Sammlung, Beförderung und Verwertung von PPK-Abfall Referenznummer der Bekanntmachung: 213, Gd - 23/2022-ESN

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1805f3618f5-298590cc2cfdff1e
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.auftragsboerse.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sammlung, Beförderung und Verwertung von PPK-Abfall

Referenznummer der Bekanntmachung: 213, Gd - 23/2022-ESN
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Neustadt a. d. W. besteht aus einem Kernstadtbereich und neun Ortsteilen und hat eine Fläche von 11.711 ha. Die Einwohnerzahl liegt bei etwa 57.000. Gegenstand der Beschaffung ist die Vergabe von:

Sammlung von PPK-Abfällen in 120 l-, 240 l-, 1100 l-Müllgroßbehältern und 60 l-Säcken im Entsorgungsgebiet der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Beförderung und Verwertung dieser PPK-Abfälle sowie der PPK-Abfälle in Containern auf dem Wertstoffhof des ESN, Container- und Sackgestellung auf dem Wertstoffhof des

ESN, Führen des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen sowie als Eventualposition die Bereitstellung einer abfallrechtlich genehmigten Umladestation und Beförderung eines Anteils der gesammelten PPK-Abfälle (DSD-Anteil) nach Vorgabe des Auftraggebers an diese Umladestation.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
90511400 Altpapiersammlung
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Neustadt an der Weinstraße

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt an der Weinstraße (ESN) vergibt im Namen der Stadt Neustadt ander Weinstraße den Auftrag über die Sammlung, Beförderung und Verwertung der im Rahmen der öffentlichen Abfallabfuhr anfallenden PPK-Abfälle innerhalb der bestehenden gesetzlichen Zuständigkeiten.

Gegenstand des Auftrags ist

- die Sammlung, Beförderung und Verwertung von Papier-, Pappe- und Kartonage-Abfällen (PPK-Abfällen) in 120 l-, 240 l-, 1100 l-Müllgroßbehältern (MGB) und 60 l Säcken im Entsorgungsgebiet der Stadt Neustadt an der

Weinstraße,

- die Gestellung von Selbstpresscontainern mit je 20 m3 Nennvolumen auf dem Wertstoffhof des ESN für dort abgegebene PPK-Abfälle,

- die Beförderung und Verwertung der in die auf dem Wertstoffhof des ESN beizustellenden Selbstpresscontainer abgegebenen PPK-Abfälle,

- die Sackgestellung für die Sammlung, Beförderung und Verwertung von PPK-Abfällen in der Stadt Neustadt an der Weinstraße,

- das Führen des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen,

- sowie als Eventualposition die Bereitstellung einer Umladestation, Beförderung eines Anteils der gesammelten PPK-Abfälle (DSD-Anteil) nach Vorgabe des Auftraggebers an die Umladestation mit dortigem Zwischenlagern der PPK-Abfälle sowie Beladung der Fahrzeuge eines Dritten zur Übernahme der PPK-Abfälle zur Verwertung, für den Fall, dass eine dementsprechende Vereinbarung des ESN mit Systembetreibern nach § 6 Verpackungsverordnung über die Mitbenutzung des hier ausgeschriebenen Entsorgungssystems geschlossen wird.

Das der Ausschreibung zu Grunde liegende Vergabekonzept wird durch einige grundlegende Prinzipien geprägt:

- PPK-Abfallmenge gesamt: ca. 4.550 t/Jahr, davon ca. 4.397 t/Jahr aus PPK-Abfällen aus der sackgestützten Sammlung sowie der Sammlung aus der Entleerung der 120 l-, 240 l- und 1100 l-MGB (Haushaltssammlung) inklusive DSD-Anteil, sowie 153 t/Jahr (davon 75 t/Jahr gebrauchte Verpackungen aus Papier und Pappe) aus den auf dem Wertstoffhof des ESN, Nachtweide 7 b, 67433 Neustadt a. d. W., abgegebenen PPK-Abfälle, die dort in Containern erfasst werden.

- Es kommen derzeit 1.021 Stück 120 l-MGB, 4.102 Stück 240 l-MGB und 286 Stück 1.100 l-MGB des ESN zum Einsatz (derzeitiger Zuwachs ca.6 % / Jahr).

- Die Leerungsfrequenz für die MGB sowie die Sammelfrequenz für die gefüllten Papierabfallsäcke ist zweiwöchentlich.

- Jährlich werden ca. 1,2 Mio. Stück transparente Papierabfallsäcke aus Kunststoff mit

einemFassungsvermögen von 60 l benötigt.

Die detailliertere Beschreibung des Leistungsumfangs und der Vertragsbedingungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den zugehörigen Anlagen sowie den Vergabeunterlagen (s. Vergabeunterlage "Beschreibung-der-Durchführung-des-Vergabeverfahrens", Ziffer 11).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages einmalig um ein Jahr zu verlängern. Diese Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.6.2028 ausgeübt werden. Auf diese Vertragsverlängerung hat der Auftragnehmer keinen Anspruch.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds darüber, ob er im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, eingetragen ist und - sofern Eintragungspflicht besteht - Nachweis durch gescanntes Dokument mit Datum nicht älter als vor dem 01.10.2021.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds über das Vorliegen einer abgeschlossenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung über die geforderten

Deckungssummen /Schadensfall, die jeweils mind. 1 x/Jahr in Anspruch genommen werden können, mit Angabe der Web-Adresse, der bescheinigenden Stelle und der genauen Angabe der Dokumente für den Fall, dass die Informationen über den Versicherungsschutz elektronisch abrufbar sind; für den Fall dass die Informationen über den Versicherungsschutz nicht elektronisch abrufbar sind: Nachweis durch

gescanntes Dokument mit Datum nicht älter als vor dem 1.10.2021 einer abgeschlossenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung über die geforderten Deckungssummen /

Schadensfall, die jeweils mind.1. x/Jahr in Anspruch genommen werden können, bzw. Bestätigung (gescanntes Dokument, mit Datum nicht älter als vor dem 1.10.2021) eines Versicherers, dass im Auftragsfall eine Berufs-oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung entsprechend diesen Forderungen zugesagt wird.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nur falls die jeweilige Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds über das Vorliegen einer abgeschlossenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung über die geforderten Deckungssummen

- für Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR/Schadensfall,

- für Sach- und Vermögensschäden mind. 2,0 Mio. EUR/Schadensfall und

- für Umweltschäden mind. 2,0 Mio. EUR/Schadensfall,

die jeweils mind. 1x/Jahr in Anspruch genommen werden können, mit Angabe der Web-Adresse, der bescheinigenden Stelle und der genauen Angabe der Dokumente für den Fall, dass die Informationen über den Versicherungsschutz elektronisch abrufbar sind, abgegeben wurde, bzw. für den Fall, dass die Informationen über den Versicherungsschutz nicht elektronisch abrufbar sind, der diesbezügliche

Nachweis (gescanntes Dokument, nicht älter als vor dem 1.10.2021) erbracht ist, bzw. die Bestätigung (gescanntesDokument, nicht älter als vor dem 1.10.2021) eines Versicherers, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltschadenversicherung entsprechend diesen Forderungen zugesagt wird, erbracht ist, ist die Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit belegt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds / anderen Unternehmens (falls dieses Unternehmen für die Eignungsleihe bezgl. dieses Eignungskriteriums in Anspruch genommen wird), dass von ihm in den Jahren 2019, 2020 und 2021 wesentliche Leistungen gemäß der zu vergebenden Dienstleistung

ausgeführt wurden, die in der Vergabeunterlage "Formblatt-für-Referenzliste" aufgeführt sind, beinhaltend die Angabe

1. der erbrachten Leistung,

2. der Menge des gesammelten und beförderten Abfalls in t / Jahr,

3. der Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von Behältern in Stück / Tag,

4. der Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von Säcken in Stück / Tag,

4. der Beförderung und Verwertung von PPK in t / Tag,

5. des Werts der erbrachten Leistung (in EURO exkl. Umsatzsteuer),

6. des Zeitraums der Leistungserbringung

und der Auftraggeber (Auftraggebername, Ansprechpartner, Adresse, Telefon-Nr.), angegeben in der Vergabeunterlage "Formblatt-für-Auftraggeberangaben-Referenzliste".

2. Eigenerklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds / anderen Unternehmens (falls dieses Unternehmen für die Leistungserbringung der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Abfall in Anspruch genommen wird) über das Vorliegen der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Absatz 2 KrWG (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und

Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen [Kreislaufwirtschaftsgesetz -KrWG] vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I

S. 3436) in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I S. 27770), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1145)) - oder des gleichwertigen Nachweises des Landes, in dem er ansässig ist - für die Tätigkeiten Sammeln, Befördern und Verwerten von Abfall, mit Angabe der Web-Adresse, der bescheinigenden Stelle und der genauen Angabe der Dokumente für den Fall, dass die Informationen über die Berechtigung elektronisch abrufbar sind, bzw. für den Fall, dass die Informationen über die Berechtigung nicht elektronisch abrufbar sind: Nachweis durch gescanntes Dokument.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1.mindestens zwei Referenzen aus Aufträgen, die die Sortierung, Vermarktung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus gemischter kommunaler Sammlung (Sack- und MGB-Sammlung) betreffen, angegeben wurden, die eine Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von mind. 1.000 Behältern/Tag und

eine Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von mind. 5.000 Säcken/Tag sowie eine Beförderung und Verwertung von mind. 25 t PPK/Tag beinhalten

und

2. der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Absatz 2

KrWG - oder der gleichwertige Nachweis - für die Tätigkeiten Sammeln, Befördern und Verwerten von Abfall von dem Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / anderen Unternehmen (falls dieses Unternehmen für die Leistungserbringung der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Abfall in Anspruch genommen wird)

jeweils erbracht wurde, ist die Eignung hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit belegt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1.mindestens zwei Referenzen aus Aufträgen, die die Sortierung, Vermarktung und Verwertung von Papier,Pappe und Kartonagen (PPK) aus gemischter kommunaler Sammlung (Sack- und MGB-Sammlung) betreffen,

angegeben wurden, die eine Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von mind. 1.000 Behältern/Tag und eine Sammelleistung der Haus-zu-Haus-Sammlung von mind. 5.000 Säcken/Tag sowie eine Beförderung und Verwertung von mind. 25 t PPK/Tag beinhalten

und

2. der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Absatz 2

KrWG - oder der gleichwertige Nachweis - für die Tätigkeiten Sammeln, Befördern und Verwerten von Abfall von dem Bieter / Bietergemeinschaftsmitglied / anderen Unternehmen (falls dieses Unternehmen für die Leistungserbringung der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Abfall in Anspruch genommen wird)

jeweils erbracht wurde, ist die Eignung hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit belegt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/05/2022
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/10/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/05/2022
Ortszeit: 10:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für das Angebot sind die Unterlagen gemäß Vergabeunterlage "Beschreibung-der-Durchführung-des-Vergabeverfahrens", Ziffer 12 zu verwenden. Der Bieter, jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie bei Verwendung Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) jedes andere Unternehmen

hat hinsichtlich der Überprüfung seiner Zuverlässigkeit bzw. des Vorliegens von Ausschlussgründen mittels Eigenerklärung (s. "Formblatt-Eigenerklärung-zur-Leistungsfähigkeit-und-Zuverlässigkeit") anzugeben

- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch

eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, der auf Verlangen vorgelegt werden kann,

- dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetztes, § 98 c de sAufenthaltsgesetzes, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes nicht vorliegen,

- dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 des Gesetzes gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.

Teile dieses Formblatts, die durch eine EEE inhaltlich abgedeckt werden, können durch die Abgabe der entsprechend ausgefüllten EEE des Unternehmens ersetzt werden. Die übrigen verlangten Informationen sind in dem Formblatt einzutragen und dem Angebot beizufügen.

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung (s. "Beschreibung-der-Durchführung-des-

Vergabeverfahrens", Ziffer 8) gemäß Formblatt 234 der Vergabeunterlagen abzugeben.

Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss

er in seinem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen unter Verwendung des von ihm ausgefüllten Formblattes (s. "235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" der Vergabeunterlagen) benennen.

Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und ob die Unternehmen, deren Kapazität er im Rahmen einer Eignungsleihe für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, diese Eignungskriterien

erfüllen. Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen sind unter Verwendung des Formblattes (s. "236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" der Vergabeunterlagen) von diesen vorzulegen. Der Bieter /jedes Bietergemeinschaftsmitglied hat die jeweils zutreffende LTTG - Erklärung_1 bzw. LTTG -Erklärung_3 nach dem rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz abzugeben.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat er den Auftraggeber unverzüglich, bis spätestens acht Kalendertage (bis 10:00 Uhr) vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Auskünfte werden nur auf solche Hinweise und Fragen erteilt, die fristgerecht unter der E-Mail-Adresse (s. I.1)) oder direkt im Kommunikationsbereich auf der Internetseite der Vergabeplattform des Auftraggebers (s. I.3)) (bei freiwillig registriertem Zugang möglich) eingegangen sind.

Interessenten werden darauf hingewiesen, dass alle verfahrensbedeutsamen Informationen einschließlich etwaiger Änderungen/Ergänzungen nur unter www.auftragsboerse.de bereitgestellt werden. Nicht registrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den Verlauf des Verfahrens zu informieren, d. h. Bieterinformationen sowie Änderungen eigenständig zu verfolgen (Holschuld).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
Postleitzahl: 67434
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/04/2022

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