Referenzimplementierungsprojekt Design integrierter Bedienplatz
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung/
Abschnitt II: Gegenstand
Referenzimplementierungsprojekt Design integrierter Bedienplatz
Projekt Design integrierter Bedienplatz
Göttingen
Referenzimplementierung Design integrierter Bedienplatz
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Referenzimplementierung DiB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41238
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird der Auftragswert (zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) daher mit [Betrag gelöscht] Euro angegeben (Ziffer VII.1.6), um auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird der Auftragswert mit einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben (Ziffer VII.2.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Göttingen
Referenzimplementierung Design integrierter Bedienplatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41238
Land: Deutschland
- Betrieb der Testanlage in Kiel für das Jahr 2022
- Verlängerung der Option "Upgrade der Betriebsführung der Integrationsanlage Melsdorf durch Einschluss der 5 Bedienplätze" um 2 Jahre (2022 und 2023) sowie
- Verlängerung der Option "Absicherung der Zusammenschaltung der Herstellerlabore über IPSec VPN inkl. Hardware" ebenfalls um 2 weitere Jahre (2022 und 2023)
Ein Wechsel des AN ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Leistungen des Nachtrages stehen mit den Leistungen des Hauptauftrages in unmittelbarem Zusammenhang. Bei einem Wechsel des AN müssten auch die bereits erbrachten Leistungen zu dem neuen AN gewechselt werden, dh sie müssten dann nochmal beauftragt werden. Dies führt zu verlorenen Kosten und Doppelbeauftragungen.Eine Vergabe an einen anderen AN würde sowohl bei dann beiden AN als auch beim AG zu erheblichen Mehrkosten und Mehraufwand bei der sicheren Systemintegration führen.