Vergabe Unterhalts- und Glasreinigung im Landkreis Neuburg Schrobenhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-004-5433
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg a.d. Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://neuburg-schrobenhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Unterhalts- und Glasreinigung im Landkreis Neuburg Schrobenhausen
Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit Stellung eines Objektleiters sowie eines Vorarbeiters mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca.
7.791,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 1,
15.215,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 2,
17.549,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 3,
12.380,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 4,
12.548,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 5,
10.334,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 6,
1.489,00 m² für die Unterhaltsreinigung Los 7
8.609,00 m² für die Glasreinigung Los 8,
8.492,00 m² für die Glasreinigung Los 9 und
5.442,00 m² für die Glasreinigung Los 10,
wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie in allen Losen Sonderarbeiten auf Anforderung und wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt.
LOS 1 Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gesamtreinigungsfläche ca.:
7.791,00 m²
Leistungsort:
- Landratsamt - Haupt- u. Nebengebäude, Jugendamt
Platz-der-Deutschen-Einheit 1, 86633 Neuburg
- Gesundheitsamt
Müller-Gnadenegg-Weg 1, 86633 Neuburg
- CTT- Gesundheitsamt
Robert-Widmer-Str. 7, 86633 Neuburg
Mindestjahresreinigungsstunden NUR Unterhaltsreinigung:
6.910,00
Verlängerungsoption (bei unterlassener Kündigung) bis maximal 31. August 2027.
LOS 2 Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gesamtreinigungsfläche ca.:
15.215,00 m²
Leistungsort:
- Descartes-Gymnasium
Seminarstr. 3, 86633 Neuburg
- Medienzentrale
Seminarstr. 3, 86633 Neuburg
Mindestjahresreinigungsstunden NUR Unterhaltsreinigung:
9.830,00
Verlängerungsoption (bei unterlassener Kündigung) bis maximal 31. August 2027.
LOS 3 Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gesamtreinigungsfläche ca.:
17.549,00 m²
Leistungsort:
- Gymnasium Schrobenhausen
Georg-Leinfelder-Straße 14, 86529 Schrobenhausen
- Franz-von-Lenbach-Realschule
Georg-Leinfelder-Straße 18, 86529 Schrobenhausen
Mindestjahresreinigungsstunden NUR Unterhaltsreinigung:
11.300,00
Verlängerungsoption (bei unterlassener Kündigung) bis maximal 31. August 2027.
LOS 4 Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gesamtreinigungsfläche ca.:
12.380,00 m²
Leistungsort:
- BS Bittenbrunn
Monheimerstr. 66, 86633 Neuburg
- SVE KiGa Dr. Walter Asam
Monheimerstr. 60, 86633 Neuburg
- Dr. Walter Asam Schule
Monheimerstr. 60, 86633 Neuburg
Mindestjahresreinigungsstunden NUR Unterhaltsreinigung:
9.230,00
Verlängerungsoption (bei unterlassener Kündigung) bis maximal 31. August 2027.
LOS 5 Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gesamtreinigungsfläche ca.:
12.548,00 m²
Leistungsort:
- Staatl. Fachoberschule
Bahnhofsstraße 150, 86633 Neuburg
- Erziehungsberatungsstelle ND
Bahnhofsstraße 150, 86633 Neuburg
- Wirtschaftsschule u. FOS
Pestalozzistraße 3, 86633 Neuburg
Mindestjahresreinigungsstunden NUR Unterhaltsreinigung:
9.030,00
Verlängerungsoption (bei unterlassener Kündigung) bis maximal 31. August 2027.
LOS 6 Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gesamtreinigungsfläche ca.:
10.334,00 m²
Leistungsort:
Paul-Winter-Schule
Kreuter Weg 10, 86633 Neuburg
Mindestjahresreinigungsstunden NUR Unterhaltsreinigung:
6.860,00
Verlängerungsoption (bei unterlassener Kündigung) bis maximal 31. August 2027.
LOS 7 Unterhaltsreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gesamtreinigungsfläche ca.:
1.489,00 m²
Leistungsorte:
- Erziehungsberatungsstelle SOB
Regensburger Str. 5, 86529 Schrobenhausen
- Dienststelle SOB
Regensburger Str. 5, 86529 Schrobenhausen
- Dr.-Walter-Asam-Schule Aresing
Eichenstr. 11a, 86561 Aresing
Mindestjahresreinigungsstunden NUR Unterhaltsreinigung:
1.380,00
Verlängerungsoption (bei unterlassener Kündigung) bis maximal 31. August 2027.
LOS 8 Glasreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gesamtreinigungsfläche ca.:
8.609,00 m²
Leistungsort:
1. Landratsamt - Haupt- u. Nebengebäude, Jugendamt
Platz-der-Deutschen-Einheit 1, 86633 Neuburg
2. Kreisbauhof (SG 13 Hoch-und Tiefbau)
St. Andreas Str. 8, 86633 Neuburg
3. Gesundheitsamt
Müller-Gnadenegg-Weg 1, 86633 Neuburg
4. Descartes-Gymnasium
Seminarstr. 3, 86633 Neuburg
5. Paul-Winter-Realschule
Kreuter Weg 10, 86633 Neuburg
Reinigungszeiten:
zu 1., 2., 3. Frühjahr und Sommer bzw. Herbst; Termin flexibel nach Absprache mit
dem Hausmeister
zu 4. Osterferien und letzte volle Sommerferienwoche
zu 5. Winterferien und erste Sommerferienwoche
Verlängerungsoption (bei unterlassener Kündigung) bis maximal 31. Juli 2027.
LOS 9 Glasreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gesamtreinigungsfläche ca.:
8.492,00 m²
Leistungsort:
1. Berufsschule Bittenbrunn
Monheimerstr. 66, 86633 Neuburg
2. SVE KiGa Dr. Walter Asam
Monheimerstr. 60, 86633 Neuburg
3. Dr. Walter Asam Schule
Monheimerstr. 60, 86633 Neuburg
4. Staatl. Fachoberschule
Bahnhofstraße 150, 86633 Neuburg
5. Erziehungsberatungsstelle ND
Bahnhofstraße 150, 86633 Neuburg
6. Wirtschaftsschule u. FOS
Pestalozzistraße 3, 86633 Neuburg
Reinigungszeiten:
zu 1., 2., 3., Zweite Osterferienwoche und letzte volle Sommerferienwoche
zu 4. Winterferien und erste Sommerferienwoche
zu 5. Frühjahr und Sommer bzw. Herbst
zu 6. Winter-bzw. Osterferien und letzte volle Sommerferienwoche
Verlängerungsoption (bei unterlassener Kündigung) bis maximal 31. Juli 2027.
LOS 10 Glasreinigung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gesamtreinigungsfläche ca.:
5.442,00 m²
Leistungsort:
1. Dienststelle und Erziehungsberatungsstelle SOB
Regensburgerstr. 5, 86529 Schrobenhausen
2. Dr. Walter Asam Schule Aresing
Eichenstr. 11a, 86561 Aresing
3. Gymnasium Schrobenhausen
Georg-Leinfelder-Straße 14, 86529 Schrobenhausen
4. Franz-von-Lenbach-Realschule
Georg-Leinfelder-Straße 18, 86529 Schrobenhausen
Reinigungszeiten:
zu 1. Frühjahr und Sommer bzw. Herbst
zu 2. Erste Osterferienwoche und 1./2. Sommerferienwoche bzw. letzte volle
Woche am Ende der Sommerferien
zu 3. Termin flexibel nach Absprache mit dem Hausmeister
zu 4. Winter- bzw. Osterferien, Sommer- bzw. Herbstferien
(immer letzte volle Ferienwoche möglich)
Verlängerungsoption (bei unterlassener Kündigung) bis maximal 31. Juli 2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In den Vergabeunterlagen (Teil B, Ziffer 2. Angaben zur Bietereigung, Buchstabe a), Nummer 5 - Seite 13) hat der Bieter zu erklären, dass er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist ODER er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist und die Registernummer und das Registergericht zu nennen.
Die Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen (vgl. auch Teil B, Ziffer 2. Angaben zur Bietereigung - Seite 10ff.) zu entnehmen.
U.a. ist bei den Vergabeunterlagen Teil B, Ziffer 2. Angaben zur Bietereigungung, Buchstabe b) - Seite 14 der Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre anzugeben.
Buchstabe a) - Seite 10 ff. beinhaltet folgende Allgemeine Eigenerklärung zur Eigung:
aa) Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
(1) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
(2) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
(3) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
(4) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
(5) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
(6) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
(7) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
(8) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
(9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
(10) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
bb) Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt zudem, dass
(1) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
(2) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei,
(3) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
(4) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
(5) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
(6) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
(7) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(8) sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen hat, insbesondere in eigener Person bzw. durch einen seiner verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder nach § 16 MiArbG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde und/oder nach § 23 AEntG, nach § 18 MiArbG, nach §§ 15, 15a oder 16 AÜG oder nach § 404 SGB III oder § 266a StGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 € oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt wurde oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße belegt wurde.
cc) Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt weiterhin, dass
(1) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt ODER durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
(2) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
(3) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),
(4) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt, und zwar mindestens in folgender Höhe:
(a) Personenschäden bis mind. € 2.500.000,00
(b) Sach- und Vermögensschäden
sowie Umweltschäden bis mind. € 1.000.000,00
(c) Bearbeitungsschäden bis mind. € 1.000.000,00
(d) Schlüsselverlust bis mind. € 150.000,00
Die genannten Risiken zu dem jeweiligen Buchstaben (a) – (d) werden in der jeweils genannten Höhe nebeneinander abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen ausreicht. Die Bestätigung des Versicherers über die gültige vorgenannte Versicherung übersenden wir dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich nach Vertragsschluss.
(5) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist ODER er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, und zwar unter der Nummer
bei folgendem Register (Bezeichnung Registerart, Ort):
Außerdem nennt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft nachfolgend seine Umsatzsteueridentifikationsnummer
und
(6) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
Hinweise des Auftraggebers:
- Sofern der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in der Vergangenheit Verstöße gegen Vorschriften begangen hat, die insbesondere gegen die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit sprechen, mittlerweile jedoch geeignete Maßnahmen zur sog. Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB getroffen hat, so hat der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft die Nachweise zusammen mit dem Angebot einzureichen.
- Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, vor der Erteilung eines Zuschlages in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab EUR 30.000 u. a. bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem zu bezuschlagenden Bieter gespeichert sind (vgl. § 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Für diese Abfrage werden neben der Bezeichnung und Adresse die Registerdaten und die Umsatzsteueridentifikationsnummer benötigt. Hierzu ist das Formular Teil B Anhang_Abfrage des Wettbewerbsregisters einzureichen.
- Sind zu dem jeweiligen Punkt keine Erklärungen/Nachweise in dem vorgegebenen Feld bzw. auf einem Beiblatt beigefügt, gilt jeweils die Erklärung bis zum Wort „ODER“ (in Großbuchstaben) als abgegeben.
Die Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen (vgl. auch Teil B, Ziffer 2. Angaben zur Bietereigung - Seite 10ff.) zu entnehmen.
U.a. sind bei den Vergabeunterlagen Teil B, Ziffer 2. Angaben zur Bietereigung, Buchstaben e) und f)- Seite 17ff. eine oder mehrere Referenzen aus den letzten drei Jahren anzugeben, bei Buchstabe c) - Seite 14 Angaben zur Objektleitung und bei Buchstabe d) - Seite 15 Angaben zur Leitung, zur Qualitätssicherung und zum Umweltschutz zu machen. Weiterhin sind bei Buchstabe g) - Seite 21 Angaben zur Geschäftsführung, der Anzahl der in dem ausführenden Betrieb im Bereich Unterhalts- und Glasreinigung tätigen und hierfür ausgebildeten Fachkräfte und der für die Erfüllung des Auftrags zuständigen Niederlassung zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist.
Eine virtuelle Objektbesichtigung ist am 12. Mai 2022 um 14.00 Uhr (Dauer ca. 2 Stunden) möglich.
Eine Objektbesichtigung vor Ort ist an einem vom Auftraggeber jeweils noch zu bestimmenden Termin im Zeitraum vom 17. - 20. Mai 2022 möglich (abschließende Festlegung durch den Auftraggeber).
Interessenten haben über die Vergabeplattform bis spätestens 11. Mai 2022, 12.00 Uhr die Personen (max. 2 Personen), die von ihrer Seite an der Objektbesichtigung teilnehmen, mit Namen und Funktionsbezeichnung anzugeben sowie für die Objektbesichtigung vor Ort den Tag, an dem sie die Besichtigung durchführen möchten. Den so angemeldeten Interessenten wird das genaue Datum, die Uhrzeit und weitere Einzelheiten gesondert über die Vergabeplattform mitgeteilt.
Interessenten, die in o.g. Zeitraum nicht an einer Objektbesichtigung teilnehmen können, werden gebeten, über die Vergabeplattform unverzüglich geeignete Terminvorschläge zu unterbreiten. Wir weisen ausdrücklich auf Teil A Ziff. 5 der Vergabeunterlagen hin sowie darauf, dass eine Objektbesichtigung in den letzten sechs Arbeitstagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht mehr ermöglicht werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.