Grundschule Tarmstedt - Umbau und Erweiterung zur Ganztagsschule Referenznummer der Bekanntmachung: 40.20/01-07
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tarmstedt
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27412
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tarmstedt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.assmann.info
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Tarmstedt - Umbau und Erweiterung zur Ganztagsschule
Grundschule Tarmstedt - Umbau und Erweiterung zur Ganztagsschule | Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 3 bis 9
Hauptstraße 6, 27412 Tarmstedt
Die Samtgemeinde Tarmstedt beabsichtigt, die Grundschule Tarmstedt. Hauptstraße 6 in 27412 Tarmstedt, aufgrund der Verpflichtung zur Ganztagsbetreuung und Einführung der Inklusion umfassend zur erweitern und im Bestand umzubauen.
Ein Raumprogramm, Bestandspläne und Vor-Entwurfspläne stehen zur Verfügung, es ergibt sich eine Bruttogrundfläche der Erweiterung von 1.920 qm. Die Erweiterung der Grundschule ist auf Grund der Gegebenheiten, Erschließung zum Bestandgebäude auf dem jetzigen Parkplatz der Schule vorgesehen. Diese Fläche wird im Süden durch die Hauptstraße, im Osten durch den Altbau der Grundschule, im Norden durch einen Pausenhof mit Sporthalle und im Westen durch die Grundstückgrenze begrenzt. Die Problematik der entfallenden Parkplätze soll durch die Neuschaffung von Parkflächen auf ein nahgelegenes Schulgelände kompensiert werden.
Die Samtgemeinde Tarmstedt hat zur Ausarbeitung der Vorplanung die Architektenleistungen Lph 1 und 2 im Vorfeld beauftragt. Die Ergebnisse liegen für die weitere Planung vor, Fachplaner wurden dazu noch nicht eingebunden. Im Rahmen der weiteren Planung werden gemeinsam mit dem Architekten die weiteren notwendigen Planungsleistungen und Gutachten festgelegt und beauftragt (Fachplaner, Baugrundgutachten, etc.). Die Beauftragung von Besonderen Leistungen behält sich der Auftraggeber vor, insbesondere die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung "Ausstattung der Klassenräume und Mensa", "Einrichtung der Küche für die Mensa" und die "Außenraumgestaltung um die Erweiterung".
Die Kosten für die Erweiterung und Umbauarbeiten im Bestand belaufen sich auf brutto ca. 5 Mio. EUR (Summe KG 300 und 400).
Der grobe zeitliche Ablauf ist derzeit wie folgt vorgesehen:
- Planungsbeginn Lph 3: unmittelbar nach Beauftragung
- Erstellung Bauantrag August – Dezember 2022
- Bearbeitung / Genehmigung August 2023
- Baubeginn September 2023
- Fertigstellung Ende 2024, Anfang 2025
Verlängerungsoption nur für Lph 9
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
- Prüfung des fristgerechten Eingangs der Bewerbungen
- Prüfung der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
- Prüfung der Einhaltung von Mindestforderungen und Ausschlusskriterien
- Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
- Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 VgV durch Los getroffen werden. Wird die Anzahl von 3 Bewerbern, die mind. zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerber fortzuführen.
Mit der Projektbearbeitung soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
1.1) Angaben des Unternehmens/federführenden Büros. Nachweis: Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister), sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
1.2) Bei Bewerbergemeinschaften: Der Teilnahmeantrag wird durch das federführende Büro gestellt. Die Namen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind im Bewerbungsbogen unter Punkt 1.2 anzugeben. Dem Teilnahmeantrag des federführenden Büros ist ergänzend folgendes beizufügen:
— Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe „Anl_BGE“ des Bewerbungsbogens),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
— Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
1.3) und 1.4) Bei Erteilung von Unteraufträgen ohne und mit Eignungsleihe: Der Teilnahmeantrag wird durch das federführende Büro gestellt. Die Namen der Nachunternehmer ohne und mit Eignungsleihe sind im Bewerbungsbogen anzugeben. Dem Teilnahmeantrag ist ergänzend beizufügen:
— Nachunternehmererklärung (siehe „Anl_NU“ des Bewerbungsbogens),
— im Falle mit Eignungsleihe: Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) jedes Nachunternehmers, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert. Vorlage spätestens mit Angebotsabgabe.
2.a) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Ausschlusskriterium);
2.b) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs.1 AEntG;
2.c) Eigenerklärung über die Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen nach § 48(8) VgV;
2.d) Eigenerklärung, Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen;
2.e) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz § 1 vom 2.3.1974 (BGBl. 1, S. 547) im Auftragsfall.
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
3.1.a) Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherungs-Deckung gemäß § 45 Abs. 1 (3) VgV. Bei Bewerbergemeinschaften muss dieser Nachweis für jedes Mitglied vorgelegt werden. Im Auftragsfall sind Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, gefordert. Nachunternehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme erklärt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags verbindlich, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
3.1.b) Nachweis gem. § 45 Abs.4 (4) VgV – Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Bewerbers für entsprechende Leistungen in den letzten 3
Jahren in Euro netto. Die erforderlichen Mindestbedingungen, Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen.
Die angegebene Nummerierung bezieht sich auf den Bewerbungsbogen:
3.2.a) Nachweis gem. § 46 Abs. 3 (2 u. 8) VgV – Erklärung über aktuell festangestellte, mit vergleichbaren Leistungen betraute Architekten/innen bzw.
Ingenieure/-innen. Die erforderlichen Mindestbedingungen, Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen;
3.2.b) Berufliche Qualifikation des/des Bewerbers/-in bzw. bei juristischen Personen des/der benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 1-3 VgV);
3.2.c) Nachweise gem. §46 Abs.3 (1) VgV: 3 Referenzprojekte der letzten 8 Jahre für vergleichbare Leistungen. Die erforderlichen Mindestbedingungen,
Angaben und deren Bewertung ergeben sich aus dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen.
Architekten bzw. Ingenieure gemäß den ausgeschriebenen Leistungsbildern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Für sämtliche Angaben und Nachweise sind verbindlich der „Bewerbungsbogen“ und die „Referenzbögen“ für die Referenzen 1 bis 3 zu verwenden. Geforderte Nachweise sind als Anlagen beizufügen.
2) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen, Nachweise und Referenzen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen bleiben bei der Wertung unberücksichtigt.
3) Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen oder Unternehmen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bietergemeinschaften. In diesem Fall werden alle betroffenen Bewerbungen ausgeschlossen.
4) Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
5) Evtl. auftretende Fragen sind bis spätestens 5 Tage vor Schlusstermin in Textform elektronisch über die Vergabeplattform an die unter Ziffer I.3) genannte Kontaktstelle zu richten. Die Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform.
6) Die Anträge auf Teilnahme sind elektronisch fristgerecht über die angegebene e-vergabe-Plattform einzureichen.
7) Die erforderlichen Angaben, Erklärungen sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergeben sich im Einzelnen aus dem Bewerbungsbogen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des Teilnahmeantrags oder Teilnahmeanträge nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Der Teilnahmeantrag ist ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Bestätigt wird der Antrag auf Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verbindlich durch Eintragung des Namens des bevollmächtigten Vertreters des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bewerbungsbogen.
8) Der Auftraggeber behält sich vor, eine verkürzte Angebotsfrist (2. Verfahrensstufe) in Anspruch zu nehmen. Diese Frist gemäß § 17 Abs. 7 VgV reduziert sich in diesem für alle Bewerber von 30 Tagen auf 20 Tage ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bewerber mit der verkürzten Angebotsfrist einverstanden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).