Iphofen-Rottendorf - BA 2, BA 3, BA 4, Strecke 5910 Fürth - Würzburg, Oberleitungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44507
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Iphofen-Rottendorf - BA 2, BA 3, BA 4, Strecke 5910 Fürth - Würzburg, Oberleitungsanlage
Iphofen-Rottendorf - BA 2, BA 3, BA 4, Strecke 5910 Fürth - Würzburg, Oberleitungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Iphofen-Rottendorf - BA 2, BA 3, BA 4, Strecke 5910 Fürth - Würzburg, Oberleitungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Iphofen-Rottendorf - BA 2, BA 3, BA 4, Strecke 5910 Fürth - Würzburg, Oberleitungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13053
Land: Deutschland
28 - Durch eingetretene Behinderungen im Bauablauf musste das Gründen der Oberleitungsmaste verschoben werden. Um einen
sicheren Bahnbetrieb zu gewährleisten mussten die bereits ausgehobenen Baugruben verfüllt werden um die Randwege
herzustellen und einen sicheren Bahnbetrieb zwischen den Sperrpausen zu gewähren. Das Bau-Soll ist die Erneuerung der
Oberleitung. Der Gesammtcharakter des Auftrags bleibt durch das Verfüllen er Baugruben erhalten. Die Erneuerung der
Oberleitung bleibt in den selben Bauabschnitten, im selben Umfang bestehen.
Durch eingetretene Behinderungen im Bauablauf musste das Gründen der Oberleitungsmaste verschoben werden. Um einensicheren Bahnbetrieb zu gewährleisten mussten die bereits ausgehobenen Baugruben verfüllt werden um die Randwegeherzustellen und einen sicheren Bahnbetrieb zwischen den Sperrpausen zu gewähren.