0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Gerüstarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 0052.1120.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Gerüstarbeiten
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - Gerüstarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Stahlrohr.Außengerüst 3.000 qmVorhaltung Außengerüst 105.000 qmWoErweitern des Schutzgerüstes zum Fanggerüst 340 mVorhaltung Schutzgerüst 11.900 mWoKonsolen 30 cm 1.000 mZuschlag zu Konsolen Vorhaltung 35.000 mWoEinbau von Überbrückungsträgern 24 mVorhaltung des Überbrückungsträgers 840 mWoStaub Gerüstnetz 780 qmVorhalten Gitternetz 27.300 qmWoInnengerüst Schacht Achse 106/E100 90 cbm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Schönaich
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71101
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen
daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.