Mittagsverpflegung für 6 Schulen im Rahmen eines Pachtvertrages für das Schulzentrum Konz

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.trier-saarburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E21885946
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E21885946
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mittagsverpflegung für 6 Schulen im Rahmen eines Pachtvertrages für das Schulzentrum Konz

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Mittagsverpflegung für 6 Schulen im Rahmen eines Pachtvertrages für das Schulzentrum Konz gemäß VOL/B. Dabei handelt es sich um folgende Schulen:

• Los 1: Gymnasium Konz und Realschule plus Konz • Los 2: Grundschule St. Martin Wiltingen und Förderschule Don-Bosco Wiltingen • Los 3: Grundschule St. Nikolaus Konz • Los 4: Grundschule St. Marien Nittel

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Lose 1 bis 4 werden insgesamt als ein Auftrag vergeben.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gymnasium Konz und Realschule plus Konz

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen eines Pachtvertrages für die Mittagsverpflegung am Schulzentrum Konz gemäß VOL/B. In der Mensa des Schulzentrums Konz werden die Schüler des Gymnasiums Konz und der Realschule plus Konz mit Mittagessen versorgt. Zudem beliefert der AN die kreiseigene • Förderschule Don Bosco in Wiltingen sowie die nachfolgend genannten Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz mit in der Schulmensa Konz zubereitetem Essen:

• Grundschule St. Martin in Wiltingen • Grundschule St. Nikolaus in Konz,

• und Grundschule St. Marien in Nittel.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, dem Pachtvertrag sowie den besonderen Vertragsbedingungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 1 nehmen durchschnittlich 187 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.

Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.

Die Lose 1 bis 4 können lediglich zusammen vergeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Bioanteil / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundschule St. Martin Wiltingen und Förderschule Don-Bosco Wiltingen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen eines Pachtvertrages für die Mittagsverpflegung am Schulzentrum Konz gemäß VOL/B. In der Mensa des Schulzentrums Konz werden die Schüler des Gymnasiums Konz und der Realschule plus Konz mit Mittagessen versorgt. Zudem beliefert der AN die kreiseigene • Förderschule Don Bosco in Wiltingen sowie die nachfolgend genannten Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz mit in der Schulmensa Konz zubereitetem Essen:

• Grundschule St. Martin in Wiltingen • Grundschule St. Nikolaus in Konz,

• und Grundschule St. Marien in Nittel.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, dem Pachtvertrag sowie den besonderen Vertragsbedingungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 2 nehmen durchschnittlich für die Grundschule St. Martin und die Förderschule Don Bosco insgesamt 195 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.

Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.

Die Lose 1 bis 4 können lediglich zusammen vergeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Bioanteil / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundschule St. Nikolaus Konz

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen eines Pachtvertrages für die Mittagsverpflegung am Schulzentrum Konz gemäß VOL/B. In der Mensa des Schulzentrums Konz werden die Schüler des Gymnasiums Konz und der Realschule plus Konz mit Mittagessen versorgt. Zudem beliefert der AN die kreiseigene • Förderschule Don Bosco in Wiltingen sowie die nachfolgend genannten Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz mit in der Schulmensa Konz zubereitetem Essen:

• Grundschule St. Martin in Wiltingen • Grundschule St. Nikolaus in Konz,

• und Grundschule St. Marien in Nittel.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, dem Pachtvertrag sowie den besonderen Vertragsbedingungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 3 nehmen durchschnittlich 96 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.

Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.

Die Lose 1 bis 4 können lediglich zusammen vergeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Bioanteil / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundschule St. Marien Nittel

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Trier-Saarburg (Auftraggeber) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen eines Pachtvertrages für die Mittagsverpflegung am Schulzentrum Konz gemäß VOL/B. In der Mensa des Schulzentrums Konz werden die Schüler des Gymnasiums Konz und der Realschule plus Konz mit Mittagessen versorgt. Zudem beliefert der AN die kreiseigene • Förderschule Don Bosco in Wiltingen sowie die nachfolgend genannten Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Konz mit in der Schulmensa Konz zubereitetem Essen:

• Grundschule St. Martin in Wiltingen • Grundschule St. Nikolaus in Konz,

• und Grundschule St. Marien in Nittel.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, dem Pachtvertrag sowie den besonderen Vertragsbedingungen, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Die Anzahl der Mittagessen je Los variieren. Bezüglich Los 4 nehmen durchschnittlich 82 Schüler:innen an der Mittagsverpflegung teil.

Der Vertrag beginnt zum 01.08.2022 und läuft bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.

Die Lose 1 bis 4 können lediglich zusammen vergeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Bioanteil / Gewichtung: 10 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Sofern der Vertrag nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Schuljahresende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:

- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.

- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.

1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.

1.3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.

1.4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen gemäß Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

1.5. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.4. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.

1.6. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.5. geforderten Nachweise vorzulegen.

1.7. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.

- 㤠47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe

Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“ 1.8. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2.1. Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall.

2.2. Jahresnettoumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei Jahre:

• Los 1 Gymnasium Konz und Realschule plus Konz: mindestens 142.000,00 € • Los 2 Grundschule St. Martin Wiltingen und Förderschule Don-Bosco Wiltingen: mindestens 141.000,00 € • Los 3: Grundschule St. Nikolaus Konz: mindestens 64.000,00 € • Los 4: Grundschule St. Marien Nittel: mindestens 43.000,00 € Geforderter Jahresnettoumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei Jahre insgesamt in Höhe von mindestens: 390.000,00 €.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3.1. Referenzen:

Vorlage einer Liste der Referenzen aus den letzten 3 Jahren im Bereich der Mittagsverpflegung.

Hierzu sind die folgenden Angaben zu jeder Referenz zu machen:

• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;

• Art der Einrichtung, für welche die Mittagsverpflegung erbracht wurde;

• Produktionssystem der Mittagsverpflegung;

• Auftragswert;

• Zeitraum des Auftrags.

3.2. Fachkräfte:

Angabe der durchschnittlichen jährlichen Gesamt-Beschäftigtenanzahl sowie Angabe der Anzahl und der Qualifikation des Personals, welches im Zusammenhang mittels der vorliegenden Ausschreibung definierten Leistungserbringung eingesetzt werden soll („Projektteam“). Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:

• Angabe der durchschnittlichen jährlichen Gesamt-Beschäftigtenanzahl im Unternehmen;

• Angabe zum eingesetzten Personal: Anzahl, Qualifikation;

• Angabe des Projektleiters: Name, Qualifikation.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/05/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/05/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.3.1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer I.3) genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post.

VI.3.2) Für die Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und das Formblatt für die Angebotspreise zu verwenden.

VI.3.3) Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer I.3)) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.

VI.3.4) Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 18.05.2022 bei der Vergabestelle einzureichen.

VI.3.5) Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer I.3) genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten.

VI.3.6) Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet.

VI.3.7) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

VI.3.8) Die Lose 1 bis 4 können lediglich zusammen vergeben werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/04/2022

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