BIM Planung Erneuerung EÜ Str. 5902 Nürnberg - Crailsheim km 1,549 und 1,580 Objekt- und Tragwerksplanung inkl. Vermessung, Lph 1-2, Lph 3-6 optional Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56222
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Planung Erneuerung EÜ Str. 5902 Nürnberg - Crailsheim km 1,549 und 1,580 Objekt- und Tragwerksplanung inkl. Vermessung, Lph 1-2, Lph 3-6 optional
G.016178796 Ern. EÜ km 1,549; 5902 Nürnb. Crailsheim km 001,549
G.016179808 Ern. EÜ km 1,580; 5902 Nürnb. Crailsheim km 001,580
Nürnberg
Die Planungsleistungen folgender Gewerke sollen im Rahmen des Projekts erbracht werden:
- BIM-Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Objektplanung inkl. Tragwerksplanung)
- BIM-Vermessungsleistungen
Die EÜen befinden sich an der zweigleisigen VzG-Strecke 5902 am westlichen Rand des Hauptbahnhofs Nürnberg bei Bahn-km 1,549 und 1,580. Die EÜ km 1,549 kreuzt im städtischen Bereich die zweispurige Straße „An den Rampen“ und die EÜ km 1,580 die zweispurige Stadtautobahn „Frankenschnellweg“.
Für die EÜ km 1,549, An den Rampen, gilt darüber hinaus:
Für den zukünftigen kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs durch die Stadt Nürnberg ist es erforderlich die Straße „An den Rampen“ im Bereich der EÜ um ca. 40 cm abzusenken, um eine uneingeschränkte Durchfahrtshöhe von > 4,30 m zu erzielen. Das Ziel kann und soll ohne Erneuerung der EÜ zu einem späteren Zeitpunkt nach den eigentlichen Brückenerneuerungen erreicht werden, ggf. werden Sicherungsmaßnahmen an den Brückenfundamenten oder eine der Absenkung entsprechende Ausbildung der Fundamente erforderlich.
Lph 3-6
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat,
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete und gleichwertige Subunternehmer zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher
Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
- Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, ist nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Planung Erneuerung einer Eisenbahnüberführung in BIM-Methodik inkl. Tragwerksplanung im für Schieneninfrastrukturanlagen in den Leistungsphasen 1-2.
Die Leistungsphase 2 muss abgeschlossen sein. Die Lph 2 der Objekt- und Tragwerksplanung gilt als abgeschlossen, wenn sie dem AG zur Prüfung vorgelegt wurde und mitgezeichnet ist.
2. Baukosten müssen mind. 1,5 Mio. EUR betragen.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 21FEI56222 ist auf dem Vergabeportal der DB AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen (inkl. der im TNA genannte Anlagen) werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Weiterführende Informationen sind dem Teilnahmeantrag 21FEI56222 zu entnehmen.
Seit dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
- Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. IBES Freiberg Baugrundinstitut GmbH (Baugrunderkundung)
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung. Für folgende Funktion ist die Qualifikation nachzuweisen:
o vorgesehener Planungsingenieur
— Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Technisches Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbar
2. mind. 10 Jahre Berufserfahrung als Planungsingenieur im Be-reich Eisenbahnüberführungen
3. Eine vergleichbare Leistung, die die nach 2014 abgeschlossen wurden, in denen er als Planungsingenieur tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Planung Erneuerung einer Eisenbahnüberführung inkl. Tragwerksplanung im innerstädtischen Umfeld in den Leistungsphasen 2-4.
Die Leistungsphasen müssen abgeschlossen sein. Die Lph 2-4 der Objekt- und Tragwerksplanung gilt als abgeschlossen, wenn sie dem AG zur Prüfung vorgelegt wurde und mitgezeichnet ist und das Planrechtsverfahren abgeschlossen wurde.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.