Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen in der Hansestadt Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentsorgung-rostock.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen in der Hansestadt Rostock
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen in der Hansestadt Rostock
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen im Stadtteil Warnemünde
Stadtteil Warnemünde
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen im Stadtteil Warnemünde
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit aufgrund von Flächenanpassungen sind zulässig, wenn diese nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Leistungszeitraum ist jeweils vom 01.11. bis 31.03. im Vertragszeitraum.
Ein Bieter kann den Zuschlag für mehr als 6 Lose erhalten, wenn für bestimmte Einzellose kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen im Stadtteil Groß Klein
Stadtteil Groß Klein
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen im Stadtteil Groß Klein
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit aufgrund von Flächenanpassungen sind zulässig, wenn diese nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Leistungszeitraum ist jeweils vom 01.11. bis 31.03. im Vertragszeitraum.
Ein Bieter kann den Zuschlag für mehr als 6 Lose erhalten, wenn für bestimmte Einzellose kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen im Stadtteil Lichtenhagen
Stadtteil Lichtenhagen
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen im Stadtteil Lichtenhagen
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit aufgrund von Flächenanpassungen sind zulässig, wenn diese nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Leistungszeitraum ist jeweils vom 01.11. bis 31.03. im Vertragszeitraum.
Ein Bieter kann den Zuschlag für mehr als 6 Lose erhalten, wenn für bestimmte Einzellose kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen im Stadtteil Lütten Klein
Stadtteil Lütten Klein
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen im Stadtteil Lütten Klein
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit aufgrund von Flächenanpassungen sind zulässig, wenn diese nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Leistungszeitraum ist jeweils vom 01.11. bis 31.03. im Vertragszeitraum.
Ein Bieter kann den Zuschlag für mehr als 6 Lose erhalten, wenn für bestimmte Einzellose kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen im Stadtteil Schmarl
Stadtteil Schmarl
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen im Stadtteil Schmarl
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit aufgrund von Flächenanpassungen sind zulässig, wenn diese nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Leistungszeitraum ist jeweils vom 01.11. bis 31.03. im Vertragszeitraum.
Ein Bieter kann den Zuschlag für mehr als 6 Lose erhalten, wenn für bestimmte Einzellose kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen im Stadtteil Evershagen
Stadtteil Evershagen
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen im Stadtteil Evershagen
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit aufgrund von Flächenanpassungen sind zulässig, wenn diese nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Leistungszeitraum ist jeweils vom 01.11. bis 31.03. im Vertragszeitraum.
Ein Bieter kann den Zuschlag für mehr als 6 Lose erhalten, wenn für bestimmte Einzellose kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen im Stadtteil Südstadt
Stadtteil Südstadt
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen im Stadtteil Südstadt
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit aufgrund von Flächenanpassungen sind zulässig, wenn diese nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Leistungszeitraum ist jeweils vom 01.11. bis 31.03. im Vertragszeitraum.
Ein Bieter kann den Zuschlag für mehr als 6 Lose erhalten, wenn für bestimmte Einzellose kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen in den Stadtteilen Kröpeliner-Tor-Vorstadt und Hansaviertel
Stadtteile Kröpeliner-Tor-Vorstadt und Hansaviertel
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen in den Stadtteilen Kröpeliner-Tor-Vorstadt und Hansaviertel
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit aufgrund von Flächenanpassungen sind zulässig, wenn diese nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Leistungszeitraum ist jeweils vom 01.11. bis 31.03. im Vertragszeitraum.
Ein Bieter kann den Zuschlag für mehr als 6 Lose erhalten, wenn für bestimmte Einzellose kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen in der Innenstadt
Rostocker Innenstadt
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen in der Innenstadt
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit aufgrund von Flächenanpassungen sind zulässig, wenn diese nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Leistungszeitraum ist jeweils vom 01.11. bis 31.03. im Vertragszeitraum.
Ein Bieter kann den Zuschlag für mehr als 6 Lose erhalten, wenn für bestimmte Einzellose kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen in den Stadtteilen Dierkow, Toitenwinkel und Brinckmansdorf
Stadtteile Dierkow, Toitenwinkel und Brinckmansdorf
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen in den Stadtteilen Dierkow, Toitenwinkel und Brinckmansdorf
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit aufgrund von Flächenanpassungen sind zulässig, wenn diese nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Leistungszeitraum ist jeweils vom 01.11. bis 31.03. im Vertragszeitraum.
Ein Bieter kann den Zuschlag für mehr als 6 Lose erhalten, wenn für bestimmte Einzellose kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen in Rostock Ost und Rostocker Heide
Rostock Ost und Rostocker Heide
Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Treppen und Haltestellen in Rostock Ost und Rostocker Heide
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit aufgrund von Flächenanpassungen sind zulässig, wenn diese nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes betragen.
Leistungszeitraum ist jeweils vom 01.11. bis 31.03. im Vertragszeitraum.
Ein Bieter kann den Zuschlag für mehr als 6 Lose erhalten, wenn für bestimmte Einzellose kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vorliegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Der öffentliche Auftraggeber verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen,
— Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind Einzelbietern gleichgestellt und werden gleich behandelt.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Im Falle der Zuschlagserteilung an eine Bietergemeinschaft verlangt der öffentliche Auftraggeber, dass „gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter“ zugesichert wird. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter sind mit der Angebotsabgabe zu benennen.
— Mit der Angebotsabgabe ist die Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 – VHB – Bund – Ausgabe 2017 - Stand 2019 einzureichen. (Das Formblatt kann im Internet unter folgendem Pfad eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.stadtentsorgung-rostock.de/vergabe/nachweis-eigenerklaerung-zur-eignung).
(1) Der öffentliche Auftraggeber stellt im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter folgende Anforderungen und verlangt zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags mit der Angebotsabgabe Folgendes:
1) für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils einen Mindestjahresumsatz in Höhe des Zweifachen des geschätzten Auftragswertes pro Los; bei Angebotsabgabe für mehrere Lose muss das Zweifache des Wertes für die Gruppe von Losen nachgewiesen werden.
2) zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einem Haftpflichtdeckungsschutz pro Schadensfall in Höhe von 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden mit einer zweifachen Maximierung der vereinbarten Deckungssumme pro Versicherungsjahr.
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen und der Maximierung abzuschließen.
Das Bestehen der Versicherung ist in jedem Fall spätestens vor Zuschlagserteilung und nachfolgend jährlich nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zu 1. und 2. von jedem Mitglied zu erbringen.
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt der öffentliche Auftraggeber die Vorlage folgender Unterlagen:
1) Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Winterdienstaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Winterdienstdienstleistungen in einem Gesamtumfang von mindestens 10.000 qm pro Winterdienstperiode mit Angabe der Fläche, des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Anschrift;
2) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, jedoch mindestens den Nachweis, dass 5 dauerhaft beschäftigte Vollzeitkräfte zur Erbringung von Winterdienstleistungen jeweils in den letzten 2 Geschäftsjahren eingesetzt wurden;
3) Beschreibung der technischen Ausrüstung, speziell den Nachweis, dass im Zeitraum der letzten 2Geschäftsjahre pro Jahr 3 Fahrzeuge mit Winterdiensttechnik zur Erbringung von Winterdienstleistungen eingesetzt wurden;
4) Eigenerklärung des Bieters, dass der Standort des Betriebshofes zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns nicht mehr als 20 km vom Ort der Leistungserbringung des jeweils angebotenen Loses entfernt ist.
— Vertrag über die Durchführung von Winterdienstleistungen,
— Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Vorschriften des AEntG,
— weitere Bedingungen siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bewerber und Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
§ 160 Einleitung, Antrag GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadtentsorgung-rostock.de