Ex post: Kreisstadt Olpe - Einbau von RLT-Anlagen an städtischen Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 214-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olpe/Biggesee
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olpe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex post: Kreisstadt Olpe - Einbau von RLT-Anlagen an städtischen Schulen
Grundleistungen Technische Ausrüstung: Grundleistungen gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15.1, linke Spalte, LP 1-9, für Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen).
Zusätzliche Leistungen auf Stundensatzbasis: Besondere Leistungen bzgl. der vorgenannten Leistungsbilder sowie zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden.
57462 Olpe/Biggesee Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers sowie vor Ort an sieben Schulstandorten im Gebiet der Kreisstadt Olpe.
Die Kreisstadt Olpe (nachfolgend: Auftraggeber) beabsichtigt, an insgesamt sieben städtischen Schulen infektionsschutzgerechte Lüftungsanlagen nachzurüsten. Es handelt sich um folgende Standorte:
(1) Grundschule Rhode (Franz-Hitze-Schule), Am Kreuzberg 3, 57462 Olpe
(2) Grundschule Gallenberg, Auf dem Gallenberg 8, 57462 Olpe
(3) Grundschule Hohenstein, Bergstraße 18, 57462 Olpe
(4) Grundschule Düringer, Rüblinghauser Straße 13, 57462 Olpe-Rüblinghausen
(5) Grundschule Düringer, Teilstandort Dahl, Am Buchhagen 2, 57462 Olpe-Dahl
(6) Sekundarschule, Quellenweg 6-10, 57462 Olpe
(7) Städtisches Gymnasium, Seminarstraße 1, 57462 Olpe
Der Auftraggeber hat Förderanträge nach der Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für alle Standorte gestellt. Fördermittel wurden für alle Standorte bereits bewilligt. Die Fördersumme beläuft sich auf insgesamt [Betrag gelöscht] EUR. Der Bewilligungszeitraum endet derzeit im September 2022. Die Verlängerung der Bewilligungszeiträume wurde für alle Standorte vorsorglich beantragt.
Mit der Ausarbeitung einer Konzeption zur baulichen Umsetzung wurde die Kombiplan GmbH & Co. KG aus Warstein beauftragt. Mit der entsprechenden Machbarkeitsstudie (Anlage B01) ist ein standortbezogenes Konzept zur infektionsschutzgerechten Lüftung in den einzelnen Schulen der Kreisstadt Olpe entstanden. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme in den Grundschulen und weiterführenden Schulen und auf der Basis von Luftmengenberechnungen unter Berücksichtigung der Anforderungen der geltenden Förderrichtlinie wurde damit für jeden Schulstandort eine individuelle Projektskizze ausgearbeitet. Ergänzend wurden für jeden Standort die Investitionskosten für die lüftungstechnische Umsetzung der einzelnen Maßnahmen geschätzt.
Auf dieser Grundlage hat die Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung der baulichen Maßnahmen an allen Standorten beschlossen (Beschlussvorlage 260/2021, Anlage B02).
Im Rahmen der zu vergebenden Planungsleistungen sind die sich aus der Machbarkeitsstudie ergebenden Projektskizzen je Schulstandort fachplanerisch bis zur Ausführungsplanung weiter auszuarbeiten und es ist anschließend die bauliche Umsetzung zu begleiten.
Die Beauftragung mit den zu vergebenden Planungsleistungen erfolgt stufenweise: Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlag zunächst nur die bis zum Abschluss der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI) und Einreichung des Genehmigungsantrags erforderlichen Planungsleistungen (Grundbeauftragung). Über die Weiterbeauftragung mit den zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 ff. nach HOAI (Folgebeauftragungen), wird der Auftraggeber je nach Ergebnis des Genehmigungsverfahrens und unter Berücksichtigung der für das Projekt zur Verfügung stehenden Finanzmittel entscheiden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung weiterer Leistungsstufen über die Grundbeauftragung hinaus besteht nicht. Details sind dem Ingenieurvertrag (Teil C) zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warstein
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59581
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLRPBR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.