BvA_Arch - Gemeinde Elmstein - Energetische, sanitäre u. brandschutzrechtliche Sanierung mit barrierefreiem Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus Iggelbach Referenznummer der Bekanntmachung: 247/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmstein
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elmstein.info
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Arch - Gemeinde Elmstein - Energetische, sanitäre u. brandschutzrechtliche Sanierung mit barrierefreiem Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus Iggelbach
Die Gemeinde Elmstein plant die energetische, sanitäre und brandschutzrechtliche Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Iggelbach inkl. barrierefreiem Zugang.
Beauftragt werden stufenweise Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 9.
Im Rahmen der Grundleistungen werden Leistungen entsprechend § 33 Abs. 3 HOAI für das Herrichten des Grundstücks, sowie im Bereich Erdbau, Gründung, Unterbau, Oberbau, Deckschichten (KG 510, 520, 530) erforderlich. Die Vergabeunterlagen, insb. die beigefügte Kostenschätzung werden in Bezug genommen.
Zudem werden die folgenden Besonderen Leistungen beauftragt:
Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen),
Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung,
Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten,
Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel,
Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Gemeinde Elmstein Bahnhofstraße 14 67471 Elmstein Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Allgemein:
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Die Gemeinde Elmstein plant die energetische, sanitäre und brandschutzrechtliche Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Iggelbach inkl. barrierefreiem Zugang.
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Das ehemalige Schulhaus aus dem Jahr 1905 ist das heutige, denkmalgeschützte Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Elmstein- Ortsteil Iggelbach in der Verbandsgemeinde Lambrecht.
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Der Wunsch der Gemeinde ist eine Sanierung des Gebäudes nach energetischen, brandschutztechnischen und barrierefreien Anforderungen, um den heutigen Ansprüchen eines zeitgemäßen Dorfgemeinschaftshauses gerecht zu werden.
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Vorgesehen ist, dass die Hauptnutzung des Gebäudes auf das Erd- und Obergeschoss beschränkt werden. Damit bleibt die Gebäudeklasse 2 eingehalten, bzw. nicht überschritten. Das bedeutet, dass die Räume im Keller und Dachgeschoss Nebennutzflächen bleiben, die zukünftig ausschließlich für Haustechnik und Lagerung genutzt werden. Erdgeschoss und Obergeschoss werden mit ihren Raumgrößen, den vorgesehenen Veranstaltungen und sonstigen Nutzungen, die Grenzen der Versammlungsstätten-Richtlinien unterschreiten. Die eingehaltene Gebäudeklasse 2 vermeidet somit Auflagen und hohe Investitionsgelder, die bei einer höher gestuften Gebäudeklasse unumgänglich wären. Außerdem soll die barrierefreie Nutzung ermöglicht werden.
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Das denkmalgeschützte Gebäude wurde in einer grundsoliden Bauausführung erstellt und erscheint nach 114 Jahren, immer noch in einer außerordentlich guten baulichen Verfassung. Nach unserer Einschätzung, würden die vorgesehenen Maßnahmen das geschichtsträchtige Bauwerk nachhaltig bewahren. Zukünftige Generationen hätten einen gesicherten, gesellschaftlichen Mittelpunkt der Gemeinde Iggelbach, der vielfältige kulturelle Anlässe und Veranstaltungen gewährleistet. So könnte für viele Bewohner, das bedeutende Schulhaus aus dem Jahr 1905, das Ortsbild weiter prägen und dazu beitragen, den historischen Dorfkern zu erhalten.
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Das ehemalige denkmalgeschützte Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Elmstein - Ortsteil Iggelbach wurde über viele Jahrzehnte regelmäßig, umfangreich und vielfältig, auch durch eine Vielzahl von Vereinen genutzt.
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Auf Grund eines unzureichenden Brandschutzes der Veranstaltungsräume, dem Treppenhaus, dem Unter- und Dachgeschoss, hat die Kreisverwaltung der Ortsgemeinde als Eigentümerin des Gebäudes, die Nutzung als Dorfgemeinschaftshaus bis zur endgültigen Behebung dieser erheblichen, Baumängel untersagt.
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Geplante Teilmaßnahmen:
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- Herstellen eines barrierefreien Zugangs zum Dorfgemeinschaftshaus
- Einbau einer Aufzugsanlage (Hofebenen, Erdgeschoss und Obergeschoss)
- Energetische Sanierung von: Räumen, Treppenhaus, Fassade und Dach
- Durchführung brandschutztechnischer Maßnahmen
- Erneuerung der: Heizungsanlage, Sanitäranlagen, Elektrotechnik
- Überarbeitung und Ergänzung der Außenanlagen
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Die Maßnahme wird mithilfe von Zuwendungen des Bundes finanziert. Die Zielsetzungen des Bundesförderprogramms zu Stärkung der dörflichen Kommunikations- und Interaktionssituation sind zu beachten. Vorgaben und Auflagen im Rahmen der Zuwendungsbewilligung sind einzuhalten.
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Die Kostenschätzung der Maßnahme sieht Ausgaben in Höhe von ca. 2,5 Mio. EUR vor.
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Termine:
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Vorlage Bauantrag bis 01.07.2022
Ausschreibung der einzelnen Gewerke Okt./Nov. 2022
Baubeginn: März/April 2023
Bauzeit voraussichtlich 2 Jahre
Bauende / Einweihung ab Sommer 2025
Schlussverwendungsnachweis bis Ende 2025
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Die Angabe der Termine ist vorläufig. Der Abschluss der Maßnahme ist zuwendungsbedingt einzuhalten.
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Leistungen:
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Beauftragt werden stufenweise Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI in den Leistungsphasen 4 bis 9.
Im Rahmen der Grundleistungen werden Leistungen entsprechend § 33 Abs. 3 HOAI für das Herrichten des Grundstücks, sowie im Bereich Erdbau, Gründung, Unterbau, Oberbau, Deckschichten (KG 510, 520, 530) erforderlich. Die Vergabeunterlagen, insb. die beigefügte Kostenschätzung werden in Bezug genommen.
Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt:
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Stufe 1: Leistungsphase 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6, 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8, 9
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Zudem werden die folgenden Besonderen Leistungen beauftragt:
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Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung, Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten, Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphase 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten.
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Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Sommer 2025.
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Mit den Vergabeunterlagen werden weitere projektbezogene Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arch - Gemeinde Elmstein - Energetische, sanitäre u. brandschutzrechtliche Sanierung mit barrierefreiem Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus Iggelbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRP9R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.