Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten in der WIE 12015 - Dominicusstr. 41 und 43, 10827 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: BWS-12015-459-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsanierung und Abbrucharbeiten in der WIE 12015 - Dominicusstr. 41 und 43, 10827 Berlin
Entfernung von Schadstoffen im Rahmen komplexer Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von 90 Wohneinheiten und 8 Gewerbeeinheiten (Erdgeschoss).
- Wohnfläche: 4.864 m².
- Gewerbefläche: 905 m²
- Bruttogeschossfläche: 10.309,65 m²
- Anzahl der Geschosse: 6 Obergeschosse + Erdgeschoss
Alle Abbruch- und Demontagearbeiten finden in unbewohnten Zustand (Leerwohnungen) bzw. Gewerbebereichen (Teilentmietet, ggf. mit zu schützendem Inventar) statt und sind grundsätzlich, bei Bedarf, mit geeigneten Staubschutzmaßnahmen durchzuführen.
Berlin
In der Wohnanlage wurden in der Bauphase diverse schadstoffhaltige Produkte verbaut. Im Wesentlichen handelt es sich um asbesthaltige Spachtelmassen, Fliesenkleber, Bodenbeläge und Kleber und Abwasserrohre. Des Weiteren wurden diverse Dämmstoffe aus Künstlichen Mineralfasern (KMF) verbaut. Diese Schadstoffe müssen im Rahmen der Sanierung fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Dabei sind die Vorgaben aus den Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS) einzuhalten. Alle Abbruch- und Demontagearbeiten finden in unbewohnten Zustand (Leerwohnungen) bzw. Gewerbebereichen (Teilentmietet, ggf. mit zu schützendem Inventar) statt und sind grundsätzlich, bei Bedarf, mit geeigneten Staubschutzmaßnahmen durchzuführen. Die Rohre für Abwasser und Regenwasser bestehen z. T. aus Asbestzementrohren und Rohrdämmungen aus KMF. Teilweise sind Wandflächen als asbesthaltig eingestuft.
Die Wohnetagen werden auf den Rohbauzustand zurückgebaut. Sämtliche nicht tragenden Wände (GK-Leichtbauwände), Schachtwände u. ä. Einbauten werden komplett inklusive dessen Wandbeläge abgebrochen. Die schadstoffbelasteten wasserführenden Ver- und Entsorgungsleitungen und die gesamte Elektroinstallation innerhalb der GK-Wände werden abgebrochen. Fensterfronten und die Heizungsanlagen (außer Bad/Küchen Strang) bleiben erhalten. Asbesthaltige Bodenbeläge und Wandbekleidungen (Fliesen, Spachtelmassen) auf tragenden Wänden in den öffentlichen Verkehrswegen und in den Wohnungen werden entfernt. Gleiches gilt für die asbestfreien Bodenbeläge in den Fluren der Häuser. Der Estrich und die z. T. vorhandene KMF-Trittschalldämmung werden nicht ausgebaut (Ausnahme Schadstellen und lose Estriche). Im 1. OG verlaufen die versorgungstechnischen Leitungen für die Obergeschosse. Die Abhangdecken bestehen aus KMF- Akustikplatten, diese werden ausgebaut und entsorgt. Die in den Gewerbeeinheiten verbauten Akustikplatten an den Decken werden ausgebaut entsorgt.
Rückbau und Entsorgung u.a. von:
ca. 4.800 m² GK-Leichtbauwänden inkl. KMF-Dämmung, asbesthaltiger Spachtelmasse und anteilige
Brandschutzplatten in den Schachtwänden der Bäder und Küchen
ca. 9.750 m² asbesthaltige Spachtelmassen auf Massivwänden Wohnetagen und Treppenhäuser
ca. 2.700 m² Fliesenbeläge und asbesthaltige Keramikfliesenkleber
ca. 5.300 m² asbesthaltige Bodenbeläge und Kleber
ca. 1.500 m KMF-Isolierte Rohrleitungen bis DN 300 mm (Dämmung)
ca. 2.200 m Asbestzementrohre bis DN 150 mm
ca. 2.800 m² Akustikdeckenplatten
ca. 290 Stück Badobjekte (Badewanne, Waschbecken, WC)
ca. 180 Stück Heizkörper
ca. 50 Stück Deckenleuchten zur Wiederverwendung
ca. 245 Stück Zimmer-/Wohnungstüren zur Wiederverwendung
Zu II.2.10) Varianten/Alternativangebote: Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen:
1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bieterbogen - Anlage 1)
2. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der/den Krankenkasse(n) (Bieterbogen - Anlage 2)
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft (Bieterbogen - Anlage 3)
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in diesen keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen zu Nr. 1 (Steuern und Abgaben) und Nr. 3 (Berufsgenossenschaft) sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder einer Kopie der gültigen ULV- oder PQ-Eintragung zu bestätigen.
4. Eigenerklärung hinsichtlich Personen/Unternehmen mit Bezug zu Russland (Bieterbogen – Anlage 4)
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen zu Nr. 1-3:
Kopie der am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gültigen
- ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin oder
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt
oder Mecklenburg-Vorpommern oder
- Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (PQ)
(als Anlage 5 dem Bieterbogen beizulegen)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers als Anlage 14 dem Bieterbogen beizufügen, jeweils in deutscher Sprache.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter/von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Vorlage einer Bankerklärung zu fordern und diese in die Zuschlagsentscheidung einzubeziehen.
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen:
1. Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren (2019 -2021) pro Jahr jahresdurchschnittlich und aktuell (Stand: April 2022) beschäftigten Arbeitskräfte (aufgeschlüsselt in gewerbliche Mitarbeiter insgesamt und davon pro Gewerk Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung)
(Bieterbogen, Pkt. 7)
2. Referenzliste über erfolgreich beendete ähnliche Vertragsverhältnisse, insbesondere Schadstoffsanierungsarbeiten, in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 5 Kalenderjahre (2017 - April 2022) mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.-Nr.),
des Zeitraums der Leistungserbringung (gewertet werden nur fertiggestellte Projekte) und Angaben zu Art (z.B. Schadstoffsanierungsarbeiten, Rückbauarbeiten) und Umfang der Leistung,(Anzahl Wohnungen; Anzahl Gewerbe; Arbeiten unter nicht bewohnten Bedingungen im Wohn-bzw. Gewerbebereich ja/nein)
(Bieterbogen - Anlage 6)
3. Eigenerklärung, dass während der Baumaßnahmen ein deutschsprachiger Bauleiter eingesetzt wird.
(Bieterbogen - Anlage 7)
4. Eigenerklärung zur Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren (z.B. ZEDAL)
(Bieterbogen - Anlage 8)
5. Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter (einschließlich Nachunternehmer) folgende
Nachweise besitzen und entsprechend geschult sind:
- Sachkunde nach TRGS 519 (Umgang mit Asbest) Anlage 3
- behördliche Zulassung zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von schwachgebundenen Asbestprodukten nach § 8 Abs. 8 i.V.m. Anhang I Nr.
2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung (Gef.StoffV.)
- Nachweis der Fachkunde nach TRGS 521 (Umgang mit künstlichen Mineralfasern)
- Nachweis der Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004 Anhang 6B (vormals BGR 128 6B)
- Zulassung/ Prüfung der eigenen für die Anwendung vorgesehenen emissionsarmen Arbeitsverfahren nach DGUV 201-012 in Anlehnung an BT 17 und BT 33 oder gleichwertig
- Nachweis über die Einweisung in die für die Anwendung vorgesehenen BT-Verfahren gemäß DGUV I 201-012 vom Inhaber der jeweiligen Zulassung
Die Eigenerklärung ist vor Zuschlagerteilung durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu ersetzen.
(Bieterbogen – Anlage 9)
6. Eigenerklärung zur Erfüllung von speziellen und technischen Anforderungen
(Bieterbogen – Anlage 10)
zu Nr. 2.: Mindestens 2 Referenzobjekte während der letzten 5 Kalenderjahre (2017- April 2022) mit jeweils mind. 40 Wohneinheiten und mind. 2 Gewerbeeinheiten
Mit Angebotsabgabe sind Erklärungen zur Frauenförderung sowie zur Einhaltung des Mindestlohnes abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
degewo AG, Potsdamer Str. 60, 10785 Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziff. I.3): Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen.
2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 18.06.2022 eingehen.
Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de (Suchbegriff: Referenznummer gem. Ziffer II.1.1) abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren.
3. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist vom Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen incl. Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
5. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
6. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die Erklärung gem. Anlage 11 des Bieterbogens (Bietergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
7. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers
bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird (Bieterbogen - Anlage 12). Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen.
8. Der Auftraggeber wird für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (geführt beim Bundeskartellamt) vornehmen und auf dieser Basis die
Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
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