S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg - Bad Oldesloe; VE11 Kabeltiefbau 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45325
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg - Bad Oldesloe; VE11 Kabeltiefbau 2020
Hamburg
S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg - Bad Oldesloe; VE11 Kabeltiefbau 2020
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg - Bad Oldesloe; VE11 Kabeltiefbau 2020
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch
-kein Planfeststellungsbeschluss vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hamburg
S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg - Bad Oldesloe; VE11 Kabeltiefbau 2020
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Anordnung VE11 - zusätzliche BE
Stemmen eines Betonhindernis
Für das Projekt S4 (Ost) Hamburg - Bad Oldesloe sind u.a. Tiefbauarbeiten durchzuführen. Aufgrund von Störungen im Bauablauf konnten Teilleistungen nicht im Rahmen der Vertragslaufzeit erbracht werden. Deshalb sind zusätzlich Baustelleneinrichtungen erforderlich. Die Erfordernis dieser Arbeiten lies sich erst bei Ausführungsbeginn erkennen und war somit zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht vorhersehbar.Tiefbauarbeiten sind Bestandteil des Hauptvertrags. Der Charakter des Vertrags verändert sich durch die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen nicht. Die geringfügigen zusätzlichen Arbeiten können durch den Auftragnehmer ausgeführt werden.