Sanierung und Neuordnung Mindelgasse 1 (Stadtbücherei), Objektplanung Gebäude, gem. § 33 ff HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mindelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Neuordnung Mindelgasse 1 (Stadtbücherei), Objektplanung Gebäude, gem. § 33 ff HOAI 2021
Die Stadt Mindelheim plant die grundlegende Sanierung des Einzeldenkmals in der Mindelgasse 1 (Stadtbücherei).
Das ehemalige Rentamt ist ein zweigeschossiges Mansarddachhaus aus dem Jahr 1758 mit einem dreigeschossigen Anbau auf der Westseite.
Das Gebäude wird derzeit als Stadtbücherei genutzt und soll nun kernsaniert werden. Die Nutzung wird während der Sanierungsphase ausgelagert. Nach Abschluss der Sanierung und Neuordnung soll die Stadtbücherei mit zukunftsfähigem Konzept im Sinne einer „Open Library“ hier wieder untergebracht werden.
Der Renovierungsstau der letzten Jahrzehnte und erhebliche statische Mängel, insbesondere im Bereich der Gründung (Setzungen) und des Dachstuhls (Schub nach außen) wurden bislang nur provisorisch behoben und müssen nun umfassend saniert werden. Die enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ist dabei erforderlich. Die energetische Sanierung des Gebäudes im Sinne der Gebäuderichtlinie der Stadt Mindelheim und die brandschutztechnische Sanierung sind umzusetzen, die Barrierefreiheit ist herzustellen.
Beim westlichen Anbau soll die Traufhöhe auf die des Hauptbaukörpers reduziert werden, das Dachgeschoss des Mansarddachgebäudes soll ausgebaut werden, die Nutz- und Verkehrsflächen sollen dadurch von derzeit 416m² auf ca. 615m² erweitert werden.
Stadt Mindelheim
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung.
Aufgrund der bereits vorliegenden Machbarkeitsstudie (2019/2020) und Grob-Kostenschätzung (2020) erfolgt im Vertrag eine geringfügige Minderung des Leistungsbildes in LPH 1 und 2.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
- über alle LPH: Mitwirkung bei der Beschaffung von Fördermitteln
- in LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung (3.Gliederungsebene),
- in LPH 3-5: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (3.Gliederungsebene) inkl. Aufteilung nach einzelnen Gewerken,
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Das Büro, das die Machbarkeitsstudie und Kostenschätzung erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung (=2.Stufe des Verfahrens) zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Zeitschiene:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang/Mitte März 2022 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart sind für Mitte April 2022 vorgesehen. Die Fertigstellung soll zum Sommer 2025, die Inbetriebnahme (mit abgeschlossener Mängelbeseitigung) zum Herbst 2025 erfolgen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021 (geringfügig reduziertes Leistungsbild wg. Machbarkeitsstudie)
Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, durften ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung und Neuordnung Mindelgasse 1 (Stadtbücherei), Objektplanung Gebäude, gem. § 33 ff HOAI 2021
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland