus an der Daimlerstraße", den Kindergarten / Hort "Am Brauneckweg", die "Kindertagesstätte an der Maximilianstraße" und optional an den Kindergarten "St. Peter Münchnerau"
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Landshut sucht ab dem 01. September 2022 einen Caterer für die Belieferung der Kindertagesstätte „Kinderhaus Daimlerstraße“ und den Kindergarten / Hort „Am Brauneckweg", ab dem 05. September die „Kindertagesstätte an der Maximilianstraße“ und optional den „Kindergarten St. Peter Münchnerau“ mit warmem Mittagessen.
Keine der Einrichtungen verfügt über Produktionsküchen, sondern lediglich über kleine Ausgabeküchen. Lagerflächen o.ä. sind nicht vorhanden. Küchenpersonal steht während der Essenszeiten nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. Deshalb ist die Verpflegung der Kinder in diesen Einrichtungen nur als Warmverpflegung (Produktionssystem Cook&Hold) möglich.
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.