Lieferung und Herstellung von Rollpaletten inkl. Halterungen für Personenevakuierung aus Tunneln Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA58526
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Herstellung von Rollpaletten inkl. Halterungen für Personenevakuierung aus Tunneln
Die Rollpaletten müssen der Konzernrichtlinie 123.0111 „Notfallmanagement und Brandschutz in Eisenbahntunneln“ entsprechen.
Plattformgröße: 1.650 x 2.200 mm,
Eigengewicht: maximal 85 kg,
Zuladung: Mindestens 1.000 kg,
ohne fest eingebauten oder mobilen Antrieb, selbsttätig wirkende Feststellbremse (Prinzip „Totmannbremse“), zwei klappbare Handbügeln zum Verschieben der Transporthilfe, beidseitige Bedienung der Bremse von beiden Stirnseiten der Transporthilfe
Die Rollpaletten werden in diverse Tunnel in Baden-Würtemberg montiert/angeliefert
Lieferung und Herstellung von 272 Stück Rollpaletten inkl. Halterungen für Personenevakuierung aus Tunneln
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Eintrag Handelsregister, Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
Die Bietereigenerklärung und Lieferantenselbstauskunft sind vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu
unterschreiben.
Referenzliste über vergleichbare Leistungen (Rollpaletten und Halterungen) der letzten 3 Kalenderjahre (2018 - 2021) mit Angabe der Projekte, der
Auftraggeber
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.