Belieferung der Mensa an der Grundschule und Mittelschule Landau a.d.Isar mit Mittagsverpflegung und Kioskbetrieb ab dem Schuljahr 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2032-2/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau a.d.Isar
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landau-isar.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.landau-isar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung der Mensa an der Grundschule und Mittelschule Landau a.d.Isar mit Mittagsverpflegung und Kioskbetrieb ab dem Schuljahr 2022/2023
Speisenbelieferung und Verteilung des Mittagessens
Grund- und Mittelschule Landau a.d.Isar
und
Betrieb der beiden Schulkioske
Anzahl der potentiellen Essensteilnehmer pro Tag im Rahmen der Mittagsverpflegung
Kategorie: Anzahl erforderlicher Essen pro Schultag
Gebundene Ganztagsklassen der Grundschule Landau a.d.Isar ca. 100 (Montag bis Donnerstag)
Offener Ganztag der Grundschule Landau a.d.Isar ca. 80 (Montag bis Donnerstag) ca. 60 (Freitag)
Gebundene u. offene Ganztagsklassen der Mittelschule Landau a.d.Isar ca. 190 (Montag bis Donnerstag)
Die verbindliche Anzahl ergibt sich aus der tatsächlichen Bestellung durch die Schüler.
Anzahl der Mittagspausen
Die Essensausgabe teilt sich in 4 Schichten auf.
Essensausgaben Grundschule
Montag bis Donnerstag
Zeit der 1. Essensausgabe: 11.35 Uhr bis 12:20 Uhr (jeweils 2 Klassen)
Zeit der 2. Essensausgabe: 12:20 Uhr bis 13:05 Uhr (jeweils 2 Klassen)
Zeit der 3. Essensausgabe: 13:10 Uhr bis 13.30 Uhr (offener Ganztag)
Zeit der 4. Essensausgabe: 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr (offener Ganztag)
Freitag
Zeit der Essensausgabe: 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr (offener Ganztag)
Essensausgaben Mittelschule
Zeit der Essensausgabe: 11.30 Uhr bis 13.20 Uhr (durchgehende Essensausgabe alle Klassen)
Öffnungszeiten der Speiseausgabe während der Mittagsverpflegung 11.15 Uhr bis 14:00 Uhr
Anlieferung
Die Anlieferung des Essens muss täglich um 11:00 Uhr erfolgen. Die Warmhaltezeit der
zubereiteten Speisen darf dabei maximal drei Stunden von der Fertigstellung des Garprozesses
bis zum Beginn der letzten Essensausgabe (13:40 Uhr) betragen.
Kioskbetrieb
Von Montag bis Freitag ist sowohl für die Grundschule als auch für die Mittelschule jeweils ein Schulkiosk zu betreiben. Die Stadt Landau a.d.Isar setzt auf eine gesunde und vitaminreiche Ernährung seiner Schülerinnen und Schüler. Dies hat der Kioskbetreiber in seinem Betriebskonzept (mit dem Angebot abzugeben) zu beachten. Die Zusammensetzung des Angebots kann aus kleineren warme Snacks, belegten Brötchen, Backwaren usw., frischem Obst, Salaten, Milchprodukten und Süßwaren bestehen. Beim Angebot ist auf eine sozialverträgliche Preisgestaltung zu achten. Sowohl ein Produktangebot als auch eine Preistabelle sind dem Angebot beizufügen.
Die Betriebszeiten der Kioske von Montag bis Freitag lauten:
Grundschule: 09:15 – 09:35 Uhr (verpflichtend)
Mittelschule: 09:30 – 09:45 Uhr (verpflichtend)
11:15 – 11:30 Uhr (verpflichtend)
07:30 – 08:00 Uhr (optional)
13:00 – 13:15 Uhr (optional)
Es besteht eine Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Es besteht eine Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung (Teil der Ausschreibungsunterlagen)
Eigenerklärung zur Eignung (Teil der Ausschreibungsunterlagen)
Eigenerklärung zur Eignung (Teil der Ausschreibungsunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen ist der Bieter verantwortlich. Über etwaige Unklarheiten oder Fehler in den Ausschreibungsunterlagen hat der Bieter den Auftraggeber hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zur Ausschreibung im Allgemeinen können bis 3 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]