Sammlung, Beförderung und Verwertung von PPK-Abfall Referenznummer der Bekanntmachung: 213, Gd - 23/2022-ESN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Beförderung und Verwertung von PPK-Abfall
Die Stadt Neustadt a. d. W. besteht aus einem Kernstadtbereich und neun Ortsteilen und hat eine Fläche von 11.711 ha. Die Einwohnerzahl liegt bei etwa 57.000. Gegenstand der Beschaffung ist die Vergabe von:
Sammlung von PPK-Abfällen in 120 l-, 240 l-, 1100 l-Müllgroßbehältern und 60 l-Säcken im Entsorgungsgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Beförderung und Verwertung dieser PPK-Abfälle sowie der PPK-Abfälle in Containern auf dem Wertstoffhof des ESN, Container- und Sackgestellung auf dem Wertstoffhof des
ESN, Führen des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen sowie als Eventualposition die Bereitstellung einer abfallrechtlich genehmigten Umladestation und Beförderung eines Anteils der gesammelten PPK-Abfälle (DSD-Anteil) nach Vorgabe des Auftraggebers an diese Umladestation.
Neustadt an der Weinstraße
Der Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt an der Weinstraße (ESN) vergibt im Namen der Stadt Neustadt ander Weinstraße den Auftrag über die Sammlung, Beförderung und Verwertung der im Rahmen der öffentlichen Abfallabfuhr anfallenden PPK-Abfälle innerhalb der bestehenden gesetzlichen Zuständigkeiten.
Gegenstand des Auftrags ist
- die Sammlung, Beförderung und Verwertung von Papier-, Pappe- und Kartonage-Abfällen (PPK-Abfällen) in 120 l-, 240 l-, 1100 l-Müllgroßbehältern (MGB) und 60 l Säcken im Entsorgungsgebiet der Stadt Neustadt an der
Weinstraße,
- die Gestellung von Selbstpresscontainern mit je 20 m3 Nennvolumen auf dem Wertstoffhof des ESN für dort abgegebene PPK-Abfälle,
- die Beförderung und Verwertung der in die auf dem Wertstoffhof des ESN beizustellenden Selbstpresscontainer abgegebenen PPK-Abfälle,
- die Sackgestellung für die Sammlung, Beförderung und Verwertung von PPK-Abfällen in der Stadt Neustadt an der Weinstraße,
- das Führen des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen,
- sowie als Eventualposition die Bereitstellung einer Umladestation, Beförderung eines Anteils der gesammelten PPK-Abfälle (DSD-Anteil) nach Vorgabe des Auftraggebers an die Umladestation mit dortigem Zwischenlagern der PPK-Abfälle sowie Beladung der Fahrzeuge eines Dritten zur Übernahme der PPK-Abfälle zur Verwertung, für den Fall, dass eine dementsprechende Vereinbarung des ESN mit Systembetreibern nach § 6 Verpackungsverordnung über die Mitbenutzung des hier ausgeschriebenen Entsorgungssystems geschlossen wird.
Das der Ausschreibung zu Grunde liegende Vergabekonzept wird durch einige grundlegende Prinzipien geprägt:
- PPK-Abfallmenge gesamt: ca. 4.550 t/Jahr, davon ca. 4.397 t/Jahr aus PPK-Abfällen aus der sackgestützten Sammlung sowie der Sammlung aus der Entleerung der 120 l-, 240 l- und 1100 l-MGB (Haushaltssammlung) inklusive DSD-Anteil, sowie 153 t/Jahr (davon 75 t/Jahr gebrauchte Verpackungen aus Papier und Pappe) aus den auf dem Wertstoffhof des ESN, Nachtweide 7 b, 67433 Neustadt a. d. W., abgegebenen PPK-Abfälle, die dort in Containern erfasst werden.
- Es kommen derzeit 1.021 Stück 120 l-MGB, 4.102 Stück 240 l-MGB und 286 Stück 1.100 l-MGB des ESN zum Einsatz (derzeitiger Zuwachs ca.6 % / Jahr).
- Die Leerungsfrequenz für die MGB sowie die Sammelfrequenz für die gefüllten Papierabfallsäcke ist zweiwöchentlich.
- Jährlich werden ca. 1,2 Mio. Stück transparente Papierabfallsäcke aus Kunststoff mit
einemFassungsvermögen von 60 l benötigt.
Die detailliertere Beschreibung des Leistungsumfangs und der Vertragsbedingungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den zugehörigen Anlagen sowie den Vergabeunterlagen (s. Vergabeunterlage "Beschreibung-der-Durchführung-des-Vergabeverfahrens", Ziffer 11).
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages einmalig um ein Jahr zu verlängern. Diese Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2028 ausgeübt werden. Auf diese Vertragsverlängerung hat der Auftragnehmer keinen Anspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds darüber, ob er im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, eingetragen ist und - sofern Eintragungspflicht besteht - Nachweis durch gescanntes Dokument mit Datum nicht älter als vor dem 01.10.2021.
Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds über das Vorliegen einer abgeschlossenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung über die geforderten
Deckungssummen /Schadensfall, die jeweils mind. 1 x/Jahr in Anspruch genommen werden können, mit Angabe der Web-Adresse, der bescheinigenden Stelle und der genauen Angabe der Dokumente für den Fall, dass die Informationen über den Versicherungsschutz elektronisch abrufbar sind; für den Fall dass die Informationen über den Versicherungsschutz nicht elektronisch abrufbar sind: Nachweis durch
gescanntes Dokument mit Datum nicht älter als vor dem 1.10.2021 einer abgeschlossenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung über die geforderten Deckungssummen /
Schadensfall, die jeweils mind.1. x/Jahr in Anspruch genommen werden können, bzw. Bestätigung (gescanntes Dokument, mit Datum nicht älter als vor dem 1.10.2021) eines Versicherers, dass im Auftragsfall eine Berufs-oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung entsprechend diesen Forderungen zugesagt wird.
Nur falls die jeweilige Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds über das Vorliegen einer abgeschlossenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung über die geforderten Deckungssummen
- für Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR/Schadensfall,
- für Sach- und Vermögensschäden mind. 2,0 Mio. EUR/Schadensfall und
- für Umweltschäden mind. 2,0 Mio. EUR/Schadensfall,
die jeweils mind. 1x/Jahr in Anspruch genommen werden können, mit Angabe der Web-Adresse, der bescheinigenden Stelle und der genauen Angabe der Dokumente für den Fall, dass die Informationen über den Versicherungsschutz elektronisch abrufbar sind, abgegeben wurde, bzw. für den Fall, dass die Informationen über den Versicherungsschutz nicht elektronisch abrufbar sind, der diesbezügliche
Nachweis (gescanntes Dokument, nicht älter als vor dem 1.10.2021) erbracht ist, bzw. die Bestätigung (gescanntesDokument, nicht älter als vor dem 1.10.2021) eines Versicherers, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung entsprechend diesen Forderungen zugesagt wird, erbracht ist, ist die Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit belegt.
1. Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds / anderen Unternehmens (falls dieses Unternehmen für die Eignungsleihe bezgl. dieses Eignungskriteriums in Anspruch genommen wird), dass von ihm in den Jahren 2019, 2020 und 2021 wesentliche Leistungen gemäß der zu vergebenden Dienstleistung
ausgeführt wurden, die in der Vergabeunterlage "Formblatt-für-Referenzliste" aufgeführt sind, beinhaltend die Angabe
1. der erbrachten Leistung,
2. der Menge des gesammelten und beförderten Abfalls in t / Jahr,
3. der Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von Behältern in Stück / Tag,
4. der Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von Säcken in Stück / Tag,
4. der Beförderung und Verwertung von PPK in t / Tag,
5. des Werts der erbrachten Leistung (in EURO exkl. Umsatzsteuer),
6. des Zeitraums der Leistungserbringung
und der Auftraggeber (Auftraggebername, Ansprechpartner, Adresse, Telefon-Nr.), angegeben in der Vergabeunterlage "Formblatt-für-Auftraggeberangaben-Referenzliste".
2. Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds / anderen Unternehmens (falls dieses Unternehmen für die Leistungserbringung der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Abfall in Anspruch genommen wird) über das Vorliegen der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Absatz 2 KrWG (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und
Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen [Kreislaufwirtschaftsgesetz -KrWG] vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I
S. 3436) in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I S. 27770), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1145)) - oder des gleichwertigen Nachweises des Landes, in dem er ansässig ist - für die Tätigkeiten Sammeln, Befördern und Verwerten von Abfall, mit Angabe der Web-Adresse, der bescheinigenden Stelle und der genauen Angabe der Dokumente für den Fall, dass die Informationen über die Berechtigung elektronisch abrufbar sind, bzw. für den Fall, dass die Informationen über die Berechtigung nicht elektronisch abrufbar sind: Nachweis durch gescanntes Dokument.
1.mindestens zwei Referenzen aus Aufträgen, die die Sortierung, Vermarktung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus gemischter kommunaler Sammlung (Sack- und MGB-Sammlung) betreffen, angegeben wurden, die eine Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von mind. 1.000 Behältern/Tag und
eine Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von mind. 5.000 Säcken/Tag sowie eine Beförderung und Verwertung von mind. 25 t PPK/Tag beinhalten
und
2. der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Absatz 2
KrWG - oder der gleichwertige Nachweis - für die Tätigkeiten Sammeln, Befördern und Verwerten von Abfall von dem Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / anderen Unternehmen (falls dieses Unternehmen für die Leistungserbringung der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Abfall in Anspruch genommen wird)
jeweils erbracht wurde, ist die Eignung hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit belegt.
1.mindestens zwei Referenzen aus Aufträgen, die die Sortierung, Vermarktung und Verwertung von Papier,Pappe und Kartonagen (PPK) aus gemischter kommunaler Sammlung (Sack- und MGB-Sammlung) betreffen,
angegeben wurden, die eine Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von mind. 1.000 Behältern/Tag und eine Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von mind. 5.000 Säcken/Tag sowie eine Beförderung und Verwertung von mind. 25 t PPK/Tag beinhalten
und
2. der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Absatz 2
KrWG - oder der gleichwertige Nachweis - für die Tätigkeiten Sammeln, Befördern und Verwerten von Abfall von dem Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / anderen Unternehmen (falls dieses Unternehmen für die Leistungserbringung der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Abfall in Anspruch genommen wird)
jeweils erbracht wurde, ist die Eignung hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit belegt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für das Angebot sind die Unterlagen gemäß Vergabeunterlage "Beschreibung-der-Durchführung-des-Vergabeverfahrens", Ziffer 12 zu verwenden. Der Bieter, jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie bei Verwendung Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) jedes andere Unternehmen
hat hinsichtlich der Überprüfung seiner Zuverlässigkeit bzw. des Vorliegens von Ausschlussgründen mittels Eigenerklärung (s. "Formblatt-Eigenerklärung-zur-Leistungsfähigkeit-und-Zuverlässigkeit") anzugeben
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, der auf Verlangen vorgelegt werden kann,
- dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetztes, § 98 c de sAufenthaltsgesetzes, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes nicht vorliegen,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
Teile dieses Formblatts, die durch eine EEE inhaltlich abgedeckt werden, können durch die Abgabe der entsprechend ausgefüllten EEE des Unternehmens ersetzt werden. Die übrigen verlangten Informationen sind in dem Formblatt einzutragen und dem Angebot beizufügen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung (s. "Beschreibung-der-Durchführung-des-
Vergabeverfahrens", Ziffer 8) gemäß Formblatt 234 der Vergabeunterlagen abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss
er in seinem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen unter Verwendung des von ihm ausgefüllten Formblattes (s. "235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" der Vergabeunterlagen) benennen.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und ob die Unternehmen, deren Kapazität er im Rahmen einer Eignungsleihe für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, diese Eignungskriterien
erfüllen. Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen sind unter Verwendung des Formblattes (s. "236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" der Vergabeunterlagen) von diesen vorzulegen. Der Bieter /jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat die jeweils zutreffende LTTG - Erklärung_1 bzw. LTTG -Erklärung_3 nach dem rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz abzugeben.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat er den Auftraggeber unverzüglich, bis spätestens acht Kalendertage (bis 10:00 Uhr) vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Auskünfte werden nur auf solche Hinweise und Fragen erteilt, die fristgerecht unter der E-Mail-Adresse (s. I.1)) oder direkt im Kommunikationsbereich auf der Internetseite der Vergabeplattform des Auftraggebers (s. I.3)) (bei freiwillig registriertem Zugang möglich) eingegangen sind.
Interessenten werden darauf hingewiesen, dass alle verfahrensbedeutsamen Informationen einschließlich etwaiger Änderungen/Ergänzungen nur unter www.auftragsboerse.de bereitgestellt werden. Nicht registrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren, d. h. Bieterinformationen sowie Änderungen eigenständig zu verfolgen (Holschuld).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
Postleitzahl: 67434
Land: Deutschland