Projekt Knoten Halle - Anpassung RBC Halle(West) - Bz 4.500/5.100 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47143

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Projekt Knoten Halle - Anpassung RBC Halle(West) - Bz 4.500/5.100

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47143
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34946120 Eisenbahnausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Projekt Knoten Halle - Anpassung RBC Halle(West) - Bz 4.500/5.100

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/10/2020
Ende: 31/12/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 199-483559

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI47143
Bezeichnung des Auftrags:

Projekt Knoten Halle - Anpassung RBC Halle(West) - Bz 4.500/5.100

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
08/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

zu V.2.5 - Unteraufträge für einzelne Teilleistungen können vergeben werden.

Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
34946120 Eisenbahnausrüstung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Halle

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Projekt Knoten Halle - Anpassung RBC Halle(West) - Bz 4.500/5.100

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 07/10/2020
Ende: 31/10/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Die folgenden Leistungen des NT3 der Fa. Siemens sind zu realisieren, um die ETCS-Sperre aufzuheben:

• Projektierungsleistungen PT2 (ohne fachtechnische Prüfung);

• Montage- und Prüfleistungen in der Innenanlage;

• Abnahmeprüfung Nutzung Labor;

• Abnahmeprüfung Software vor Ort;

• Abnahmeprüfung Testfahrten nach Inbetriebnahme.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Bei der Abnahme des Bz 6.100 (RBC) wurden Ungenauigkeiten in den Entfernungen festgestellt, sodass für die Strecke 6353 eine ETCS-Sperre eingerichtet wurde (Verbot von ETCS-Fahrten). Würde die Nachrüstung der bestehenden ETCS-Streckenausrüstung im Bz 6.150 erfordern, dass die Leistung auch durch einen Dritten erbracht werden kann, so müsste dieser Dritte das RBC durch ein eigenes RBC ersetzen. Ein eigenes RBC eines anderen Herstellers würde dazu führen, dass die ETCS-Streckenausrüstung nicht nur der hier gegenständlichen Strecken angepasst werden müsste, sondern sämtliche ETCS-Streckenausrüstungen, die über das RBC gesteuert werden. Dies betrifft zahlreiche Strecken. Folglich würde dies zu einer technischen nicht notwendigen Neuausrüstung von bestehenden und im Betrieb befindlichen ETCS-Strecken führen. Aufgrund der bereits vorhandenen Technik können nur Lösungen des Systemanbieters verwendet werden. Im Rahmen der Erstellung der ETCS-Streckenausrüstung im Bz 5.100 wurde bereits ein RBC im Knoten Halle errichtet, welches die ETCS-Ausrüstung der vertragsgegenständlichen Strecken steuert, aber auch weitere bereits von Siemens ausgerüstete und schon im Betrieb befindliche ETCS-Strecken. Einem Dritten ist es nicht möglich, Leistungen in dem RBC von Siemens selbst zu erbringen, da es sich bei dem RBC insbesondere um Softwareleistungen handelt, für die spezifisches Knowhow und Kenntnisse des Herstellers über die Software des RBC Voraussetzung ist. Das RBC kommuniziert als Kern der ETCS-Zentrale nicht nur mit dem Stellwerk, sondern v.a. auch den weiteren Bestandteilen der ETCS-Anlage, insbesondere den Balisen. Auch dieser Datenaustausch zwischen den Bestandteilen ist herstellerspezifisch. Daher scheidet auch ein singulärer Austausch des RBC ohne die übrigen Bestandteile der ETCS-Anlage aus. Aus den genannten wirtschaftlichen und technischen Gründen ergeben sich bereits ersichtlich die erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten bei einem Wechsel des Auftragnehmers. Der Leistungsumfang würde technisch, ohne dass dafür eine technische Notwendigkeit besteht, erheblich ausgeweitet. Konsequenz dieser Ausweitung wären dann auch entsprechende zusätzliche Kosten für die Vergütung inhaltlich und technisch nicht notwendiger Leistungen. Angesichts der zahlreichen betroffenen Strecken, die neu mit ETCS ausgerüstet werden müssten, wären diese auch erheblich.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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