Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Versorgung und den Betrieb von Leitungen für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Weil am Rhein

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weil am Rhein
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weil-am-rhein.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E83781385
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E83781385
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Versorgung und den Betrieb von Leitungen für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Weil am Rhein

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65310000 Stromversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Weil am Rhein mit ca. 30.000 Einwohnern liegt in Baden-Württemberg. Eigentümerin des Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Stadtgebiet Weil am Rhein ist die ED Netze GmbH. Der zwischen der Stadt Weil am Rhein und der ED Netze GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG endete am 31.12.2018. Nunmehr vergibt die Stadt Weil am Rhein mit diesem Verfahren einen neuen Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Weil am Rhein. Damit verbunden ist die Aufgabe, ein entsprechendes Versorgungsnetz zu betreiben. Der zu schließende Wegenutzungsvertrag sieht eine Höchstlaufzeit von 20 Jahren vor.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet Weil am Rhein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Weil am Rhein verpflichtet, das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Weil am Rhein während der Vertragslaufzeit zu betreiben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 240
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

In Form von Eigenerklärungen:

— Unternehmensdarstellung (z. B. Gesellschaftsstruktur (Organigramm), Inhaber/Gesellschafter und Geschäftsführer, Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder/Tätigkeiten, falls zutreffend:

Darstellung der Konzernstrukturen und gegebenenfalls bestehenden unmittelbaren Beteiligungen),

— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gemäß Formblatt. § 125 GWB (Selbstreinigung) und § 126 GWB (zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) bleiben unberührt.

Für die vorstehenden Erklärungen soll das beigefügte Formular „Teilnahmeantrag“ verwendet werden.

In Form eines Fremdnachweises wird gefordert:

— Handelsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:

— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

— Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,

— Erklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen.

Für die vorstehenden Erklärungen soll das beigefügte Formular „Teilnahmeantrag“ verwendet werden.

In Form eines Fremdnachweises wird gefordert:

— Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.

Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen und/oder personellen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.

Beruft sich der Bewerber im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (auch ein Konzernunternehmen), so muss er eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach er und das andere Unternehmen sich verpflichten, gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung zu haften. Hierfür soll die beigefügte Anlage 2 „Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern“ verwendet werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:

— Referenzen im Bereich des Stromnetzbetriebes, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, z. B. der Betrieb des eigenen Stromnetzes, und die nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen,

— Darstellung der technischen und personellen Kapazitäten des Unternehmens zur Durchführung des Stromnetzbetriebes im Stadtgebiet Weil am Rhein, z. B. Angaben zu technischen Fachkräften, Beschreibung der technischen Ausrüstung, Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren. Für die vorstehenden Erklärungen soll das beigefügte Formular „Teilnahmeantrag“ verwendet werden.

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.

Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, so muss er eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens) vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen und/oder personellen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Hierfür soll die beigefügte Anlage 2 „Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern“ verwendet werden.

III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:

Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll die beigefügte Anlage 1 "Formblatt für Bietergemeinschaften" verwendet werden.

Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen.

Die Einbindung von Unterauftragnehmern ist zulässig. Sofern bereits Unterauftragnehmer bekannt sind, sollen deren Name und Anschrift im Teilnahmeantrag mitgeteilt werden. Hierfür soll die beigefügte Anlage 2 „Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern“ verwendet werden.

Soweit der Bewerber beabsichtigt, den Betrieb des Stromversorgungsnetzes in einem nicht unerheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer Unternehmen (auch Konzernunternehmen) sicherzustellen (z. B. den Bezug von Betriebsführungsleistungen durch Dritte und/oder die Verpachtung an Dritte; nicht die Einbeziehung eines Tiefbauunternehmers), sind die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. auch für die anderen Unternehmen zu erbringen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 05/09/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

2041

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Stadt Weil am Rhein behält sich vor, Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.

Die von der derzeitigen Konzessionärin bereitgestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Weil am Rhein können über die Vergabeplattform www.subreport.de angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung. Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann über die Vergabeplattform www.subreport.de (ELViS-ID: E83781385) angefordert werden.

Der vorläufige Organisations- und Zeitplan für das Konzessionsvergabeverfahren wird über die Vergabeplattform www.subreport.de (ELViS-ID:E83781385) zur Verfügung gestellt.

Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Weil am Rhein beteiligten Unternehmen nach § 47 Abs. 3 EnWG auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren hat und die Stadt Weil am Rhein diese nur zu versagen hat, soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist, wird darum gebeten, dass die Teile der Teilnahmeunterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, von den Interessenten gekennzeichnet werden.

Interessenten am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Weil am Rhein werden hiermit aufgefordert, ihre Interessenbekundung für die reine Konzessionierung nebst Teilnahmeunterlagen gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen einzureichen.

Die Stadt Weil am Rhein behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6212920
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landgericht-mannheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte Rechtsverletzungen, denen die Stadt nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach § 47 Abs. 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden.

Gemäß § 46 Abs. 7 EnWG bleiben die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden nach dem GWB unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2022

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Kernen im Remstal
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Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
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Konstanz
Korb
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Kressbronn am Bodensee
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Künzelsau
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Kusterdingen
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Lahr
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Langenargen
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Lauchringen
Lauda-Königshofen
Laudenbach
Laufenburg
Laupheim
Lauterbach (Schwarzwald)
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
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Leutkirch im Allgäu
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Linkenheim-Hochstetten
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Loffenau
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Malsch
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Maulburg
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Meckesheim
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Meißenheim
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Meßstetten
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Oberdischingen
Oberhausen-Rheinhausen
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Offenburg
Ofterdingen
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Oppenweiler
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Osterburken
Ostfildern
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Schelklingen
Schemmerhofen
Schliengen
Schlier
Schlierbach
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Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
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Schutterwald
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Schwäbisch Hall
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Schwaikheim
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Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
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Simmozheim
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Weil im Schönbuch
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