Mittagsverpflegung für Schulen des Landkreises Trier-Saarburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trier-saarburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung für Schulen des Landkreises Trier-Saarburg
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen gemäß VOL/B hinsichtlich der Mittagsverpflegung an verschiedenen Schulen des Landkreises Trier-Saarburg. Dabei handelt es sich um die nachstehenden Schulen:
• Los 1 Schulzentrum Schweich (Gymnasium und Realschule plus Schweich sowie teilweise Levana Schule Schweich) • Los 2 Levana Schule Schweich • Los 3 Meulenwaldschule Schweich • Los 4 Gymnasium Hermeskeil • Los 5 Integrierte Gesamtschule Hermeskeil • Los 6 St. Martinus Förderschule Reinsfeld • Los 7 Grund- und Realschule plus Waldrach • Los 8 Gymnasium Saarburg • Los 9 Realschule plus Saarburg
Die Lose 1 und 2 können nur gemeinsam vergeben werden.
Mittagsverpflegung am Schulzentrum Schweich (Gymnasium und Realschule plus Schweich mit teilweise Levana Schule)
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen hinsichtlich der Mittagsverpflegung an Schulen des Landkreises Trier-Saarburg. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der/den jeweilige/n Leistungsbeschreibung/en sowie den besonderen Vertragsbedingungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 1 nehmen durchschnittlich 60 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Die Lose 1 und 2 können lediglich zusammen vergeben werden.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Mittagsverpflegung in der Levana Schule Schweich
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen hinsichtlich der Mittagsverpflegung an Schulen des Landkreises Trier-Saarburg. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der/den Leistungsbeschreibung/en sowie den besonderen Vertragsbedingungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 2 nehmen durchschnittlich 112 Schüler:innen und 7 bis 10 Erwachsene an der Mittagsverpflegung teil.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Die Lose 1 und 2 können lediglich zusammen vergeben werden.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Mittagsverpflegung in der Meulenwaldschule Schweich
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen hinsichtlich der Mittagsverpflegung an Schulen des Landkreises Trier-Saarburg. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der/den Leistungsbeschreibung/en sowie den besonderen Vertragsbedingungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 3 nehmen durchschnittlich 88 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Mittagsverpflegung im Gymnasium Hermeskeil
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen hinsichtlich der Mittagsverpflegung an Schulen des Landkreises Trier-Saarburg. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der/den Leistungsbeschreibung/en sowie den besonderen Vertragsbedingungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 4 nehmen durchschnittlich 53 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Mittagsverpflegung in der Integrierten Gesamtschule Hermeskeil
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen hinsichtlich der Mittagsverpflegung an Schulen des Landkreises Trier-Saarburg. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der/den Leistungsbeschreibung/en sowie den besonderen Vertragsbedingungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 5 nehmen durchschnittlich 67 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Mittagsverpflegung in der St. Martinus Förderschule Reinsfeld
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen hinsichtlich der Mittagsverpflegung an Schulen des Landkreises Trier-Saarburg. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der/den Leistungsbeschreibung/en sowie den besonderen Vertragsbedingungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 6 nehmen durchschnittlich 88 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Mittagsverpflegung in der Grund- und Realschule plus Waldrach
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen hinsichtlich der Mittagsverpflegung an Schulen des Landkreises Trier-Saarburg. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der/den Leistungsbeschreibung/en sowie den besonderen Vertragsbedingungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 7 nehmen durchschnittlich 88 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Mittagsverpflegung im Gymnasium Saarburg
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen hinsichtlich der Mittagsverpflegung an Schulen des Landkreises Trier-Saarburg. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der/den Leistungsbeschreibung/en sowie den besonderen Vertragsbedingungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 8 nehmen durchschnittlich 106 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Mittagsverpflegung in der Realschule plus Saarburg
Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen hinsichtlich der Mittagsverpflegung an Schulen des Landkreises Trier-Saarburg. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der/den Leistungsbeschreibung/en sowie den besonderen Vertragsbedingungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 9 nehmen durchschnittlich 132 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.
Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen gemäß Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
1.5. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.4. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.6. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.5. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.7. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
- „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“ 1.8. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
2.1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall.
2.2. Jahresnettoumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei Jahre:
• Los 1 Schulzentrum Schweich (Gymnasium und Realschule plus Schweich sowie teilweise Levana Schule Schweich): mindestens 108.000,00 € • Los 2 Levana Schule Schweich: mindestens 55.000,00 € • Los 3 Meulenwaldschule Schweich: mindestens 103.000,00 € • Los 4 Gymnasium Hermeskeil: mindestens 58.000,00 € • Los 5 Integrierte Gesamtschule Hermeskeil: mindestens 66.000,00 € • Los 6 St. Martinus Förderschule Reinsfeld: mindestens 67.000,00 € • Los 7 Grund- und Realschule plus Waldrach: mindestens 72.000,00 € • Los 8 Gymnasium Saarburg: mindestens 73.000,00 € • Los 9 Realschule plus Saarburg: mindestens 115.000,00 € Sollte ein Bieter Angebote für mehrere oder alle Lose einreichen, muss der Jahresnettoumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens in Höhe der Summe aller angebotenen Lose nachgewiesen werden können.
Da die Lose 1 und 2 nur gemeinsam vergeben werden, ist hier entsprechend der Jahresnettoumsatz (im Durchschnitt der letzten drei Jahre) vom Bieter in Höhe von mindestens: 163.000,00 € nachzuweisen.
3.1. Referenzen:
Vorlage einer Liste der Referenzen aus den letzten 3 Jahren im Bereich der Mittagsverpflegung.
Hierzu sind die folgenden Angaben zu jeder Referenz zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Art der Einrichtung, für welche die Mittagsverpflegung erbracht wurde;
• Produktionssystem der Mittagsverpflegung;
• Auftragswert;
• Zeitraum des Auftrags.
3.2. Fachkräfte:
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Gesamt-Beschäftigtenanzahl sowie Angabe der Anzahl und der Qualifikation des Personals, welches im Zusammenhang mittels der vorliegenden Ausschreibung definierten Leistungserbringung eingesetzt werden soll („Projektteam“). Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
• Angabe der durchschnittlichen jährlichen Gesamt-Beschäftigtenanzahl im Unternehmen;
• Angabe zum eingesetzten Personal: Anzahl, Qualifikation;
• Angabe des Projektleiters: Name, Qualifikation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.
VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für die Angebotspreise zu verwenden.
VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3)) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 18.05.2022 bei der Vergabestelle einzureichen.
VI.3.5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.
VI.3.6) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.
VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/