Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau - VGE 1.1.1 - Neubau HWS-Wand BT_1.50L, 1.60L, 1.70L, NTV 02
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau - VGE 1.1.1 - Neubau HWS-Wand BT_1.50L, 1.60L, 1.70L, NTV 02
09526 Olbernhau
Neubau von Hochwasserschutzmauern mit Flach- und Tiefgründungen an der linken Uferseite der Flöha auf einer Länge von ca. 116 m in der Ortslage Olbernhau, Abschnitt 1.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau - VGE 1.1.1 - Neubau HWS-Wand BT_1.50L, 1.60L, 1.70L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großrückerswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09526 Olbernhau
Neubau von Hochwasserschutzmauern mit Flach- und Tiefgründungen an der linken Uferseite der Flöha auf einer Länge von ca. 116 m in der Ortslage Olbernhau, Abschnitt 1.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großrückerswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09518
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Nachtragsvereinbarung 02:
zusätzliche Leistungen nach § 2 Abs. 6
Errichtung Ausweichparkplatz für Anwohner "Am Steg 1":
-Boden abtragen und entsorgen bis 0,15 m Abtragstärke - 66,536 m³
- Planum herstellen und nachverdichten - 443,570 m²
- Frostschutzschicht herstellen bis 0,15m Auftragsstärke - 66,536 m³
Hinterfüllung Ufermauer als Hochwasserschutz BT 1.60L und 1.70L:
- Boden liefern und einbauen - 31,500 m³
- Boden ausbauen und entsorgen - 31,500 m³
Errichtung und Rückbau Parkplatz "AM Steg 1" sowie Zufahrt zum Parkplatz im Hof "Am Steg 1" über die Dauer der Winterpause BT 1.70L
- Planum herstellen und nachverdichten - 177,750 m²
- Zufahrt und Parkplatz herstellen bis 0,20 m Auftragsstärke - 35,550 m³
- Zufahrt und Parkplatz Rückbauen bis 0,20 m Abtragsstärke - 35,550 m³
Zusatzleistungen BT 1.50L
- Boden entsorgen - 192,000 m³
Die Nachtragsleistung wurde zugeordnet zu § 132 Absatz 2 Nr. 1, Nr. 2a) und b), Nr. 3.Die zusätzlichen Leistungen machten sich erforderlich aufgrund von Festlegungen seitens des Auftraggebers hinsichtlich der Errichtung eines Ausweichparkplatzes und einer Parkplatzzufahrt für Anwohner, der temporären Hinterfüllung der alten HWS-Mauer als Wintersicherung und der Entsorgung von Aushub der Baustraße. Diese Leistungen sind zur Erlangung des Bauziels gemäß Ausführungsplanung zwingend erforderlich.Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus terminlichen, bauablaufbezogenen Gründen und hauptsächlich aus Gewährleistungsgründen nicht möglich.