Lieferung und Montage von interaktiven Anzeigegeräten incl. Software und Pylonensysteme Referenznummer der Bekanntmachung: BB OV 09/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von interaktiven Anzeigegeräten incl. Software und Pylonensysteme
Lieferung, Montage , Wartung sowie Support von interaktiven Anzeigegeräten incl. Software und Pylonensysteme für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Strausberg
15344 Strausberg Schulen in Trägerschaft der Stadt Strausberg. Die Lieferung soll an folgende Schulen erfolgen:
Hegermühlen-Grundschule, Hegermühlenstr. 8, 15344 Strausberg
Grundschule Am Annatal, Am Annatal 64, 15344 Strausberg
Vorstadt-Grundschule, Heinrich-Dorrenbach-Str. 1, 15344 Strausberg
Lise-Meitner-Oberschule, Am Kieferngrund 5, 15344 Strausberg
Anne-Frank-Oberschule, Peter-Göring-Str. 24, 15344 Strausberg
Grundschule Am Wäldchen, Otto-Grotewohl-Ring 69, 15344 Strausberg
Die Stadt Strausberg beschafft im Rahmen des Förderprogramms DigitalPakt Schule 2019 - 2024 interaktive Displays für Schulen in Trägerschaft der Stadt Strausberg. Insgesamt sollen vier Grundschulen und zwei Oberschulen einheitlich mit interaktiven Displayboards sowie Pylonensystemen ausgestattet werden.
Die Ausschreibung umfasst u.a.:
* Anlieferung, Aufbau und Inbetriebnahme der interaktiven Displays und der Halterungen
* Vollumfängliche Verkabelung inkl. aller benötigter Kabel für die Installation
* Aufbau und Justierung der Pylonensysteme
* Aufspielen von Software
* Funktionstestung
* Entsorgung des Verpackungsmaterials
weitere Angaben siehe Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung von ca. 112 Stück (geschätzte Abnahmemenge) interaktive Displayboards. Die tatsächliche Beschaffungsmenge richtet sich nach den schulischen Anforderungen sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist mit dem Angebot durch eine Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. ULV anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind in einer Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) vorzulegen.
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. der Handwerksrolle/IHK oder auf andere Weise erlaubte Berufsausübung. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das unternehmen ansässig ist, ab.
- Gewerbeanmeldung
- Darstellung des Unternehmens zum Leistungsspektum und Kerngeschäft.
- Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bieter noch bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen
Die Eignung ist mit dem Angebot durch eine Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. ULV anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind in einer Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
- Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: Marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen.
- Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre einschließlich des Nettojahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlich und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen ( § 47 VgV), so wird gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.
Die Eignung ist mit dem Angebot durch eine Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. ULV anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind in einer Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
- Angabe von mindestens 3 prüffähige Referenzen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Lieferung und Montage von interaktiven Displayboards und Pylonensystemen in Schulen oder Bildungseinrichtungen) in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder bei längerfristigen Verträgen ( z.B. Rahmenvereinbarungen) mit einer bereits abgeschlossenen Laufzeit von mindestens einem Jahr mit folgenden Angaben: Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefon-Nr. oder E-Mail sowie die Bezeichnung des Leistungsumfanges, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftragswertes. Die Referenzen müssen eine Mindestauftragswert i.H.v. [Betrag gelöscht] EUR netto je Referenz aufweisen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite des anderen Mitgliedes ausgleichen.
* Nachweis einer Herstellerzertifizierung als Montagepartner mit Gültigkeit mind. für den Zeitraum 2022
* Eigenerklärung über Zahlungen an Krankenkassen und Sozialkassen
* Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zu Zahlung von Steuern
*Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der
gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen.
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
Abschnitt IV: Verfahren
keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit .
Die Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg - auch für Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen - geführt. Hierzu ist der Button "Kommunikation" zu nutzen.
Bieteranfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich bis spätestens zum 09.05.2022 an die Vergabestelle zu stellen.
Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH6RG3U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gem. §§ 160 ff GWB wird hingewiesenn, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlauf hat:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."