Material, Einrichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots auf den nordfriesischen Inseln („WLAN-UTHLANDE“) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-AA-02

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittdün auf Amrum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25946
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amrum.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Material, Einrichtung und Betrieb von WLAN-Hotspots auf den nordfriesischen Inseln („WLAN-UTHLANDE“)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-AA-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72400000 Internetdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die hier im Funktionsbereich „Material, Einrichtung und Betrieb“ anzubietenden Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der Beschaffung, Montage, Einrichtung und dem Betrieb der WLAN-Hotspots als ein Netz mit mehreren Ebenen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinde sowie Amt Landschaft Sylt

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchten die Gemeinde Sylt mit den Ortsteilen Archsum, Keitum, Morsum, Munkmarsch, Rantum, Tinnum und Westerland sowie das Amt Landschaft Sylt mit den Gemeinden Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 1 sind an 101 Standorten ca. 126 Strahler jeweils zu liefern, an der bezeichneten Stelle zu montieren, anzuschließen, soweit nötig auszurichten, mit Funktionsfähigkeit zu dokumentieren und zu betreiben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Amt Föhr-Amrum

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchte das Amt Föhr-Amrum mit den Gemeinden Nieblum und Utersum auf Föhr und Nebel, Nortorf und Wittdün auf Amrum in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 2 sind an 39 Standorten ca. 45 Strahler jeweils zu liefern, an der bezeichneten Stelle zu montieren, anzuschließen, soweit nötig auszurichten, mit Funktionsfähigkeit zu dokumentieren und zu betreiben."könnten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Amt Pellworm

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32400000 Netzwerke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Schnelle Internetzugänge sind heute ein Muss vor allem für Urlaubsdestinationen. Die Gäste erwarten in den Unterkünften und auf den Campingplätzen schnelle Internetverbindungen. Neben den Bedarfen nach schnellen Internetzugängen bietet die Errichtung eines WLAN-Netzes auf den Inseln und Halligen der Uthlande viele Chancen und neue Möglichkeiten der Präsentation als Urlaubsdestination und der Interaktion mit den Multiplikatoren und Gästen. Zusätzlich möchte das Amt Pellworm mit den Halligen Hooge und Langeneß und der Insel Pellworm in den Bereichen der mit Hotspots versorgten Strandübergange und Strandabschnitte die Hotspots vielfältig nutzen (Vermietung von Strandkörben, Überprüfung der Kurkarten beim Betreten der Strände etc.). Im Los 3 sind an 14 Standorten insgesamt 27 Strahler jeweils zu liefern, an der bezeichneten Stelle zu montieren, anzuschließen, soweit nötig auszurichten, mit Funktionsfähigkeit zu dokumentieren und zu betreiben."

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 022-054025

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinde sowie Amt Landschaft Sylt

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Amt Föhr-Amrum

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
25/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 3
Bezeichnung des Auftrags:

Amt Pellworm

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
25/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.§ 161 GWB Form, Inhalt:(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/05/2022

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