Kindertagesstätte Veilchenstraße, Langenhagen - TGA HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 2212
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.langenhagen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kindertagesstätte Veilchenstraße, Langenhagen - TGA HLS
Neubau der Kindertagesstätte Veilchenstraße mit Umbau eines Bestandsgebäudes zum Familienzentrum in Langenhagen. Dazu sind die Leistungen gemäß § 55 HOAI 2021 LPH 1 bis 9, Anlagengruppen 1-3 zu erbringen.
Kita Veilchenstraße Veilchenstraße 48 30853 Langenhagen Planungsphase:
Stadt Langenhagen
Abteilung Hochbau
Frankenring 1a
30855 Langenhagen
Ausführungsphase:
Kindertagesstätte
Veilchenstraße 48
30853 Langenhagen
Die Stadt Langenhagen beabsichtigt den bestehenden Kindergarten, Baujahr 1972, auf Grund des stark sanierungsbedürftigen Bauzustandes abzubrechen und im südlichen Bereich des Grundstückes einen Neubau für eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte zu errichten. Das Bestandsgebäude soll bis zur Fertigstellung des Neubaus in Betrieb bleiben.
Ein weiteres Bestandsgebäude, Baujahr 1997, ist in einem guten baulichen Zustand und soll für die Nutzung als Familienzentrum umgebaut werden. Es stehen 165 qm Nutzfläche im Erdgeschoss und im Dachgeschoss zuzügl. der Verkehrsflächen im Treppenraum zur Verfügung.
Da die Abbruch- und Umbauarbeiten nach dem Umzug in den Neubau erfolgen sollen, wird es 2 Bauabschnitte bzw. Bauphasen geben.
Das beschossene Raum- und Flächenprogramm sieht für den Neubau der Kindertagesstätte in einem Erd- und einem Obergeschoss eine Nutzfläche von 945 qm vor. (zuzügl. Verkehrs- und Technikflächen)
Es sollen insgesamt 3 Kindergartengruppen mit je 25 Plätzen, eine integrative Gruppe mit 18 Plätzen und 1 Krippengruppe mit 15 Kindern betreut werden.
Ergänzend zu den Flächenvorgaben aus dem Raumprogramm sind die gesetzlichen Regelwerke und Vorschriften zu berücksichtigen und die erforderlichen Flächen für notwendige Einstellplätze und Spielflächen in den Freianlagen nachzuweisen.
Es wird ein Grundstück mit eine Fläche von circa 5000 qm zur Verfügung gestellt.
Zu diesem Zweck wird das vorhandene Grundstück nach Süden parallel zur Eisenbahnstrecke erweitert, und zwar durch die Ergänzung eines Teilgrundstücks des Schulgeländes der Leibniz IGS.
Im Rahmen der zukünftigen Neugestaltung der Sportanlage wird es eine Wegeverbindung zwischen dem Gelände der KITA und der Rathenaustraße geben, die in der Bauphase als Baustrasse ausgebaut werden soll.
Das Bauvorhaben wird auf der Gesamtfläche als planungsrechtlich zulässig beurteilt. Für eine Teilfläche der geplanten Grundstücksfläche existiert ein Bebauungsplan Nr. 8(3). Die Festsetzungen in Bezug auf Geschossigkeit und Ausnutzung sowie Grünzonen entlang der Grundstücksgrenzen sind auf der Gesamtfläche zu übernehmen. (insbesondere auch als Sicht- und Schallschutz zur angrenzenden Wohnbebauung) Eine Anpassung des Bebauungsplanes wird nach Vorlage des Entwurfes angeschoben.
Ebenso erfolgte im Rahmen der Grundlagenermittlung eine baurechtliche Klärung der Zuwegung von der Veilchenstraße.
Weiterhin sind die Klimabeschlüsse der Stadt Langenhagen für kommunale Bauvorhaben zu berücksichtigen.
1. Energieversorgung: Bis 2030 wird in allen öffentlichen Gebäuden ausschließlich erneuerbare Energie für das Heizen eingesetzt.
2. Wärmedämmung: Es wird eine Wärmedämmung mit ökologischen und recycelbaren Materialien vorgenommen, sofern dies an den entsprechenden Bauteilen möglich ist.
3. Photovoltaik: Die EPL prüft alle geeigneten Dachflächen daraufhin, ob auf diesen Flächen von ihr Photovoltaik-Anlagen installiert werden können.
4. Dachbegrünung: Städtische Dächer werden bienen- und insektenfreundlich begrünt.
5. Flächenentsiegelung: Die Stadt Langenhagen verzichtet auf die Einrichtung von versiegelten Schotterflächen (wasserundurchlässig) auf eigenen Flächen.
Im Rahmen eines VgV-Verfahrens wurde das Architekturbüro MOSAIK für die Objektplanung beauftragt. In den Vergabeunterlagen ist der im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung erstellte "Testentwurf" des Büros hinterlegt.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Anhand der geforderten Referenzen und deren Wertung (Auswahlkriterien) wird eine Rangfolge festgelegt. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Die Beauftragung erfolgt in 3 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-2
Stufe 2: LPH 3-4
Stufe 3: LPH 5-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument "220513_2212_Honorar_HLS.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin (s. unter IV.2.2) in der Vergabeplattform über die Plattform an die Adresse unter I.3) zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte den kostenfrei verfügbaren Bewerbungsformularen entnehmen.
Bitte den kostenfrei verfügbaren Bewerbungsformularen entnehmen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. §73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VR79Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.