Rahmenvertrag - Prüfung und Wartung von Brandschutztüren Campus Homburg Referenznummer der Bekanntmachung: ZB-2022-037
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-saarland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.uni-saarland.de/verwaltung/zbd/start.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag - Prüfung und Wartung von Brandschutztüren Campus Homburg
Prüfung, Wartung, Instandhaltung und ggf. Instandsetzung von Brandschutztüren in mehreren Gebäuden auf dem Campus Homburg
Campus Homburg Kirrberger Straße 100 66421 Homburg
1. Wert der Rahmenvereinbarung:
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dieser Ausschreibung um einen Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 VgV handelt.
In Rahmenvereinbarungen werden die Bedingungen (insbesondere der Preis) für die Aufträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums festgelegt und das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ermittelt.
Eine Mindestmenge muss jedoch bei Ausschreibung der Rahmenvereinbarung nicht abschließend festgelegt werden und kann sich innerhalb der Laufzeit dieser Vereinbarung ändern.
Der maximale Wert der Rahmenvereinbarung beläuft sich auf [Betrag gelöscht] EUR/netto. Sobald dieser Wert erreicht / ausgeschöpft ist, endet der Vertrag, auch wenn das jeweilige reguläre Vertragsende gem. Vertragslaufzeit noch nicht erreicht ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2. Periodizität der Aufträge / Abrufe:
Die Leistung des Auftragnehmers wird jeweils gesondert mittels schriftlicher Bestellanforderung getrennt nach Gebäuden als Teilleistung abgerufen.
Hierzu werden nach Vorgaben des Auftraggebers Angebote zu den Teilleistungen vom Auftragnehmer erstellt sowie die zu prüfenden Anlagen festgelegt.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.09.2022.
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr mit der Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr, bei einer maximal möglichen Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren.
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr gilt bei der Auftragsvergabe als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von einer Partei schriftlich gekündigt wird.
Spätestens 4 Jahre nach Beginn des Vertrages oder bei Erreichen des maximalen Wertes der Rahmenvereinbarung endet der Vertrag ohne weitere Kündigung.
1. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.09.2022. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr mit der Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr, bei einer maximal möglichen Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren.
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr gilt bei der Auftragsvergabe als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von einer Partei schriftlich gekündigt wird.
Spätestens 4 Jahre nach Beginn des Vertrages oder bei Erreichen des maximalen Wertes der Rahmenvereinbarung endet der Vertrag ohne weitere Kündigung.
2. Die Anzahl der zu bearbeitenden Anlagen kann vom Auftraggeber bei geänderten Erfordernissen entsprechend angepasst (d.h. entsprechend erhöht bzw. reduziert) werden. Eine Anpassung der Anzahl der zu bearbeitenden Anlagen um bis zu 50 % der in diesem Angebot beschriebenen Mengen und Massen ist dabei möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Das Formblatt 124 ist dem Angebot beizufügen, wenn das Unternehmen nicht präqualifiziert ist.
Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Das Formblatt 124 ist dem Angebot beizufügen, wenn das Unternehmen nicht präqualifiziert ist.
Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Einzureichende Unterlagen:
- Eignungsnachweis Personal (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen):
Der Auftragnehmer muss für die Leistung geeignetes, ausgebildetes Personal zur Leistungserbringung einsetzen. Das Personal muss die entsprechenden Sachkundenachweise besitzen. Dies bedeutet, dass mit dem Angebot der Nachweis einzureichen ist, dass die verantwortlich eingesetzten Personen über ein Zertifikat als Fachkraft für die wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen nach DIN 14677 und den Nachweis als Befähigte Person / Fachkraft für Brandschutztüren und -tore verfügen. Der erworbene Nachweis bzw. die letzte Aktualisierung darf zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht älter als 5 Jahre sein.
Der Auftragnehmer muss für die Leistung geeignetes, ausgebildetes Personal zur Leistungserbringung einsetzen. Das Personal muss die entsprechenden Sachkundenachweise besitzen. Dies bedeutet, dass mit dem Angebot der Nachweis einzureichen ist, dass die verantwortlich eingesetzten Personen über ein Zertifikat als Fachkraft für die wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen nach DIN 14677 und den Nachweis als Befähigte Person / Fachkraft für Brandschutztüren und -tore verfügen. Der erworbene Nachweis bzw. die letzte Aktualisierung darf zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht älter als 5 Jahre sein.
Einzureichende Unterlagen:
- Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Das Formblatt 124 ist dem Angebot beizufügen, wenn das Unternehmen nicht präqualifiziert ist.
Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
- Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (mit dem Angebot vorzulegen): Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
- Formblatt 235 Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen (mit dem Angebot vorzulegen): Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
- Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
- Formblatt 633 Angebotsschreiben (mit dem Angebot vorzulegen): Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
- Leistungsverzeichnis (LV) (mit dem Angebot vorzulegen): Das Leistungsverzeichnis liegt den Vergabeunterlagen bei und ist ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben. Jede Einzelposition des LV ist auszufüllen.
Das Angebot ist zwingend als PDF-Datei abzugeben. Ergänzend kann das Angebot als GAEB-Datei abgegeben werden.
- Tariftreueerklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Tariftreueerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Sie ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
2. Zusatz zur Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen:
"Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen des saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz (STFLG) in der jeweils gültigen Fassung und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen."
3. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) werden gemäß § 29 Abs. 2 VgV bzw. 21 Abs. 2 UVgO Bestandteil des Vertrags.
4. Die Fremdfirmenrichtlinie der Universität des Saarlandes für den Campus Homburg wird ebenfalls Vertragsgrundlage.
5. Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die letzte Mitteilung muss bis zur genannten Frist zur Einreichung von Angebotsfragen beim Auftraggeber eingehen.
6. Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRBYYC4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland