RRX PFA 1.2 & 1.3 LEV-Chempark_Berghausen, EEA50 Hz Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI43067
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RRX PFA 1.2 & 1.3 LEV-Chempark_Berghausen, EEA50 Hz
Leverkusen
RRX PFA 1.2 LEV-Chempark_Berghausen, EEA50 Hz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
RRX LEV-Chempark_Berghausen, EEA50 Hz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Leverkusen
RRX PFA 1.2 LEV-Chempark_Berghausen, EEA50 Hz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
ÜSS ESTW Leverkusen/Langenfeld (Los 1 MKA 18_10)
Im Zuge der Ausführungsplanung und Leistungsverzeichnis wurden keine Herstellervoragbe zum ÜSS gemacht. Auf dieser Grundlage war dem AN frei, welcher Produkthersteller verwendet wird. In Rahmen der Erstellung der Blitzschutzkonzepte, welche nach Materialisierung erstellt worden sind, wurde festgelegt das Herstellergleiche ÜSS zu verwenden sind. Die Vorgabe des zu verwendenen Herstellers erfolgt durch den ESTW Modullieferanten. Der verwendete ÜSS des ESTW Modullieferanten stellt eine Abweichung zu den verwendeten Produkt des AN dar. Infolge dessen müssen die ÜSS gegen Herstellergleiche ausgetauscht werden.
Die Herstellung der HV ist eine vertraglich geschuldete Leistung. Die oben beschriebenen Vertragsabweichung ändert nicht den Charakter des Vertrags.