Erweiterung der Beruflichen Schule "Alexander Schmorell", Schleswiger Str. 5, 18109 Rostock - Los 409 Elektrische Anlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koe-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Beruflichen Schule "Alexander Schmorell", Schleswiger Str. 5, 18109 Rostock - Los 409 Elektrische Anlagen
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, die Berufliche Schule „Alexander Schmorell“ in Rostock Lichtenhagen um ein weiteres Gebäude zu ergänzen sowie die Außenanlagen und Ingenieur-Bauwerke neu zu ordnen. In der Berufsschule werden Gesundheitsfachberufe, sozialpädagogische Berufe und Sozialassistenten ausgebildet.
Neben den Unterrichts-, Fachunterrichts- und deren Vorbereitungsräumen sollen drei Gruppenräume, Büros für das Lehrerpersonal, sowie folgende Sondernutzungen integriert werden: Aula/Versammlungsraum, Archiv, Bibliothek und Caféteria/Speiseraum mit Essenausgabe.
Schleswiger Str. 5,
18109 Rostock
Die Leistung beinhaltet im Einzelnen u.a.
- 1 St. Gebäudehauptverteilung
- 11 St. Unterverteilungen
- 1 St. Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Zentralbatterie)
- ca. 85.000 m Kabel und Leitungen
- ca. 800 St. Schalt- und Steckgeräte im KNX-System
- ca. 1.250 St. Beleuchtungskörper
- Mess- und Prüfleistungen
Wartungsvertrag E-Anlage:
- Wiederkehrende Prüfung E-Anlage mit separatem LV
Wartungsvertrag Sicherheitsbeleuchtungsanlage:
- Wartungsvertrag nach AMEV, Arbeitskarten ausfüllen ggf. ändern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 409 Elektrische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelbensande
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18182
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]