Planungsleistungen der Tragwerksplanung für das Bauvorhaben: Umbau und Erneuerung am Gymnasium am Schloss in Saarbrücken, Los 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rvsbr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Tragwerksplanung für das Bauvorhaben: Umbau und Erneuerung am Gymnasium am Schloss in Saarbrücken, Los 2
Planungsleistungen für den Umbau und die Erneuerung am Gymnasium am Schloss in Saarbrücken, Leistungsphasen 1 bis einschließlich 6 des Leistungsbildes der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI.
Saarbrücken D-66119
Für das Gymnasium am Schloss in Saarbrücken werden Maßnahmen der Erneuerung und des Umbaus der Bestandsgebäude erforderlich. Die Maßnahmen werden im laufenden Betrieb umgesetzt.
In allen Bestandsgebäuden – mit Ausnahme der Cafeteria – sollen die Fenster ausgetauscht und die Fassaden saniert werden. Im Hauptgebäude ist die Sanierung des kompletten Daches, Dacheindeckung einschließlich des Dachgebälks, vorgesehen. Die Turnhalle soll eine neue Dacheindeckung erhalten und Teile des Dachgebälks sind zu sanieren. Zudem sollen verschiedene brandschutztechnische Umbauten im Bereich der Treppenräume erfolgen, die in direktem Zusammenhang mit der Erneuerung des Dachgebälks des Hauptgebäudes stehen. Zudem sind die Dachflächen und das Dachgebälk der Turnhalle zu erneuern.
Im Rahmen der Sanierung der Dächer von Hauptgebäude und Turnhalle sollen ebenso nicht mehr benötigte Dachdurchdringungen wie etwa stillgelegte Kamine, Abzüge oder auch Photovoltaikanlagen rückgebaut werden. Die neue Ziegeleindeckung der Dächer aller Gebäude soll der Optik der zurzeit vorhandenen Dacheindeckung entsprechen.
Die neu einzubauenden Fenster sollen sich bezüglich Form und Optik an den vorhandenen Bestandsfenstern orientieren. Trotz des Alters der Gebäude, sowie der Nähe zu den alten Stengelbauten, unterliegt das Gymnasium am Schloss weder dem Denkmalschutz noch dem Teildenkmalschutz. Die Sanierungsmaßnahmen sollen sich dennoch in das Erscheinungsbild des Gymnasiums einfügen. Im Zuge dieser Fenstersanierung soll die Gebäudefassade auf Schäden bezüglich Fensterlaibungen, Gesimse sowie Fassadenflächen untersucht und ebenfalls saniert werden. Der Fassadenanstrich soll hierbei für alle Außenflächen, die einen Bestandsanstrich vorweisen, erfolgen, außer für den Erweiterungsbau Cafeteria.
Die Leistungsphasen 1 bis 6 sind bis spätestens zum letzten Werktag vor den Sommerferien 2023, gemäß dem noch zu erstellenden Terminplan, in Abstimmung mit den weiteren Planungsbeteiligten fertigzustellen (siehe Vergabeunterlagen; Vertrag § 7 Ziffer 7.3).
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II. 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saarland.de/mwaev/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern_node.html