Lieferung einer Drehleiter DLA(K) 23/12 mit Gelenkarm für die Feuerwehr der VG Nastätten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nastätten
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgnastaetten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Drehleiter DLA(K) 23/12 mit Gelenkarm für die Feuerwehr der VG Nastätten
Lieferung einer Drehleiter DLA(K) 23/12 mit Gelenkarm für die Feuerwehr der VG Nastätten in zwei Losen (Los 1 Fahrgestell / Aufbau DLA(K) 23/12; Los 2 Beladung DLA(K) 23/12
Fahrgestell/Aufbau DLA(K) 23/12
Vg Nastätten
Lieferung von Fahrgestell und Aufbau für 1 x DLA(K) 23/12 mit Gelenkarm
siehe Vergabeunterlagen
Beladung DLA(K) 23/12
VG Nastätten
Lieferung von Beladung DLA(K) 23/12
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung Fahrgestell / Aufbau DLA(K) 23/12
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]