GS und Erweiterung SKG Kru/ 315 Bodenbelag BA 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 315
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS und Erweiterung SKG Kru/ 315 Bodenbelag BA 3
Das Simpert-Kraemer-Gymnasium wurde 1966 3-geschossig errichtet und in den 70-er Jahren nach Westen erweitert. Ein Brückenbauwerk teilt den Innenhof. Das Gebäude wird energetisch und brandschutztechnisch ertüchtigt, die Akustik verbessert und das Gebäude soweit möglich barrierefrei ertüchtigt. Die Pausenhalle wird erweitert und im UG ein Lichthof für die Werk-und Kunsträume geschaffen. Brückenbauwerk und Pavillon werden abgebrochen. Die tragenden Teile aus Stahlbeton und Mauerwerk werden im Wesentlichen belassen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bodenbelagarbeiten, Linoleum, ca. 1200m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Asperg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71679
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.