Übernahme und Verwertung von Altpapier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus der kommunalen Sammlung der Kommunen im Kreis Wesel (AVV 15 01 01 und 20 01 01) Referenznummer der Bekanntmachung: KWA Regio - Altpapier 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aez-asdonkshof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altpapier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus der kommunalen Sammlung der Kommunen im Kreis Wesel (AVV 15 01 01 und 20 01 01)
Übernahme und Verwertung von Altpapier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus der kommunalen Sammlung der Kommunen im Kreis Wesel (AVV 15 01 01 und 20 01 01).
Übernahme und Verwertung von Altpapier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus der kommunalen Sammlung der
Kommunen im Kreis Wesel (Alpen, Dinslaken, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn,
Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde, Wesel und Xanten) an mindestens zwei durch den Auftragnehmer
unterhaltenen Annahmestelle.
Die geschätzte Menge liegt bei 32.731 Mg/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41066
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR7H8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.