Mittagsverpflegung der städtischen Kindertagesstätten Referenznummer der Bekanntmachung: 13 ZVS 2022-024
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2233530
Fax: +49 2233147
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.huerth.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.beschafferprofil.huerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung der städtischen Kindertagesstätten
Mittagsverpflegung für die städtischen Kindertagesstätten
Los 1 - Efferen/Hermühlheim
Stadt Hürth Friedrich-Ebert-Straße 40 50354 Hürth, Städtische Kindertageseinrichtung "Hürther Strolche" Krankenhausstraße 93a 50354 Hürth, Städtische Kindertageseinrichtung "Mobile" Lortzingstraße 150 50354 Hürth, Städtische Kindertageseinrichtung "Löwenstein" Johanna-Löwenstein-Straße 23-29 50354 Hürth
Lieferung der Mittagsverpflegung für die städtische Kindertagesstätte "Hürther Strolche" für 78 Kinder - die Lieferung sollte von 11:15 Uhr bis 11:30 Uhr erfolgen, die städtische Kindertagesstätte "Mobile" für 70 Kinder - die Lieferung sollte von 11:30 Uhr bis 11:40 Uhr erfolgen und die städtische Kindertagesstätte "Löwenstein" für 35 Kinder - die Lieferung sollte von 11:45 Uhr bis 12:00 Uhr erfolgen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.08.2022 und endet am 31.07.2025. Es besteht die Option einer Vertragsverlängerung bis zum 31.07.2026.
Los 2 - Fischenich/Alt-Hürth/Kendenich
Stadt Hürth Friedrich-Ebert-Straße 40 50354 Hürth, Städtische Kindertageseinrichtung "Sonnenland" Heinrich-Fuß-Straße 11 50354 Hürth, Städtische Kindertageseinrichtung "Regenbogen-Fische" Matthiasstraße 56 50354 Hürth, Städtische Kindertageseinrichtung "Burgwichtel" Ortshofstraße 19 50354 Hürth
Lieferung für die Mittagsverpflegung für die städtische Kindertagesstätte "Sonnenland" für 44 Kinder - die Lieferung sollte von 10:30 Uhr bis 10:40 Uhr erfolgen, die städtische Kindertagesstätte "Regenbogen-Fische" für 77 Kinder - die Lieferung sollte von 10:45 Uhr bis 11:00 Uhr erfolgen und die städtische Kindertagesstätte "Burgwichtel" für 102 Kinder - die Lieferung sollte von 11:00 Uhr bis 11:20 Uhr erfolgen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.08.2022 und endet am 31.07.2025. Es besteht die Option einer Vertragsverlängerung bis zum 31.07.2026.
Los 3 - Hermühlheim/Berrenrath
Stadt Hürth Friedrich-Ebert-Straße 40 50354 Hürth, Städtische Kindertageseinrichtung "Bärenhöhle" Konrad-Adenauer-Straße 1 50354 Hürth, Städtische Kindertageseinrichtung "Wibbelstätz" Bonnstraße 40 50354 Hürth, Städtische Kindertageseinrichtung "Kunterbunt" Cäcilienstraße 3 50354 Hürth
Lieferung der Mittagsverpflegung für die städtische Kindertagesstätte "Bärenhohle" für 25 Kinder - die Lieferung sollte von 10:30 Uhr bis 10:45 Uhr erfolgen, das städtische Familienzentrum "Wibbelstätz" für 119 Kinder - die Lieferung sollte von 10:45 Uhr bis 11:00 Uhr erfolgen und die städtische Kindertagesstätte "Kunterbunt" für 100 Kinder - die Lieferung sollte von 11:20 Uhr bis 11:30 Uhr erfolgen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.08.2022 und endet am 31.07.2025. Es besteht die Option einer Vertragsverlängerung bis zum 31.07.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglieder der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
2. Eigenerklärung zur Eignung I (EU) mit folgenden Angaben:
- ggf. Angaben zur Präqualifizierung
- Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister (§ 44 VgV)
- wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§§ 6 Abs. 2 und 73 Abs. 3 VgV)
Die Eigenerklärungen sind zwingend unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblätter abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglieder der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung II (EU) mit folgenden Angaben:
- Angaben zum Jahresumsatz sowie dem Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages bezogen auf die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
- Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter, geeigneter Höhe (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Zur Sicherstellung etwaiger Schadensersatzansprüche aus diesem Vertrag wird von dem AN eine Haftpflichtversicherung für die gesamte Vertragszeit in folgender Höhe nachgewiesen:
Für Personen- und Sachschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR
Für Vermögensschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR
Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen. Eine Honorarzahlung erfolgt erst nach einem entsprechenden Nachweis der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jeder Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung III (EU) mit folgenden Angaben:
- Benennung von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Lieferaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten:
Auftraggeber, Vertragslaufzeit, Anzahl der jährlichen Essen
- Erklärung zum Qualitäts- und Hygienemanagement
- Erklärung zum Umweltmanagemant
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu machen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz zu benennen und zu beschreiben. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt:
a. Die Referenz muss im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 erbracht worden sein und die Vertragslaufzeit liegt bei mindestens einem Jahr.
b. Es müssen jährlich mindestens 15.000 Essen herausgegeben werden
c. Mindestens eine Referenz muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB erbracht worden sein
d. Die Überprüfung der Referenz muss insgesamt zu einem positiven Gesamteindruck führen; eine negative Referenz führt zum Ausschluss.
2. Im Bereich des Qualitätsmanagement- und Hygienemanagements ist das HACCP-System zu führen. Ein Nachweis über die Einhaltung des HACCP-Konzeptes ist bei Anforderung einzureichen.
Kann der Nachweis nicht vorgelegt werden, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern ausschließlich über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen.
2. Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Angebotsabgabe im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig.
3. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zur Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
4. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
5. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bieter kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
6. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bieters sowie aller betroffenen Bietergemeinschaften.
7. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYDYY8K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.