BvA_Arch - Gemeinde Elmstein - Energetische, sanitäre u. brandschutzrechtliche Sanierung mit barrierefreiem Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus Iggelbach Referenznummer der Bekanntmachung: 247/21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmstein
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elmstein.info
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BvA_Arch - Gemeinde Elmstein - Energetische, sanitäre u. brandschutzrechtliche Sanierung mit barrierefreiem Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus Iggelbach

Referenznummer der Bekanntmachung: 247/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Elmstein plant die energetische, sanitäre und brandschutzrechtliche Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Iggelbach inkl. barrierefreiem Zugang.

Beauftragt werden stufenweise Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 9.

Im Rahmen der Grundleistungen werden Leistungen entsprechend § 33 Abs. 3 HOAI für das Herrichten des Grundstücks, sowie im Bereich Erdbau, Gründung, Unterbau, Oberbau, Deckschichten (KG 510, 520, 530) erforderlich. Die Vergabeunterlagen, insb. die beigefügte Kostenschätzung werden in Bezug genommen.

Zudem werden die folgenden Besonderen Leistungen beauftragt:

Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen),

Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung,

Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten,

Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel,

Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
71251000 Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Elmstein Bahnhofstraße 14 67471 Elmstein Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Allgemein:

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Die Gemeinde Elmstein plant die energetische, sanitäre und brandschutzrechtliche Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Iggelbach inkl. barrierefreiem Zugang.

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Das ehemalige Schulhaus aus dem Jahr 1905 ist das heutige, denkmalgeschützte Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Elmstein- Ortsteil Iggelbach in der Verbandsgemeinde Lambrecht.

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Der Wunsch der Gemeinde ist eine Sanierung des Gebäudes nach energetischen, brandschutztechnischen und barrierefreien Anforderungen, um den heutigen Ansprüchen eines zeitgemäßen Dorfgemeinschaftshauses gerecht zu werden.

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Vorgesehen ist, dass die Hauptnutzung des Gebäudes auf das Erd- und Obergeschoss beschränkt werden. Damit bleibt die Gebäudeklasse 2 eingehalten, bzw. nicht überschritten. Das bedeutet, dass die Räume im Keller und Dachgeschoss Nebennutzflächen bleiben, die zukünftig ausschließlich für Haustechnik und Lagerung genutzt werden. Erdgeschoss und Obergeschoss werden mit ihren Raumgrößen, den vorgesehenen Veranstaltungen und sonstigen Nutzungen, die Grenzen der Versammlungsstätten-Richtlinien unterschreiten. Die eingehaltene Gebäudeklasse 2 vermeidet somit Auflagen und hohe Investitionsgelder, die bei einer höher gestuften Gebäudeklasse unumgänglich wären. Außerdem soll die barrierefreie Nutzung ermöglicht werden.

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Das denkmalgeschützte Gebäude wurde in einer grundsoliden Bauausführung erstellt und erscheint nach 114 Jahren, immer noch in einer außerordentlich guten baulichen Verfassung. Nach unserer Einschätzung, würden die vorgesehenen Maßnahmen das geschichtsträchtige Bauwerk nachhaltig bewahren. Zukünftige Generationen hätten einen gesicherten, gesellschaftlichen Mittelpunkt der Gemeinde Iggelbach, der vielfältige kulturelle Anlässe und Veranstaltungen gewährleistet. So könnte für viele Bewohner, das bedeutende Schulhaus aus dem Jahr 1905, das Ortsbild weiter prägen und dazu beitragen, den historischen Dorfkern zu erhalten.

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Das ehemalige denkmalgeschützte Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Elmstein - Ortsteil Iggelbach wurde über viele Jahrzehnte regelmäßig, umfangreich und vielfältig, auch durch eine Vielzahl von Vereinen genutzt.

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Auf Grund eines unzureichenden Brandschutzes der Veranstaltungsräume, dem Treppenhaus, dem Unter- und Dachgeschoss, hat die Kreisverwaltung der Ortsgemeinde als Eigentümerin des Gebäudes, die Nutzung als Dorfgemeinschaftshaus bis zur endgültigen Behebung dieser erheblichen, Baumängel untersagt.

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Geplante Teilmaßnahmen:

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- Herstellen eines barrierefreien Zugangs zum Dorfgemeinschaftshaus

- Einbau einer Aufzugsanlage (Hofebenen, Erdgeschoss und Obergeschoss)

- Energetische Sanierung von: Räumen, Treppenhaus, Fassade und Dach

- Durchführung brandschutztechnischer Maßnahmen

- Erneuerung der: Heizungsanlage, Sanitäranlagen, Elektrotechnik

- Überarbeitung und Ergänzung der Außenanlagen

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Die Maßnahme wird mithilfe von Zuwendungen des Bundes finanziert. Die Zielsetzungen des Bundesförderprogramms zu Stärkung der dörflichen Kommunikations- und Interaktionssituation sind zu beachten. Vorgaben und Auflagen im Rahmen der Zuwendungsbewilligung sind einzuhalten.

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Die Kostenschätzung der Maßnahme sieht Ausgaben in Höhe von ca. 2,5 Mio. EUR vor.

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Termine:

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Vorlage Bauantrag bis 01.07.2022

Ausschreibung der einzelnen Gewerke Okt./Nov. 2022

Baubeginn: März/April 2023

Bauzeit voraussichtlich 2 Jahre

Bauende / Einweihung ab Sommer 2025

Schlussverwendungsnachweis bis Ende 2025

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Die Angabe der Termine ist vorläufig. Der Abschluss der Maßnahme ist zuwendungsbedingt einzuhalten.

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Leistungen:

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Beauftragt werden stufenweise Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 9.

Im Rahmen der Grundleistungen werden Leistungen entsprechend § 33 Abs. 3 HOAI für das Herrichten des Grundstücks, sowie im Bereich Erdbau, Gründung, Unterbau, Oberbau, Deckschichten (KG 510, 520, 530) erforderlich. Die Vergabeunterlagen, insb. die beigefügte Kostenschätzung werden in Bezug genommen.

Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt:

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Stufe 1: Leistungsphase 4

Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6, 7

Stufe 3: Leistungsphasen 8, 9

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Zudem werden die folgenden Besonderen Leistungen beauftragt:

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Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung, Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten, Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Angaben zur Arbeitsweise / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzplan / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Beauftragung:

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Stufe 1: Leistungsphase 4

Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7

Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten.

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Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Sommer 2025.

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Mit den Vergabeunterlagen werden weitere projektbezogene Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 228-600550
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 247/21
Bezeichnung des Auftrags:

Arch - Gemeinde Elmstein - Energetische, sanitäre u. brandschutzrechtliche Sanierung mit barrierefreiem Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus Iggelbach

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRP9R

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/05/2022

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