Objektplanung zum Um- und Neubau des Sportzentrums der Gemeinde Fronhausen Referenznummer der Bekanntmachung: GF-SZF/2021/1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fronhausen
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-fronhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung zum Um- und Neubau des Sportzentrums der Gemeinde Fronhausen
Objektplanungsleistungen gem. Teil 3 HOAI 2021 für den Um- und Neubau des Sportzentrums der Gemeinde Fronhausen am Standort der Grundschule Fronhausen, Salzbödener Weg, 35112 Fronhausen in 3 Losen:
LOS 2: Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3, Abschnitt 2 HOAI 2021
Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3, Abschnitt 2 HOAI 2021
Fronhausen, DE
Die Gemeinde Fronhausen vereint 7 Ortsteile mit insgesamt über 4.000 Einwohnern und liegt im Süden des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Derzeit unterhalten drei Sportvereine der Gemeinde jeweils einen Rasen-Sportplatz und zusätzlich existieren ein weiterer Trainings- und ein Hartplatz. Der Rasenplatz und der Hartplatz am Hauptort Fronhausen sind über 40 Jahre alt und stehen zur Erneuerung an. Durch diese Vielzahl der zu erhaltenden Fußballplätze und Vereinsheime entsteht ein nicht mehr erfüllbarer finanzieller Aufwand für die Kommune und die Vereine.
Die Gemeinde Fronhausen, vertreten durch das Bauamt, beabsichtigt den Umbau des jetzigen Hartplatzes am Standort Salzbödener Weg, 35112 Fronhausen zu einer mehrere Sportarten und den angrenzenden Grundschulstandort integrierende Sportstätte.
Hierfür soll der bestehende Ascheplatz zu einem Alljahresplatz als Kunstrasenplatz mit energiesparender LED-Flutlichtanlage umgebaut, die existierende Tennisanlage integriert, eine Sprunggrube, eine Lauf-/Sprintbahn und ein Beach-Volleyballfeld gebaut, und ein barrierefreies Vereinsheim für alle dort dann ansässigen Sportarten errichtet werden. Die anliegende Grundschule (ca. 250 Schüler) sowie der dort mit einer Schutzhütte ansässige Verkehrs- und Verschönerungsverein sollen Mitnutzer der Anlagen werden, die ebenso neue Verkehrsflächen und Parkplätze umfassen soll.
Das Projekt wird mit Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Errichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ unterstützt. Der Bewilligungsbescheid liegt vor.
Die beschriebene Gesamtmaßnahme ist in 3 Objektplanungsdisziplinen unterteilt, die jedoch aufgrund ihres inhaltlichen und förderrechtlichen Zusammenhangs eng miteinander verbunden sind. Daher wird auf eine interdisziplinäre Umsetzung im Planungs- und Bauablauf besonderer Wert gelegt und die Leistungen werden losweise in den Losen
1: Objektplanung Gebäude für barrierefreies Vereins-/Sportlerheim mit Tribüne,
2: Objektplanung Freianlagen für Alljahres-/Kunstrasenplatz, Beach-Volleyballfeld,
Laufbahn/Sprintstrecke und Sprunggrube und
3: Objektplanung Verkehrsanlagen für vorbereitenden Erdbau, Zufahrtsstraßen/-wege inkl. Erdbau und Stellplätze/Parkplatzanlage
vergeben werden.
Im Bereich des jetzigen Hartplatzes soll ein Kunstrasenplatz (etwa 59m x 98m) mit LED-Flutlichtanlage entstehen, der die Bedürfnisse der umliegenden Fußballvereine der Gemeinde deckt. Das Sportfeld soll mit einer Spielfeldmarkierung nach DFB-Standard ausgestattet werden. Zudem sollen auf dem künftigen Gelände des Sportzentrum Fronhausen ein Beach-Volleyballfeld (19m x 28m) mit einer umlaufenden Sprintstrecke als Rundlaufbahn und einer in die Rundlaufbahn integrierten Anlaufstrecke für eine Sprunggrube entstehen.
Alle Laufbereiche sollen als Kunststoffbahn (Tartanbahn) z. B. als Insitu-Boden oder Hybridboden ausgeführt werden.
Die angrenzende Tennisanlage soll zwar Bestandteil des neuen Sportzentrums Fronhausen werden, erfährt jedoch im Zuge dieses Projekts keine Sanierung/Ertüchtigung.
Zur Förderantragstellung wurden überschlägig Kosten durch die HS Ingenieure GmbH, Gießen am 11.12.2018 ermittelt. Zudem wurde ein erster Vorplanungsstand mit Datum vom 05.07.2021 erstellt, der jedoch noch die zwischenzeitlich nicht weiter zu verfolgenden Sportanlagen „Fußballkäfig“, „Schießanlage“ und „Weitsprunganlage“ darstellt.
Die gegenständlichen Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen werden als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.
Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Objektplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:
Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1-2) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Freianlagen
Stufe 2 (HOAI Leistungsphasen 3-4) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Freianlagen
Stufe 3 (HOAI Leistungsphasen 5-9) für die Maßnahmenbestandteile der Objektplanung für Freianlagen.
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphase 1-2). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3, Abschnitt 2 HOAI 2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebertal
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bpg-biebertal.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)