NDR Lokstedt - Neubau eines Verwaltungs- und Produktionsgebäudes | Los Nr.: 2 Fassade Referenznummer der Bekanntmachung: E40/2022-00L2H24
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ndr.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NDR Lokstedt - Neubau eines Verwaltungs- und Produktionsgebäudes | Los Nr.: 2 Fassade
Der Norddeutsche Rundfunk; Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts; beabsichtigt an
seinem Standort in Lokstedt, am Hugh-Greene-Weg1; 22529 Hamburg; ein neues Büro- und
Verwaltungsgebäude zu errichten.
Das Gebäude ist mit Seitenlängen von ca. 49 x 57 m und ca.23,5 m Höhe über Gelände geplant und verfügt über sechs in
U-förmigem Grundriss formierte oberirdische Geschosse sowie ein als Teilkeller ausgebildetes Untergeschoss. Sein Tragwerk
ist als Stahlbeton-Skelettbauweise mit unterzugfreien Flachdecken konzipiert.
Das Gebäude verfügt über zwei Treppenkerne und zwei Aufzüge, die parallel zueinander vom Untergeschoss bis in das
oberste Geschoss durchlaufen. Das Erdgeschoss verfügt über einen großzügig angelegten
Eingangsbereich mit überdachter Außenfläche und vorderer geschlossener Fassade, die sich in zwei durch eine mittig
angelegte Außenterrasse getrennte verglaste Seitenflügel auflöst.
Nachfolgende Lose sind für EU-Vergaben im II, III und IV Quartal 2022 vorgesehen.
Los 3: Dacharbeiten
Los 4: Trockenbauarbeiten
Los 5: Heizung, Kälte, Lüftung und Sanitär
Los 6: Starkstrom
Abgeschlossene Vergaben:
Los 1: Erweiterte Rohbauarbeiten
Norddeutscher Rundfunk Hugh-Greene-Weg 1 22529 Hamburg
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Herstellung
und Montage der verglasten und GFB-bekleideten Fassaden
sowie der Technikzentraleneinhausung, einschl. der zugehörigen Gerüstarbeiten.
Die Grundrisse der Regel-Obergeschosse 1. bis 5.OG sind offen gehalten, um möglichst flexibel auf aktuelle und
zukünftige Nutzungsanforderungen reagieren zu können. In den Obergeschossen sind an den Stirnseiten der beiden
Seitenflügel und an den Vorderseiten des Gebäudes Loggien vorgesehen. Im 1.OG ist zwischen den Seitenteilen und dem
Stirnteil des Gebäudes ein Außenbereich von ca. 8 Meter Tiefe vorgesehen. Im 5.OG sind zusätzlich auf der Stirnseite zwei
Dachterrassen und eine Technikzentrale geplant. Diese Technikzentrale erhält abweichend vom restlichen Gebäude
eine leichte Einhausung als Bekleidung auf Stahlskelettkonstruktion. Die Fassadengestaltung ist insbesondere geprägt durch einen
in allen Obergeschossen grundsätzlich umlaufend erfolgenden regelmäßigen Wechsel zwischen geschlossenen
Brüstungsbändern aus Glasfaserbeton und transparent verglasten Fensterbändern, die zusätzlich durch vertikale
Fassadenlisenen in einem Raster von 1,40m untergliedert sind. Nur im Bereich der Loggien an den Gebäudestrirnseiten
kommen vollständig geschlossene Wandfassadenbekleidungen aus ebenfalls Glasfaserbeton zum Einsatz.
Im Erdgeschoss gibt es einen Wechel zwischen geschlossenen vorderen und dem verglasten hinterem Gebäudeteil.
Das Erdgeschoss-Niveau ist auf +17,30 m ü. NHN festgesetzt, und mit ca. 23,5 m Gebäudehöhe liegt die Oberkante auf ca.
+40,80 m ü. NHN. Auf dem Baufeld befanden sich ursprünglich Parkplatz- und Straßenanlagen, sowie das im südwestlichen Teil des
Baufeldes gelegene Bestandsgebäude `Haus 19`. Diese sind im Zuge der Baufeldfreimachung für das Bauvorhaben bereits
zurück gebaut worden. Das Baufeld ist in einer Grünanlage gelegen, die abschließend bis an den Neubau reichend
erweitert wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wir erklären
- dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- dass über unser Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- dass uns keine strafrechtlichen Verurteilungen unserer verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
- dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen,
- dass wir seine Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem wir ansässig ist, erfüllt haben,
- dass wir ordnungsgemäß in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register eingetragen sind oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
- dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen unser Unternehmen vorliegen und uns eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere dass wir die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllen und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d. h. wir nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
- dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen,
- dass Personen, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 5 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
- Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
-Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach gewerblich, technisch und allgemeine Verwaltung.
- Drei verschiedene Referenzprojekte der letzten fünf Jahre über erbrachte Leistungen, die mit denen in dieser Ausschreibung geforderten Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Unternehmensnamens sowie Name und Telefonnummer eines Ansprechpartners.
-Bescheinigung über das Vorliegen von Versicherungen: Personen, - Haftpflicht- und Umweltschutz mit einer Mindestversicherungssumme von je [Betrag gelöscht] EUR
-Tariftreuerklärung
- Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Beschaffungsmanagement |Einkauf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nachfolgende Lose sind für EU-Vergaben im II, III und IV Quartal 2022 vorgesehen.
Los 3: Dacharbeiten
Los 4: Trockenbauarbeiten
Los 5: Heizung, Kälte, Lüftung und Sanitär
Los 6: Starkstrom
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6FYYHB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland