Objektplanung zum Um- und Neubau des Sportzentrums der Gemeinde Fronhausen Referenznummer der Bekanntmachung: GF-SZF/2021/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fronhausen
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-fronhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung zum Um- und Neubau des Sportzentrums der Gemeinde Fronhausen
Objektplanungsleistungen gem. Teil 3 HOAI 2021 für den Um- und Neubau des Sportzentrums der Gemeinde Fronhausen am Standort der Grundschule Fronhausen, Salzbödener Weg, 35112 Fronhausen in 3 Losen:
LOS 3: Objektplanung Verkehrsanlagen gem. Teil 3, Abschnitt 4 HOAI 2021
Objektplanung Verkehrsanlagen gem. Teil 3, Abschnitt 4 HOAI 2021
Fronhausen, DE
Die Gemeinde Fronhausen vereint 7 Ortsteile mit insgesamt über 4.000 Einwohnern und liegt im Süden des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Derzeit unterhalten drei Sportvereine der Gemeinde jeweils einen Rasen-Sportplatz und zusätzlich existieren ein weiterer Trainings- und ein Hartplatz. Der Rasenplatz und der Hartplatz am Hauptort Fronhausen sind über 40 Jahre alt und stehen zur Erneuerung an. Durch diese Vielzahl der zu erhaltenden Fußballplätze und Vereinsheime entsteht ein nicht mehr erfüllbarer finanzieller Aufwand für die Kommune und die Vereine.
Die Gemeinde Fronhausen, vertreten durch das Bauamt, beabsichtigt den Umbau des jetzigen Hartplatzes am Standort Salzbödener Weg, 35112 Fronhausen zu einer mehrere Sportarten und den angrenzenden Grundschulstandort integrierende Sportstätte.
Hierfür soll der bestehende Ascheplatz zu einem Alljahresplatz als Kunstrasenplatz mit energiesparender LED-Flutlichtanlage umgebaut, die existierende Tennisanlage integriert, eine Sprunggrube, eine Lauf-/Sprintbahn und ein Beach-Volleyballfeld gebaut, und ein barrierefreies Vereinsheim für alle dort dann ansässigen Sportarten errichtet werden. Die anliegende Grundschule (ca. 250 Schüler) sowie der dort mit einer Schutzhütte ansässige Verkehrs- und Verschönerungsverein sollen Mitnutzer der Anlagen werden, die ebenso neue Verkehrsflächen und Parkplätze umfassen soll.
Das Projekt wird mit Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Errichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ unterstützt. Der Bewilligungsbescheid liegt vor.
Die beschriebene Gesamtmaßnahme ist in 3 Objektplanungsdisziplinen unterteilt, die jedoch aufgrund ihres inhaltlichen und förderrechtlichen Zusammenhangs eng miteinander verbunden sind. Daher wird auf eine interdisziplinäre Umsetzung im Planungs- und Bauablauf besonderer Wert gelegt und die Leistungen werden losweise in den Losen
1: Objektplanung Gebäude für barrierefreies Vereins-/Sportlerheim mit Tribüne,
2: Objektplanung Freianlagen für Alljahres-/Kunstrasenplatz, Beach-Volleyballfeld,
Laufbahn/Sprintstrecke und Sprunggrube und
3: Objektplanung Verkehrsanlagen für vorbereitenden Erdbau, Zufahrtsstraßen/-wege inkl. Erdbau und Stellplätze/Parkplatzanlage
vergeben werden.
Da durch die beschriebenen Maßnahmen zum Sportzentrum ein erhöhter Bedarf an Stellflächen für PKW und Fahrräder einhergehen wird und damit auch mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, sind die beiden Zufahrtsstraße im Bereich des künftigen Sportzentrums zu ertüchtigen und auf den Bedarf anzupassen. Zudem sind PKW- und Fahrrad-Stellplatzflächen zu schaffen und in das Gesamtkonzept der Außenbereiche zu integrieren. Die Belange der angrenzenden Grundschule und der Anwohner der beiden Anliegerstraßen sind hierbei zu beachten.
Zur Förderantragstellung wurden überschlägig Kosten durch die HS Ingenieure GmbH, Gießen am 11.12.2018 ermittelt. Zudem wurde ein erster Vorplanungsstand mit Datum vom 05.07.2021 erstellt, der jedoch den Umfang der zu planenden Verkehrsanlagen nicht abschließend festlegt.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1-2) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Verkehrsanlagen
Stufe 2 (HOAI Leistungsphasen 3-4) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Verkehrsanlagen
Stufe 3 (HOAI Leistungsphasen 5-9) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Verkehrsanlagen, inkl. der Besonderen Leistungen der vollständigen örtlichen Bauüberwachung gem. Anlage 12.1 HOAI.
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-2). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Verkehrsanlagen gem. Teil 3, Abschnitt 4 HOAI 2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heltersberg
NUTS-Code: DEB3K Südwestpfalz
Postleitzahl: 67716
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)