Lieferung und Inbetriebnahme von IT-Hardware Komponenten und Medienausstattung für die Gemeinde Kirchdorf an der Iller Referenznummer der Bekanntmachung: 211.26
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchdorf an der Iller
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchdorf-iller.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme von IT-Hardware Komponenten und Medienausstattung für die Gemeinde Kirchdorf an der Iller
Ziel der Ausschreibung ist es, die kreiseigene Gesamtschule der Gemeinde Kirchdorf an der Iller mit Desktop-PCs, CAD Workstations, iPads, Monitoren, Notebooks, Multifunktionsgeräten, Accesspoints und Präsentationstechnik sowie entsprechendem Zubehör auszustatten.
Lieferung und Inbetriebnahme von IT-Hardware Komponenten
Kirchdorf an der Iller
Mit dem Digitalpakt haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den rund 40.000 allgemeinbildenden Schulen der Bundesrepublik mit 5 Milliarden Euro zu fördern. Rechnerisch entfallen somit im Durchschnitt [Betrag gelöscht] Euro auf jede einzelne Einrichtung. Die Infrastrukturmaßnahmen sind dabei in eine pädagogische Gesamtstrategie eingebettet: Sie gehen Hand in Hand mit gezielter Medienkompetenzförderung und flächendeckender Lehrerfortbildung.
Vor dem Hintergrund dieser Fördermaßnahmen soll auch die Gesamtschule der Gemeinde Kirchdorf mit moderner IT-Hardware und digitaler Präsentationstechnik ausgestattet werden.
Ziel in Los 1 ist die Lieferung und Inbetriebnahme der ausgeschriebenen Desktop-PCs, CAD Workstations, Notebooks, Monitore, Multifunktionsgeräten, Accesspoints und iPads in der beschriebenen Konfiguration an die im Abruf genannte Adresse der Gemeinde Kirchdorf an der Iller
Lieferung und Inbetriebnahme von Medienausstattung
Kirchdorf an der Iller
Mit dem Digitalpakt haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den rund 40.000 allgemeinbildenden Schulen der Bundesrepublik mit 5 Milliarden Euro zu fördern. Rechnerisch entfallen somit im Durchschnitt [Betrag gelöscht] Euro auf jede einzelne Einrichtung. Die Infrastrukturmaßnahmen sind dabei in eine pädagogische Gesamtstrategie eingebettet: Sie gehen Hand in Hand mit gezielter Medienkompetenzförderung und flächendeckender Lehrerfortbildung.
Vor dem Hintergrund dieser Fördermaßnahmen soll auch die Gesamtschule der Gemeinde Kirchdorf mit moderner IT-Hardware und digitaler Präsentationstechnik ausgestattet werden.
Ziel in Los 2 ist die Lieferung und Inbetriebnahme der ausgeschriebenen Beamer, Nahdistanzbeamer und Dokumentenkameras in der beschriebenen Konfiguration an die im Abruf genannte Adresse der Gemeinde Kirchdorf an der Iller.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Zur Sicherstellung der Einhaltung der Sanktions-VO (EU) Nr. 833/2014muss jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit Abgabe des Angebots die als Anlage 12 beigefügte Eigenerklärung Russland Sanktionen-VO-2022-833 ausgefüllt und durch den Bevollmächtigten unterschrieben, einreichen.
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Die geforderten Nachweise unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Verpflichtungserklärung MiLoG“ sind vom Bieter mit Abgabe des Angebots auch für den geplanten Nachunternehmer einzureichen.
Die Vorschriften des MiLoG sind von öffentlichen Auftraggebern zu beachten.
Entsprechend den Vorschriften des MiLoG ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen. Dieses ist durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG - in der jeweils geltenden Fassung unterfällt) oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnung festgesetzt.
Vom Bieter wird daher die Verpflichtungserklärung zum MiLoG (Anlage 04) gefordert.
Hinweis:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 6.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung inner-halb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Nachunternehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 6.3 geforderten Nachweise zu „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Nachunternehmer gemäß den Angaben in Kapitel 6.3 vorgelegt werden
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
•Für Sach- und Tätigkeitsschäden min. 500.000 € je Schadensereignis
•Für Personenschäden mindestens 100.000 € je Schadensereignis
oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 10%.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „befriedigende“ Bonität.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
•Für Sach- und Tätigkeitsschäden min. 500.000 € je Schadensereignis
•Für Personenschäden mindestens 100.000 € je Schadensereignis
oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
A3.2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 10%.
A3.3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „befriedigende“ Bonität.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis
Los 1:
A4.1 - Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Ver-trieb der angebotenen IT-Hardwarekomponenten im Los 1, sofern nicht selbst Hersteller.
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzprojekten über die Lieferung von Desktop-PCs, Workstations, Monitore, Notebooks, Multifunktionsgeräte, Accesspoints und iPads in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den in „Anlage 11a – Referenztemplate Los 1“ geforderten Angaben.
Die Referenzen werden dahingehend überprüft, ob und in welchem Grad die Referenzprojekte der ausgeschriebenen Leistung nahekommen.
Los 2:
A4.3 - Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Ver-trieb der ausgeschriebenen Beamer und Dokumentenkameras, sofern nicht selbst Hersteller.
A4.4 - Nachweis von zwei Referenzprojekten über die Lieferung von Beamer und Dokumentenkameras in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den in „Anlage 11b – Referenztemplate Los 2“ geforderten Angaben.
Die Referenzen werden dahingehend überprüft, ob und in welchem Grad die Referenzprojekte der ausgeschriebenen Leistung nahekommen.
Los 1:
A4.1 - Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Ver-trieb der angebotenen IT-Hardwarekomponenten im Los 1, sofern nicht selbst Hersteller.
A4.2 - Nachweis von zwei Referenzprojekten über die Lieferung von Desktop-PCs, Workstations, Monitore, Notebooks, Multifunktionsgeräte, Accesspoints und iPads in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den in „Anlage 11a – Referenztemplate Los 1“ geforderten Angaben.
Die Referenzen werden dahingehend überprüft, ob und in welchem Grad die Referenzprojekte der ausgeschriebenen Leistung nahekommen.
Los 2:
A4.3 - Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Ver-trieb der ausgeschriebenen Beamer und Dokumentenkameras, sofern nicht selbst Hersteller.
A4.4 - Nachweis von zwei Referenzprojekten über die Lieferung von Beamer und Dokumentenkameras in vergleichbarer Art innerhalb der vergangenen drei Jahre mit den in „Anlage 11b – Referenztemplate Los 2“ geforderten Angaben.
Die Referenzen werden dahingehend überprüft, ob und in welchem Grad die Referenzprojekte der ausgeschriebenen Leistung nahekommen.
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten.
Der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft / jeder vorgesehene Nachunternehmer und jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen, spätestens bei Angebotsabgabe, die gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung (vgl. Anlage 05 – Verpflichtungserklärung zum LTMG) abgeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.