Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau - VGE 1.1.1 - Neubau HWS-Wand BT_1.50L, 1.60L, 1.70L, NTV 03
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau - VGE 1.1.1 - Neubau HWS-Wand BT_1.50L, 1.60L, 1.70L, NTV 03
09526 Olbernhau
Neubau von Hochwasserschutzmauern mit Flach- und Tiefgründungen an der linken Uferseite der Flöha auf einer Länge von ca. 116 m in der Ortslage Olbernhau, Abschnitt 1.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau - VGE 1.1.1 - Neubau HWS-Wand BT_1.50L, 1.60L, 1.70L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großrückerswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09526 Olbernhau
Neubau von Hochwasserschutzmauern mit Flach- und Tiefgründungen an der linken Uferseite der Flöha auf einer Länge von ca. 116 m in der Ortslage Olbernhau, Abschnitt 1.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großrückerswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nachtragsvereinbarung 03:
zusätzliche Leistungen nach § 2 Abs. 6
- Lieferung und Einbau Ringraumdichtung für Medienrohr DN 160 mm - 2,000 Stück
- Lieferung und Einbau Ringraumdichtung für Medienrohr DN 200 mm - 8,000 Stück
- Kernbohrung DN 250 mm in Beton für Einbau Medienrohr DN 200 mm - 5,810 m
- Kernbohrung DN 200 mm in Stahlbeton für Einbau Medienrohr DN 160 mm - 0,530 m
- Kernbohrung DN 250 mm in Stahlbeton für Einbau Medienrohr DN 2000 mm - 1,440 m
- Kernbohrung DN 250 mm in Naturstein für Einbau Medienrohr DN 2000 mm - 0,630 m
- BE und An- und Abfahrt Kernbohrarbeiten - 1,000 d
- FF-Stück GGG EKB blau DN 80-200 mm geliefert und eingebaut - 1,000 Stück
- Zulage für Hersteller AWP - 1,000 Stück
- Anbindung an die Hauptleitung bis DN 80 mit Ventil - 1,000 Stück
- Druckprüfung, Spülung - 1,000 Stück
- Lieferung und Einbau Entwässerungsrinne Zwischenpodest Rampe - 3,000 m
- Lieferung und Einbau Entwässerungsrinne Anlauf Rampe - 1,000 m
- Ergänzung Edelstahlhandlauf Rampe - 1,000 Stück
- Ergänzung Querabsperrung Geländer BT 1.50L - 1,000 Stück
- Tor Zugang Gartenanlage gerichtet - 1,000 Stück
- Sicherung/Unterfangung des Wasserschacht Gartenanlage im Zufahrtsbereich an der Bleiche - 1,000 Stück
- Umbau der Schlossaufnahme an der Dammbalkenbox Rampe - 1,000 psch
- Rückbau und Wiederherstellung Schachtabdeckung Am Steg 1/2 - 1,000 Stück
- Austausch Rückstauklappe aus PE-HD DN 250 gegen PE-HD DN 300 - 1,000 Stück
- Rückbau und Wiederherstellung Sohle - 1,000 psch
- Grundwasserentlastungsrohr BT 1.60L in Splitt verlegt - 4,000 Stück
- Grundwasserentlastungsrohr BT 1.70L durch Vorsatzschale - 1,000 Stück
- Rückbau bereits hergestellten NS-Mauerwerk im Bereich Entwässerungsausläufe BT 1.60L - 2,000 Stück
- Mehraufwand Einbau Abweisersteine oberstrom - 4,000 Stück
- BT 1.70L, Entwässerungsmulde in Dammbalkenkammer einbauen - 1,000 psch
- Rückbau Eltkabel und Rohre BT 1.70L - 1,000 psch
- Anschweißen der Halfenschienen im Bereich Dammbalkenkammer - 8,600 m
- Herstellung Rohrwiederlager BT 1.50L - 1,000 Stück
- Sicherung Böschungsfuß BT 1.60L - 1,000 psch
- Formstücke Überschiebemuffen - 4,000 Stück
- Lieferung Werkzeugsätze mit Box für Wasserwehr - 15,000 Stück
- Natursteinplatten, Gneis , gesägt, geliefert - 4,000 Stück
- Einbau Gneisplatte - 4,000 Stück
- Erstellung Bestandsvermessung - 1,000 psch
Die Nachtragsleistung wurde zugeordnet zu § 132 Absatz 2 Nr. 1, Nr. 2a) und b), Nr. 3.Die zusätzlichen Leistungen machten sich erforderlich aufgrund von Festlegungen seitens des Auftraggebers hinsichtlich der Errichtung eines Ausweichparkplatzes und einer Parkplatzzufahrt für Anwohner, der temporären Hinterfüllung der alten HWS-Mauer als Wintersicherung und der Entsorgung von Aushub der Baustraße. Diese Leistungen sind zur Erlangung des Bauziels gemäß Ausführungsplanung zwingend erforderlich.Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus terminlichen, bauablaufbezogenen Gründen und hauptsächlich aus Gewährleistungsgründen nicht möglich.