2022-39 Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen 3-Achs Saug-Druck Kanalreinigungsfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-39 WBD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE252359155
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-39 Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen 3-Achs Saug-Druck Kanalreinigungsfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t
Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen 3-Achs Saug-Druck Kanalreinigungsfahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht von ca. 26,0 t
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schlachthofstr. 8 47167 Duisburg
Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen 3-Achs Saug-Druck Kanalreinigungsfahrzeugen, die unter anderem folgende Anforderungen erfüllen müssen:
- Zul. Gesamtgewicht ca. 26,0 t (+/- 10 %)
- Radstand ca. 3.900 mm + ca. 1.350 mm (jeweils +/- 10 %)
- Dieselmotor mit einer Leistung von ca. 300 kW (+/- 10 %)
- Abgasnorm EURO 6d oder besser
- Achslastmesseinrichtung
- Abbiegeassistenzsystem
- Fahrzeughöhe max. 3.800 mm
- Gesamt-Fahrzeuglänge ca. 9.000 mm (+/- 10 %)
- Zylindrischer, einzelliger Aufbaubehälter mit Klöpperböden
- Materialwandstärke min. 6 mm
- Behältervolumen (Luft) ca. 12.000 Liter (+/- 10 %)
- 3-fache Behälterunterteilung über die Kolbenstellung
- Vakuumanlage mit einer Förderleistung von min. 2.000 cbm/h
(Stunde) bei 400 mbar
- Wasserrückgewinnungsanlage
- Hochdruckanlage mit HD Schlauchhaspel für ca. 200 m (+/- 10 %)
Saugschlauch DN 125, mit elektrischer Meterzählung
- Schlauchspeicher mit ca. 20 m (+/- 10 %) Saugschlauch DN 125
- Ausleger ca. 90 Grad (+/- 10 %) seitlich schwenkbar sowie min. 20
Grad, in der Höhe heb- und senkbar
- Edelstahl-Schaltschrank
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Fahrzeuge ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bestellung über die Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen 3-Achs Saug-Druck Tankfahrzeugen mit Wasserrückgewinnungsanlage
Nationale Identifikationsnummer: DE309614179
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24939
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ffg-umwelttechnik,de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD437
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht][gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.