Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_08 - Gartenpark Referenznummer der Bekanntmachung: IV_KH_08
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kirchheim2024.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Landesgartenschau Kirchheim 2024 - VE_08 - Gartenpark
Landschaftsbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Über die vorliegende Ausschreibung, VE_08 - Landschaftsbauarbeiten Gartenpark der Kirchheim 2024 GmbH sind ab Mitte Mai 2022 bis Mitte Mai 2024 folgende wesentliche Leistungen zu erbringen: - ca. 375 m2 Asphalt- und 380 m2 Betonwerksteinbeläge abbrechen, anfallendes Material verwerten,- ca. 9.300 m3 Erdarbeiten (mit baus. vorh. Kies, Rotlage, Oberboden) ausführen,- ca. 500 m Wegeeinfassungen aus unbehandeltem Winkelund Flachstahleinfassungen herstellen,- ca. 450 m2 Asphaltbeläge mit Oberflächenbehandlung herstellen,- ca. 700 m2 wassergebundene Wegedecken herstellen,- ca. 65 m2 Natursteinpflasterbelag in Reihen verlegen,- 1 St. Sitzbank mit Länge 6 m, mit Wasserstele und Stromanschluss einbauen,- ca. 342 St. bauseits bereitgestellte Bäume und232 St. Sträucher pflanzen,- ca. 9.920 St. bauseits bereitgestellte Stauden pflanzen,- ca. 3.320 m2 Rasen- und 3.500 m2 Wiesenflächen herstellensowie- Ausführung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege bisMitte Mai 2024.
Investitionen in Wachstum und Beschäftigung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85662
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.