Vergabe von Verkehrsleistungen für die Linien 7143 und 7144 „Stadtbuslinie Zwiesel“ im Landkreis Regen
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-regen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9921 / 601-360
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Verkehrsleistungen für die Linien 7143 und 7144 „Stadtbuslinie Zwiesel“ im Landkreis Regen
Landkreis Regen: Stadtgebiet Zwiesel
Der Landkreis Regen beabsichtigt, als zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Verkehrsleistungen der öffentlichen Buslinien 7143 und 7144 „Stadtverkehr Zwiesel“ nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 durchzuführen.
Der Landkreis Regen kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 nach.
Die Linie 7143 fährt als „City-Bus“ im Stadtgebiet Zwiesel. Die Linie 7144 bedient mit den Teillinien 7144a die Strecke „Zwiesel – Bärnzell/Griesbach“ und mit der Teillinie 7144b die Strecke „Zwiesel – Tröpplkeller/Innenried“
Die derzeit gültigen Fahrpläne sollen weitergeführt werden.
Für die Linie 7143 fallen ca. 58.211 Fahrplankilometer/Jahr an. Für die Teillinie 7144a fallen ca 10.496 Fahrplankilometer/Jahr und für die Teillinie 7144b 5.306 Fahrplankilometer/Jahr an.
Gesamt-Fahrplankilometer der öffentlichen Personenverkehrsleistung der Linien 7143 und 7144 pro Jahr: ca. 74.013.
Spezifikationen:
Anwendung der bisher gültigen Tarifstrukturen und Tickets. Das GästeUmwelt-Ticket (GUTi) sowie das Bayerwaldticket werden anerkannt und verkauft. Das Bayernticket wird anerkannt. Die Mitgliedschaft des Auftragnehmers im Verbundtarif DonauWald (VDW) und der Tarifgemeinschadft Bayerwald-Ticket (BWT) ist erforderlich.
Nutzung eines elektronischen Verkaufssystems für den Fahrscheinverkauf in den Fahrzeugen sowie im Kundencenter.
Nutzung eines Rechnergesteuerten Betriebsleitsystems (RBL) zur Sicherstellung von Anschlüssen, mit optischen und akustischen Informationen über den Fahrtenverlauf, sowie für statistische Auswertungen und für die Nachprüfbarkeit von Fahrplanabweichungen. Das RBL-System ist an DEFAS Bayern anzubinden.
Einsatz von ausreichend deutsch sprechendem Personal. Anpassung der bereitgestellten Kapazität an die tatsächliche Nachfrage durch Vorhaltung von verschiedenen Fahrzeuggrößen im Fuhrpark des Unternehmens. Altershöchstgrenze von 12 Jahren bei den verwendeten Fahrzeugen. Die Leistungen können fahrplanmäßig mit insgesamt vier Fahrzeugen (ca. 40-Sitzer, 2x ca. 30-Sitzer und 8-Sitzer (zzgl. Reservefahrzeug) erbracht werden. Einsatz von Bussen möglichst in Niederflurbauweise mit Rampe für den Rollstuhltransport oder bei Bussen ohne Niederflurbauweise eine tatsächliche Einstiegshöhe von maximal 860 mm mit geeignetem Hublift zum Einstieg von Rollstuhlfahrern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis auf eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge:
Gem. §f 8a Abs. 2 Satz 2 i.V.m. §12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorinformation bei der Regierung von Niederbayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, zu stellen. Sofern keine eigenwirtschaftlichen Anträge innerhalb der gesetzlichen Frist eingehen, wird die Verkehrsleistung für die Stadtbuslinie Zwiesel im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben.