Generalsanierung Gymnasium Parsberg - Abbrucharbeiten BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2369 - 201
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-neumarkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Gymnasium Parsberg - Abbrucharbeiten BA 2
Generalsanierung, Erweiterung und Umbau Gymnasium Parsberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gewerk: Abbruch- und RückbauarbeitenRückbau Dachflächen ca. 2.000 m²Rückbau Fassaden ca. 1.000 m²Rückbau Stahlkonstruktionen ca. 70 tTotalabbruch Mauerwerk ca. 550 m³Totalabbruch Stahlbeton ca. 1.800 m³Entsorgung DK1 – DK3 ca. 6.000 tErdarbeiten ca. 150 m³ zu EU II.2.7 Ausführungsfrist:- Beginn der Arbeiten voraussichtlich: 01.08.2022, nach Leistungsabruf des AG- Fertigstellung der Arbeiten voraussichtlich: 30.11.2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Pullenreuth
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95704
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.