Neubau Kindertagesstätte in Ebersbach Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leidersbach
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63849
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leidersbach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte in Ebersbach Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Die Gemeinde Leidersbach plant den Neubau einer Kindertagesstätte in Ebersbach.
Das Raumprogramm wurde für 2 Regel- und 2 Krippengruppen einschließlich notwendiger Neben-,
Verwaltungs- und Küchenräume entwickelt.
Eine Erweiterungsmöglichkeit für eine weitere Krippengruppe soll vorgesehen werden.
Alle Gruppen sollen einen Zugang zum Außengelände erhalten.
Geplant ist ein eingeschossiger Baukörper mit Gründach der sich in die Topographie des Grundstücks
(Hanglage) einfügen soll.
Festlegungen über die geplante Bauweise gibt es derzeit noch keine. Eine wirtschaftliche Bauweise im Bezug
auf das Grundstück ist wünschenswert. Vorschläge zur möglichen Bauweise sollen bei der Bearbeitung des
Lösungsvorschlages erbracht werden.
Die vorliegende Entwurfsplanung kann übernommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit diese hinsichtlich
möglicher Einsparpotentiale und wirtschaftlicher Bauweisen zu überarbeiten oder einen gänzlich neuen
Entwurf vorzulegen.
Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme.
Nach Kostenberechnung der aktuellen Entwurfsplanung werden die Gesamtkosten der Baumaßnahme (KG 200
– 700) derzeit mit ca. 6,044 Mio. € brutto angenommen.
Kosteneinsparungen in Verbindung mit einer neuen Entwurfsplanung sind wünschenswert.
Kennzahlen:
- NGF ca. 1.350 m²
- BGF ca. 1.650 m²
- BRI ca. 6.550 m³
Terminvorschau :
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2022
- Abgabe Bau- und Förderantrag bis Ende 2022
- Bauausführung ab 2023
- Bauliche Fertigstellung Mitte 2024
- Abrechnung / Verwendungsnachweis 2024/2025
Leidersbach, Ortsteil Ebersbach
Hinweis:
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und
Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den
Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung
getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9
- stufenweise Beauftragung, vorerst nur LPH 3+4, weiter beabsichtigt mit LPH 5-9
- einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige
Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und
Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen
Leistungen, besteht nicht.
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung vergleichbar Entwurfsplanung mit
Kostenberechnung (LPH 1-3) erbracht.
Die vorliegende Entwurfsplanung kann übernommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit diese hinsichtlich
möglicher Einsparpotentiale und wirtschaftlicher Bauweisen zu überarbeiten oder einen gänzlich neuen
Entwurf vorzulegen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Die kompletten Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer
Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Kindertagesstätte in Ebersbach Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großostheim
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63762
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.architekten-ssr.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland