Beschaffung von digitalen Tafelsystemen für die Schulen des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. Referenznummer der Bekanntmachung: NMDTS01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von digitalen Tafelsystemen für die Schulen des Landkreises Neumarkt i.d.OPf.
Lieferung und Montage von digitalen Tafelsystemen für die Schulen des Landkreises Neumarkt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferleistung:
Lieferung und Montage von digitalen Tafelsystemen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. an 5 verschiedenen Schulstandorten bestehend aus:
-Interaktive Tafelsysteme 126 Stück
-Soundsysteme 126 Stück
-Pylonensysteme 126 Stück
-Sharringlösung 41 Stück
-Demontage- und Entsorgung vorhandener Kriedetafeln 100 Stück
-Vollständige betriebsfertige Verkabelung mit HDMI-, USB-, und CAT-Patchkabeln 126 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Amtlichen Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder Eigenerklärung gemäß Formblatt L124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Tag: 14/06/2022 Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.