Projekt Knoten Halle - Anpassung RBC Halle(West) - Bz 4.500/5.100 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI47143
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Knoten Halle - Anpassung RBC Halle(West) - Bz 4.500/5.100
Projekt Knoten Halle - Anpassung RBC Halle(West) - Bz 4.500/5.100
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projekt Knoten Halle - Anpassung RBC Halle(West) - Bz 4.500/5.100
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu V.2.5 - Unteraufträge für einzelne Teilleistungen können vergeben werden.
Der Auftragswert zur Bekanntmachung vergebener Aufträge (Formular 06 nach Richtlinie 2014/25/EU) wurde mit 1 EUR als fiktiver Wert aus Geheimhaltungsgründen angegeben, um den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen (zulässig gemäß SektVO §38, Absatz 6, 4.). Mit dieser Bekanntmachung einer Änderung (Formular 20 nach Richtlinie 2014/25/EU) wird nun der Auftragswert um einen vom Auftraggeber festgelegten Auf- oder Abschlag angegeben, um die Nachvollziehbarkeit als auch weiterhin den Geheimwettbewerb zu gewährleisten. Für die Änderung wird ebenfalls der Auf- bzw. Abschlag berücksichtigt. Dies gilt für VII) 1.6 und VII) 2.3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Halle
Projekt Knoten Halle - Anpassung RBC Halle(West) - Bz 4.500/5.100
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Land: Deutschland
Die folgenden Leistungen des NT3 der Fa. Siemens sind zu realisieren, um die ETCS-Sperre aufzuheben:
• Projektierungsleistungen PT2 (ohne fachtechnische Prüfung);
• Montage- und Prüfleistungen in der Innenanlage;
• Abnahmeprüfung Nutzung Labor;
• Abnahmeprüfung Software vor Ort;
• Abnahmeprüfung Testfahrten nach Inbetriebnahme.
Bei der Abnahme des Bz 6.100 (RBC) wurden Ungenauigkeiten in den Entfernungen festgestellt, sodass für die Strecke 6353 eine ETCS-Sperre eingerichtet wurde (Verbot von ETCS-Fahrten). Würde die Nachrüstung der bestehenden ETCS-Streckenausrüstung im Bz 6.150 erfordern, dass die Leistung auch durch einen Dritten erbracht werden kann, so müsste dieser Dritte das RBC durch ein eigenes RBC ersetzen. Ein eigenes RBC eines anderen Herstellers würde dazu führen, dass die ETCS-Streckenausrüstung nicht nur der hier gegenständlichen Strecken angepasst werden müsste, sondern sämtliche ETCS-Streckenausrüstungen, die über das RBC gesteuert werden. Dies betrifft zahlreiche Strecken. Folglich würde dies zu einer technischen nicht notwendigen Neuausrüstung von bestehenden und im Betrieb befindlichen ETCS-Strecken führen. Aufgrund der bereits vorhandenen Technik können nur Lösungen des Systemanbieters verwendet werden. Im Rahmen der Erstellung der ETCS-Streckenausrüstung im Bz 5.100 wurde bereits ein RBC im Knoten Halle errichtet, welches die ETCS-Ausrüstung der vertragsgegenständlichen Strecken steuert, aber auch weitere bereits von Siemens ausgerüstete und schon im Betrieb befindliche ETCS-Strecken. Einem Dritten ist es nicht möglich, Leistungen in dem RBC von Siemens selbst zu erbringen, da es sich bei dem RBC insbesondere um Softwareleistungen handelt, für die spezifisches Knowhow und Kenntnisse des Herstellers über die Software des RBC Voraussetzung ist. Das RBC kommuniziert als Kern der ETCS-Zentrale nicht nur mit dem Stellwerk, sondern v.a. auch den weiteren Bestandteilen der ETCS-Anlage, insbesondere den Balisen. Auch dieser Datenaustausch zwischen den Bestandteilen ist herstellerspezifisch. Daher scheidet auch ein singulärer Austausch des RBC ohne die übrigen Bestandteile der ETCS-Anlage aus. Aus den genannten wirtschaftlichen und technischen Gründen ergeben sich bereits ersichtlich die erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten bei einem Wechsel des Auftragnehmers. Der Leistungsumfang würde technisch, ohne dass dafür eine technische Notwendigkeit besteht, erheblich ausgeweitet. Konsequenz dieser Ausweitung wären dann auch entsprechende zusätzliche Kosten für die Vergütung inhaltlich und technisch nicht notwendiger Leistungen. Angesichts der zahlreichen betroffenen Strecken, die neu mit ETCS ausgerüstet werden müssten, wären diese auch erheblich.