Universitätsklinikum Münster - Neubau Servicezentrum, VZ II und Studienlabore - P35 Objektplanung II Referenznummer der Bekanntmachung: 2920_19_871-P34
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - Neubau Servicezentrum, VZ II und Studienlabore - P35 Objektplanung II
Objektplanung mit den Leistungsphasen 6 bis 8 für das Projekt Neubau Servicezentrum, VZ II und der Leistungsphase 8 für das Projekt Studienlabore
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Planungsleistungen der Objektplanung (LP 6 - 8) für das Projekt "Neubau Servicezentrum, VZ II" und die Leistungen der Objektüberwachung (LP 8) für das Projekt "Neubau Studienlabor".
Servicezentrum
Südlich des Coesfelder Kreuzes bzw. am nördlichen Rand des Universitätsklinik-Campus plant die Infrastruktur Management GmbH die Errichtung eines Servicezentrums. So soll in der Achse der von Süden kommenden Domagkstraße ein Hochpunkt mit einer maximalen Höhe von 60 Metern entstehen. Der Baukörper soll sich zukünftig in einem zweiten Bauabschnitt Richtung Osten dreigeschossig entwickeln. Das Servicezentrum schafft in dem Turmgebäude ca. 7.500 m2 NUF für ca. 450 Büro-Arbeitsplätze für das UKM, die heute in angemieteten Räumen unter-gebracht sind. Die Erdgeschossnutzungen umfassen ca. 1.500 m2 NUF für öffentliche und halböffentliche Nutzungsbereiche sowie Einzelhandelsflächen für die Nahversorgung.
VZ II
In den Unterschossen des Servicezentrums befindet sich das Versorgungszentrum II. Hier soll eine zentrale Technikfläche (ca. 1.000 m2) zur Umsetzung einer innovativen und nachhaltigen Energieversorgung für das UKM entstehen und die Versorgungssicherheit der gesamten Unikli-nik erhöhen.
Studienlabor
Das Servicezentrum entsteht im Zusammenhang mit dem westlich angrenzenden Neubau des Studienlabors, welches als zweigeschossiges Gebäude vorwiegend Laboratorien, Hörsaal-/Vortragsräume und studentische Einrichtungen aufnehmen wird. Die Nutzflächen des Stu-dienlabors gliedern sich wie folgt:
- ca. 2.000 m2 NUF für Laborflächen
- ca. 500 m2 NUF für Fachschaftsbereiche
- ca. 500 m2 NUF für Students Union
- ca. 350 m2 NUF für Seminarbereiche
Beide Gebäude sollen zukünftig eine qualitätsvolle städteräumliche Situation und einen repräsentativen Zugang zum Forschungscampus Ost des Universitätsklinikums bilden.
Die Beauftragung der Leistungen steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Fördermittelzuweisung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe assmann GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYY8Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.