Erweiterung der Kläranlage Karsdorf - Generalplanerleistungen §§ 43, 51 und 55 HOAI sowie untergeordnet §§ 26 und 34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02-AW.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyburg (Unstrut)
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06632
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wav-saale-unstrut-finne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Kläranlage Karsdorf - Generalplanerleistungen §§ 43, 51 und 55 HOAI sowie untergeordnet §§ 26 und 34 HOAI
Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanerleistungen im Leistungsbereich §§ 43, 51 und 55 HOAI sowie untergeordnet §§ 26 und 34 HOAI für das Vorhaben "Erweiterung der Kläranlage Karsdorf"
Karsdorf
Gegenstand der Ausschreibung ist die Generalplanung (§§ 43, 51 und 55 HOAI sowie untergeordnet §§ 26 und 34 HOAI) für die Erweiterung der Kläranlage Karsdorf (siehe auch vorläufige Leistungsbedarfsübersicht - Dokument 04).
Der WAV Saale-Unstrut-Finne plant, die Abwasserbehandlung des gesamten Schmutzwasseraufkommens von drei Kläranlagen an einem gemeinsamen Standort, dem Standort der jetzigen Kläranlage (KA) Karsdorf, zu konzentrieren. Im Jahre 2023 sind bereits 2 Kläranlagen am Standort KA Karsdorf (> 50.000 EW) konzentriert; in den nächsten 5-10 Jahren ist angedacht, auch die dritte Kläranlage an die KA Karsdorf (> 85.000 EW) anzuschließen. Die KA Karsdorf soll daher in 2 sinnvollen Bauabschnitten im laufenden Betrieb zur Kläranlage mit anaerober Schlammstabilisierung (Faulung) umgebaut werden. Die Gesamtkläranlage ist nach DWA-Arbeitsblatt 131 zu bemessen und es sind sowohl Ist- als auch für Soll-Zustände mittels dynamischer Simulation abzubilden. Zu berücksichtigen sind dabei u.a. industrielle Großeinleiter der Milch- und Getränkeindustrie.
Wesentliche Maßnahmen am Standort der KA Karsdorf (in 2-Bauabschnitten):
- Errichtung Vorklärung und Primärschlammpumpwerk,
- Errichtung komplette Faulungsanlage einschließlich Gasspeicher, Gasreinigung und erforderlichen Nebenlagen,
- Errichtung BHKW-Anlage,
- Erweiterung und Anpassung der Schlammentwässerung,
- Anpassung der EMSR- und Leittechnik.
Im Rahmen der Entwurfsplanung ist die Wirtschaftlichkeit einer lokalen Phosphor-Rückgewinnung zu prüfen.
Objektgliederung (vorläufiger Charakter):
- Kläranlage mit anaerober Schlammstabilisierung, Faulturm, Schlammspeicherung und -entsorgung,
- Gasaufbereitung und -speicherung,
- Blockheizkraftwerk,
- Gebäude.
Der WAV Saale-Unstrut-Finne hat bereits 2018 eine Studie zum zukünftigen Betrieb der drei zentralen Kläranlagen in Auftrag gegeben, mit dem Ergebnis, dass langfristig betrachtet, der schrittweise Zusammenschluss der Kläranlagen und der Betrieb einer Faulungsanlage kostentechnische Vorteile bietet und eine Reduzierung von Energie- und Betriebskosten sowie CO2-Emissionen ergibt und damit Möglichkeiten und Potentiale bietet für eine nachhaltige Gebührenstabilität und Gebührenattraktivität u.a. auch für industrielle Einleiter. Durch die Verwertung des Klärschlamms können Strom und Wärmeenergie erzeugt und weiterverwendet werden. Ebenso ist die Menge des zu entsorgenden Schlamms deutlich reduziert und damit eine höhere Entsorgungssicherheit gegeben. Die Erweiterung der KA Karsdorf im laufenden Betrieb ist bis Ende 2025/Anfang 2026 zu realisieren.
Der vorläufige Baukostenrahmen beträgt ca. 8,65 Mio. € (netto). Dieser Budgetrahmen gilt als Kostenzielstellung, auf welche die Generalplanerleistungen auszurichten sind.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Generalplanerleistungen im Leistungsbereich §§ 43, 51 und 55 HOAI sowie untergeordnet §§ 26 und 34 HOAI. Die Beauftragung der hier ausgeschriebenen Generalplanerleistungen erfolgt stufenweise, vorerst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 der beschriebenen Leistungsbilder §§ 43, 51 und 55 HOAI sowie untergeordnet §§ 26 und 34 HOAI beauftragt.
Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI einschließlich untergeordnete Leistungen, sowie der Leistungsphase 5 und 6 nach § 51 HOAI erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses der Entwurfsplanung und soweit die Finanzmittel verfügbar sind. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Die Abgabe der abgeschlossenen Leistungsphase 3 und anteilig LPH 4 (genehmigungsfähige Planung) ist für 30.09.2023 avisiert. Die in Pkt. II.2.7. angegebene Laufzeit bezieht sich auf diesen Termin.
Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB dem im Ergebnis des Vergabeverfahrens beauftragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende untergeordneter Leistungen nach HOAI (Anlage 1, ...), die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.2.4 beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen. Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Die Planungsaufgabe und der Planungsumfang können in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Finanzmitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößert/verkleinert) und um weitere Maßnahmen ergänzt werden.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote im Sinne von § 17 (11) VgV zu vergeben. Weitergehende Informationen sind der Datei "Ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext" zu entnehmen.
Die Federführung im angebotenen Planungsteam muss beim Leistungserbringer nach § 43 HOAI liegen.
Die Vergabestelle erwartet, dass im Fall einer Beauftragung das angebotene Projektteam zur Sicherstellung der Terminplanung sofort und vollumfänglich zur Verfügung steht. Im Bedarfsfall ist zur Sicherstellung der Termineinhaltung eine Aufstockung der Teamstärke zu gewährleisten.
Die angegebene Laufzeit in Monaten bezieht sich auf die 1. Stufe der Beauftragung (Erstellung der abgeschlossenen Leistungsphase 3 und anteilig LPH 4 genehmigungsfähige Planung).
Der Auftraggeber behält sich vor, optional die Leistungsphasen 5 bis 9 nach §§ 43 und 55 HOAI einschließlich untergeordneter Leistungen und 5 bis 6 nach § 51 HOAI zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Beauftragung der Generalplanerleistungen einzeln oder zeitlich gestaffelt vorzunehmen. Die Beauftragung der oben genannten sowie weiteren Leistungen im Sinne Pkt. II.2.4 (weitere Maßnahmen) besteht als Option ohne Anspruch darauf. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gemäß Punkt III.1.1 und III.2.2
Gewichtung der Kriterien gemäß Punkt III.1.2 und III.1.3: zusammen 100 % Gewichtung, davon anteilig gemäß der angegebenen Kriteriengewichtung und Wertungsschwellen.
Erfüllen Bewerber alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung der einzuladenden Teilnehmergruppe nicht möglich ist, dann behält sich die Vergabestelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bewerbern in Anwendung von § 75 (6) VgV durch Los vorzunehmen.
Die Vergabe der Generalplanerleistungen erfolgt stufenweise für Leistungen im Bereich §§ 34 (untergeordnet), 43, 51 und 55 HOAI für die LPH 1 bis 9 bzw. § 26 HOAI (untergeordnet) für die LPH 1 bis 4, sowie § 51 HOAI für die LPH 1 bis 6.
Geplante 1. Stufe der Beauftragung:
- § 43 HOAI LPH 1 bis 4,
- § 51 HOAI LPH 1 bis 4,
- § 55 HOAI LPH 1 bis 4,
- § 26 HOAI LPH 1 bis 4 (untergeordnet),
- § 34 HOAI LPH 1 bis 4 (untergeordnet).
Geplante 2. Stufe der Beauftragung:
- § 43 HOAI LPH 5 bis 9,
- § 51 HOAI LPH 5 bis 9,
- § 55 HOAI LPH 5 und 6.
- § 34 HOAI LPH 5 bis 9 (untergeordnet).
Die stufenweise Beauftragung weiterer Projektstufen erfolgt in Abhängigkeit der Bestätigung des Planungsergebnisses der Entwurfsplanung und soweit die Finanzmittel verfügbar sind. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Planungsaufgabe und den Planungsumfang in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Finanzmitteln durch die Vergabestelle jederzeit räumlich, baulich oder zeitlich modifiziert (vergrößern/verkleinern) und um weitere Maßnahmen zu ergänzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, in Anwendung von § 132 (2), (3) GWB den nach diesem Verfahren beauftragten Bieter, ggf. weitere/ ergänzende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem in Pkt. II.1.4/ II.2.4/ II.2.7. beschriebenen Vorhaben stehen, zu übertragen.
Die Beauftragung weiterer Leistungen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18075119ec3-f01de964e6c199f
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18075119ec3-f01de964e6c199f
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18075119ec3-f01de964e6c199f
siehe ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18075119ec3-f01de964e6c199f
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wurde im Bekanntmachungstext auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Betreffende Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Rückfragen während der Teilnahmeantragsphase sind ausschließlich in Schriftform über das eVergabe-Portal zu senden.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 20.05.2022 - 11:00 Uhr. Eingehende Rückfragen und deren Beantwortung werden gesammelt und in anonymisierter Form über das eVergabeportal am 09.05.2022, 16.05.2022 und 23.05.2022 zur Verfügung gestellt.
Schlusstermin für die Annahme/den Eingang der Teilnahmeantragsunterlagen ist der 30.05.2022 - 11:00 Uhr. Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich über das eVergabeportal als elektronisches Dokument zu senden. Eine abweichende Zustellung ist nicht zugelassen und führt zwingend zur Nichtberücksichtigung im Verfahren.
Eingereichte Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Kosten für die Erstellung von Teilnahmeantragsunterlagen werden nicht erstattet.
Die Verhandlungsgespräche sollen voraussichtlich am 27.07.2022 stattfinden. Eine Beauftragung ist für den 10.08.2022 geplant. Alle eingeladenen Bieter müssen vor den Verhandlungsgesprächen zwingend an einem geführten Besichtigungstermin vor Ort teilnehmen (zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an der Auftragsverhandlung). Dieser soll voraussichtlich am 13.07.2022 stattfinden.
Bestandteil der verbindlichen Vergabe-/ Beschaffungsunterlagen der Teilnahmeantragsphase sind:
- 01 Bekanntmachung,
- 02 ergänzende verbindliche Inhalte zum Bekanntmachungstext,
- 03 Bewerbungsbogen,
- 04 Leistungsbedarfsübersicht (vorläufig),
- 05 Kurzbeschreibung des verfahrenstechnischen Projektumfanges,
Die Vergabestelle avisiert eine Generalplanervergabe. Der entsprechende Generalplanervertrag wird den einzuladenden Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übergeben.
Hinweis:
Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen im Sinne § 56 (2) VgV wird durch die Vergabestelle für dieses Verfahren ausdrücklich ausgeschlossen, soweit mind. 3 Teilnahmeanträge vorliegen, die sämtliche veröffentlichte Teilnahmebedingungen/-voraussetzungen erfüllen.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nach Art.6 Abs.1b EU-DSGVO zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen und / oder zur Erfüllung des Vertrages (Projektaufgabe). Gemäß Art. 13 EU-DSGVO erheben wir zu diesem Zweck personengebundene Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind (z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsstandsnachweis, Qualifikationsabschlüsse, Weiterbildungsnachweise, ...).
Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Teilnahme, dass er zur Weitergabe der personenbezogenen Beschäftigtendaten berechtigt ist bzw. die betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt haben.
Jeder Teilnehmer willigt durch seine Teilnahme ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Vorhaben in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nur im Rahmen der Erfüllung der Projektaufgabe / des Vertrages. Eine Benutzung der Daten über den Rahmen des Projektes / Vertrages hinaus erfolgt nicht. Nach Entfallen des jeweiligen Verarbeitungs- bzw. Nutzungszweckes sowie der Abgeltung gegenseitiger Ansprüche gelten einschlägige Aufbewahrungs- und Haftungsfristen. Nach Ablauf dieser gesetzlichen Fristen erfolgt die Löschung bzw. Vernichtung der Daten.
Sie können jederzeit gemäß Art. 21 der EU-DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten einlegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Telefon: +49 3455140
Fax: [gelöscht]
Rechtsbehelfshinweis:
Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.