ETCS KorA, TP SW, ESTW-A Köndringen, KTB + Signalausleger Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39776
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS KorA, TP SW, ESTW-A Köndringen, KTB + Signalausleger
Köndringen
ESTW Köndringen Kabeltiefbau, Landschaftsbau, Signalausleger, EEA und 50 Hz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kabeltiefbauleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köndringen
ESTW Köndringen Kabeltiefbau, Landschaftsbau, Signalausleger, EEA und 50 Hz
LÄA 49 Los 1 zusätzliche Leistungen iRd. VOB-Abnahme
Im Rahmen der VOB-Abnahme wurden verschiedene Sachverhalte festgestellt, die zwingend umgesetzt werden müssen, um mögliche Gefahren und Schäden an Mensch und Sache zu verhindern. Diese Leistungen sind unerlässlich. Durch die Beauftragung eines anderen AN, ist für den AG nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss, da diese Leistungen ineinander über gehen. Beträchtliche Zusatzkosten würden entstehen, weil honorarmindernde Faktoren, wie z. B. Wiederholungsfaktoren bei einer getrennten Vergabe nicht in Ansatz gebracht werden können.