Herstellung und Lieferung der Schulverpflegung für die Offene Ganztagsschule (OGS) Nalbach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nalbach
NUTS-Code: DEC04 Saarlouis
Postleitzahl: 66809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung der Schulverpflegung für die Offene Ganztagsschule (OGS) Nalbach
Im Zuge der Neuvergabe der Mittagsverpflegung für fünf Schuljahre der Offenen Ganztagsschule Nalbach erfolgt ein Ausschreibungsverfahren. Die Gemeinde Nalbach, vertreten durch die Offene Ganztagsschule Nalbach, bittet daher um eine Angebotsabgabe für das kommende Schuljahr 2022/23 und Folgejahr.
Eine detailliertere Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Offene Ganztagsschule (OGS) Nalbach Piesbacherstr. 11a,
66809 Nalbach
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung und Lieferung von Mittagessen für Kinder im Grundschulalter als kindgerechte Mischkost einschließlich Bio-Produkten an der Offenen Ganztagsschule Nalbach, nachfolgend zusammenfassend auch „Einrichtung“ genannt.
Kindgerecht bedeutet:
- Berücksichtigung bei der Herstellung der Speisen, z.B. keine übermäßige Würzung
- Berücksichtigung der Essensmenge
- Berücksichtigung bei der Zubereitung des Essens hinsichtlich der Fähigkeit der Kinder beim Verzehr.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Durchschnittlich werden ca. 130 Essen täglich benötigt. Diese Angabe ist nur eine Richtzahl und verpflichtet nicht zur Abnahme. Die genaue Anzahl der zu liefernden Essen (mit Angaben der benötigten Alternativen für Allergiker, Vegetarier, etc.) wird dem Auftragnehmer täglich telefonisch oder per Mail bis spätestens 9:00 Uhr mitgeteilt.
An Wandertagen oder ähnlichen Veranstaltungen, an denen alle oder ein Teil der Kinder nicht ganztägig in der Schule sind, hat der Auftragnehmer nach rechtzeitiger Information eine ausreichende, am Angebotstag frisch zubereitete Kaltverpflegung sicherzustellen. Diese ist auf Anforderung der Schule ggf. auch vor 8.00 Uhr des betreffenden Tages vom Auftragnehmer am Leistungsort, d.h. in der Einrichtung bereitzustellen.
Zur Herstellung und Lieferung eines Schulmittagessens ist ein maximaler Preis in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro brutto vorgesehen. Für Sonderkostformen (z.B. Laktose frei) darf kein Aufpreis erhoben werden. Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
Der Auftragnehmer sichert die Versorgung der Einrichtung zu. Die Belieferung erfolgt an Schultagen und den betreuten Ferientagen von Montag bis Freitag bis spätestens 12:00 Uhr außer den Schließtagen und nach vorheriger Abbestellung. Die Einrichtung sieht insgesamt 26 Schließtage pro Schuljahr vor. Die Anlieferung muss sich den Bedürfnissen der Schule unterordnen und ohne Beeinträchtigung des laufenden Schulbetriebes erfolgen. Die festgelegte Anlieferungszeit bis spätestens 12:00 Uhr kann sich aus relevanten schulorganisatorischen Gründen ändern. Dies ist dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen.
Thermoporte zum Transport und elektrische Speisewärmer in der Einrichtung werden vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die Anlieferung der Speisen erfolgt in die bereit gestellten Speisewärmer bzw. in die Kühlschränke. Warme Speisen müssen bei der Anlieferung mindestens 65°C betragen, kalte Speisen maximal 7°C. Eine Ausnahme gilt für unverarbeitetes Obst, dies kann bei Raumtemperatur geliefert und gelagert werden.
Die Speisen werden nicht gemischt geliefert (Beilagen und Soßen immer getrennt).
Die Warmhaltezeiten der Mahlzeiten vom Zeitpunkt des Abfüllens in Transportbehälter bis zur Ausgabe der Speisen vor Ort dürfen drei Stunden nicht übersteigen. Im Zweifel hat der Auftragnehmer auf Nachfrage des Auftraggebers ein Dokument beizubringen, dass den Zeitpunkt der Abfüllung belegt.
Die Essensausgabe erfolgt durch die Mitarbeiter der Einrichtung. Die Transportbehältnisse und die Speisereste werden vom Auftragnehmer wieder abgeholt. Der Transportraum der Anlieferfahrzeuge ist regelmäßig zu reinigen. Es ist stets auf saubere Arbeitskleidung der anliefernden Personen zu achten.
Weitere Informationen, u.a. zu den Punkten 1. Allgemeines und Auftragsgegenstand, 2. Lieferung und Leistungsort, 3. Leistungsbeginn, Kündigung (inkl. Verlängerungsoption), 4. Leistungsumfang, 5. Leistungsbeschaffenheit (Speisenangebote, Speisepläne), 6. Deklaration und Nachhaltigkeit, 7. Hygiene, 8. Haftung, 9. Bestellung und 10. Rechnungslegung sind der Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Die Auftraggeberin ist berechtigt einmalig ein Optionsrecht auszuüben, bei dem sich die Vertragslaufzeit um zwei Jahre, mithin bis zum 31. Juli 2029 verlängert. Die Erklärung hat spätestens sechs Monate vor Ende der vertraglichen Grundlaufzeit zu erfolgen. Das Recht kann ausgeübt werden, wenn keine Beanstandungen zu Qualität, Preis oder Leistungsfähigkeit bestehen und auch für die Dauer der Verlängerung eine vertragsgemäße Versorgung durch den Auftragnehmer sichergestellt ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Vergabeunterlagen.
Eignungskriterien gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal subreport.
Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.
2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
3) Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
4) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten, sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen.
5) Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebote erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/ Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Angebote, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden AUSGESCHLOSSEN. Es wird empfohlen, dass sich interessierte Bieter rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals vertraut machen.
6) Datenschutzklausel: Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.