GKEN - Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim - LV 113.01 - Trockenbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-heimstetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
GKEN - Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim - LV 113.01 - Trockenbauarbeiten
- 7.600 m² GK-Wände Schule
- 1.600 m² GK-Wände Sporthalle
- 2.200 m² abgehängte GK-Decken Schule
- 3.000 m² abgehängte GK-Akustikdecken Schule
- 10.100 m² abgehängte Holzwolle-Decken Schule
- 226 m² abgehängte GK-Decken Sporthalle
- 1.050m² abgehängte GK_Akustikdecken Sporthalle
- 7.600 m² GK-Wände Schule
- 1.600 m² GK-Wände Sporthalle
- 2.200 m² abgehängte GK-Decken Schule
- 3.000 m² abgehängte GK-Akustikdecken Schule
- 10.100 m² abgehängte Holzwolle-Decken Schule
- 226 m² abgehängte GK-Decken Sporthalle
- 1.050m² abgehängte GK_Akustikdecken Sporthalle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen bei München
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de