Modellvorhaben der Raumordnung (MORO): Kongress der Bundesraumordnung, Rahmenvertrag über bis zu drei Veranstaltungen mit dem Titel „Tag der regionalen Entwicklung“ (1. - 3.Tag der regionalen Entwicklung) Referenznummer der Bekanntmachung: 10.05.06-22.1a
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/ausschreibungen/_node.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Modellvorhaben der Raumordnung (MORO): Kongress der Bundesraumordnung, Rahmenvertrag über bis zu drei Veranstaltungen mit dem Titel „Tag der regionalen Entwicklung“ (1. - 3.Tag der regionalen Entwicklung)
Das BMWSB beabsichtigt für die Jahre 2023, 2024 und 2025 inhaltlich aufeinander aufbauende Bundeskongresse unter dem Namen „Tag der regionalen Entwicklung“ durchzuführen, um den Austausch über wichtige Zukunftsfragen der Regionalentwicklung als regionales Äquivalent zum Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik zu ermöglichen.
Mit dem neuen Format soll das Politikfeld der Raumordnungs- und Regionalpolitik mit einem angemessenen Veranstaltungsformat bundesweit positioniert und die Bedeutung der Regionen für eine Politik der Gleichwertigkeit und nachhaltigen bzw. resilienten Entwicklung hervorgehoben und gestärkt werden; Politik, Praxis und Wissenschaft der Regionalentwicklung und Raumordnung vernetzt und so fach- und ebenenübergreifender Informationsaustausch sowie Politikberatung auf Augenhöhe ermöglicht werden. Zudem sollen die Regionen auf diesem Wege miteinander vernetzt und gestärkt und ein direkter Austausch mit dem Bund und der Öffent-lichkeit ermöglicht werden, um gemeinsame Lernprozesse anzustoßen und regionale Herausforderungen erfolgreich anzugehen. Die Kongresse bieten zudem einen Rahmen, der es den Modellregionen aus den verschiedenen Programmen des Bundes (u.a. der Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) und des Bundes-programms Region gestalten (finanziert aus dem Bundesprogramm ländliche Entwicklung - BULE)) erlaubt, sich über die einzelnen Projekte / Programmdauer hinaus dauerhaft zu vernetzen.
Mit der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung sowie der Durchführung von bis zu drei Bundeskongressen unter dem Namen „Tag der regionalen Entwicklung“ soll eine Agentur über einen Rahmenvertrag beauftragt werden.
53179 Bonn
Gemäß Leistungsbeschreibung und Ausschreibungsunterlagen
Die optional anzubietenden Leistungen ergeben sich aus den Ziffern 2.1 und 3.2 der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) einzureichen.
Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu
erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht
ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?
lang=de (vgl. Formular zur EEE gemäß Ausschreibungsunterlagen).
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) einzureichen.
Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu
erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der
Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur
Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist
handschriftlich zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht
ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?
lang=de (vgl. Formular zur EEE gemäß Ausschreibungsunterlagen).
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
53179 Bonn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Dokument "Informationen zur Vergabe"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.